Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 15.06.1989 - 5 U 1130/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 337
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vertagung; Nichtverhandeln des Prozeßbevollmächtigten; Zurückweisung eines Prozeßkostenhilfeantrages
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 15.06.1989 - 5 U 1130/88
- OLG Koblenz, 12.10.1989 - 5 U 1130/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 382
- MDR 1990, 255
- AnwBl 1990, 168
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03
Anfechtbarkeit der Bestimmung eines Termins zur mündlichen Erörterung vor …
Die besonderen Voraussetzungen, unter denen das OLG Koblenz (MDR 1990, 255) diese Frage anders beurteilt hat, sind hier nicht gegeben. - OLG Koblenz, 16.03.2016 - 11 UF 731/15
Erlass einer Versäumnisentscheidung vor Entscheidung über ein …
Zwar wird vertreten, dass, solange über ein Prozesskostenhilfegesuch noch nicht entschieden ist, eine Partei bei der Terminsvorbereitung grundsätzlich in Betracht ziehen muss, dass der Antrag möglicherweise kurz vor dem Termin oder noch im Termin zurückgewiesen wird (OLG Koblenz, Urteil vom 15.6.1989 - 5 U 1130/88 -, [...]). - OLG Dresden, 17.10.1995 - 13 U 288/95
Entscheidung über rechtzeitig gestellten PKH-Antrag und rechtliches Gehör
Es verstößt gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs, wenn ein rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung ordnungsgemäß eingereichtes Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes unmittelbar vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung oder gar in diesem selbst abgelehnt und dann in diesem Termin gegen die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei ein Versäumnisurteil erlassen wird (LAG München AnwBl 1990, 176; LG Münster MDR 1991, 160 f;… Herget, in: Zöller, aaO., § 337 ZPO Rdnr. 3;… Prütting, in: Münchner Kommentar zur ZPO , § 337 ZPO Rdnr. 4;… Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach, ZPO , 53. Aufl., § 337 ZPO Rdnr. 7; a.A. - allerdings nur scheinbar - lediglich OLG Koblenz MDR 1990 255). - LG Rostock, 11.08.2000 - 2 T 253/00
Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss; Voraussetzungen …
Dies ist hier zu bejahen, weil das Amtsgericht den Prozesskostenhilfeantrag bereits durch Beschluss vom 06.03.2000 zurückgewiesen hatte und sich der Beschwerdeführer bzw. dessen Prozessbevollmächtigter darauf einstellen konnte, dass Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1990, S. 382 f. [OLG Koblenz 15.06.1989 - 5 U 1130/88] ).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.03.1989 - 14 W 21/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 843
- NJW-RR 1990, 640 (Ls.)
- MDR 1990, 255
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 31.08.1993 - XI B 31/93
Akteneinsicht durch Prozeßbevollmächtigten (§ 78 FGO )
Hinzuweisen sei auch auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 17. März 1989 14 W 21/89 (NJW 1990, 843), des OLG Düsseldorf vom 22. März 1987 18 U 53/87 (Monatsschrift für Deutsches Recht -MDR- 1987, 768), des Landgerichts Hanau vom 2. Juli 1984 3 T 225/84 (Anwaltsblatt -AnwBl- 1984, 503) und des Landgerichts Hamm vom 20. Juni 1974 8 Ta 56/74 (NJW 74, 1920). - OLG Bamberg, 17.07.1989 - VA 2/89
Voraussetzungen für die Gewährung von Akteneinsicht; Interesse an der Einsicht in …
Mit Schreiben vom 8.6., dem Gericht zugegangen am 13.6.1989, hat die Antragstellerin gegen den Beschluß vom 31.5.1989 Beschwerde eingelegt und zur Begründung nochmals auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.3.1989 - 14 W 21/89 - verwiesen.
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