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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.03.1992 - 5 W 26/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4273
OLG Oldenburg, 30.03.1992 - 5 W 26/92 (https://dejure.org/1992,4273)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.03.1992 - 5 W 26/92 (https://dejure.org/1992,4273)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. März 1992 - 5 W 26/92 (https://dejure.org/1992,4273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 879
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1992 - 5 W 26/92
    Dabei ist der Tatrichter bei scheinbar eindeutigen Willenserklärungen dann berechtigt, über den Wortlaut der letztwilligen Verfügung hinauszugehen, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Erblasser mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, S. 247 ff und BGHZ 86, S. 41 ff;… Palandt-Edenhofer, aaO, § 2084, Rdn. 4 m.w.N).

    Der so ermittelte Erblas-serwille ist allerdings nur dann beachtlich, wenn er - möglicherweise nur versteckt oder andeutungsweise - im Testament Ausdruck gefunden hat (BGHZ 86, 41 ff;… BayObLG, NJW 1988, S. 2744/2745;… Barbara Grunewald, Die Auswirkungen eines Irrtums über politische Entwicklungen in der DDR auf Testamente und Erbschaftsausschlagungen, NJW 1991, S. 1208 ff, jeweils m.w.N).

  • OLG Frankfurt, 10.06.1991 - 20 W 141/91
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1992 - 5 W 26/92
    Erbrecht">235 § 1 EGBGB erhalten, wenn - wie hier - der Erblasser vor dem Wirksamwerden des Beitritts gestorbenen ist (…siehe dazu: BayObLG NJW 1991, S. 1237; OLG Frankfurt, DtZ 1991, S. 300 - 302;… LG Berlin, NJW 1991, S. 1239;… Palandt-Heldrich, BGB, 51. Aufl. 1992, Art. 25 EGBGB, Rdn. 23;… MK-Leipold, 2. Aufl. 1991, Einigungsvertrag, Rdn. 653 ff;… Adlerstein/Desch, Das Erbrecht in den neuen Bundesländern, DtZ 1991, S. 193 ff Schotten/Johnen, Probleme hinsichtlich der Anerkennung, der Erteilung und des Inhalts von Erbscheinen im deutsch-deutschen Verhältnis, DtZ 1991, S. 257 ff).

    Dieser dürfte allerdings kaum in dem Fall gegeben sein, daß sich der Erblasser in der Annahme geirrt hat, die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse blieben auch über Tod hinaus von Dauer (…siehe hierzu Barbara Gru-newald, aaO, S. 1211;… Adlerstein/Desch, aaO, S. 193/198; vgl. zur Anfechtung der Ausschlagung wegen Irrtums auch OLG Frankfurt DtZ 1991, S. 300).

  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1992 - 5 W 26/92
    Eine solche Erbeinsetzung bezieht sich regelmäßig auf das gesamte Vermögen, das der Erblasser bei seinem Tode hinterläßt (BGH FamRZ 1972, S. 561/563;… BayObLG FamRZ 1989, S. 1348), hier also auch auf etwaiges Grundvermögen in der früheren DDR oder etwaige darauf gerichtete schuldrechtliche Rückgabeansprüche.
  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1992 - 5 W 26/92
    Der so ermittelte Erblas-serwille ist allerdings nur dann beachtlich, wenn er - möglicherweise nur versteckt oder andeutungsweise - im Testament Ausdruck gefunden hat (BGHZ 86, 41 ff; BayObLG, NJW 1988, S. 2744/2745;… Barbara Grunewald, Die Auswirkungen eines Irrtums über politische Entwicklungen in der DDR auf Testamente und Erbschaftsausschlagungen, NJW 1991, S. 1208 ff, jeweils m.w.N).
  • BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90

    Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung; …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1992 - 5 W 26/92
    Erbrecht">235 § 1 EGBGB erhalten, wenn - wie hier - der Erblasser vor dem Wirksamwerden des Beitritts gestorbenen ist (siehe dazu: BayObLG NJW 1991, S. 1237;… OLG Frankfurt, DtZ 1991, S. 300 - 302;… LG Berlin, NJW 1991, S. 1239;… Palandt-Heldrich, BGB, 51. Aufl. 1992, Art. 25 EGBGB, Rdn. 23;… MK-Leipold, 2. Aufl. 1991, Einigungsvertrag, Rdn. 653 ff;… Adlerstein/Desch, Das Erbrecht in den neuen Bundesländern, DtZ 1991, S. 193 ff Schotten/Johnen, Probleme hinsichtlich der Anerkennung, der Erteilung und des Inhalts von Erbscheinen im deutsch-deutschen Verhältnis, DtZ 1991, S. 257 ff).
  • BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88

    Weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts auf Ausstellung eines …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1992 - 5 W 26/92
    Eine solche Erbeinsetzung bezieht sich regelmäßig auf das gesamte Vermögen, das der Erblasser bei seinem Tode hinterläßt (…BGH FamRZ 1972, S. 561/563; BayObLG FamRZ 1989, S. 1348), hier also auch auf etwaiges Grundvermögen in der früheren DDR oder etwaige darauf gerichtete schuldrechtliche Rückgabeansprüche.
  • OLG Frankfurt, 20.05.1980 - 20 W 114/80
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1992 - 5 W 26/92
    Die Auffassung der Vorinstanzen, für Erbeinsetzungen vor der Wiedervereinigung sei bei in der Bundesrepublik Deutschland verfaßten Testamenten grundsätzlich davon auszugehen, daß sie nicht das unbewegliche Vermögen des Erblassers in der früheren DDR erfassen, vermag der Senat daher nicht zu teilen (vgl. insoweit auch OLG Köln, Rpfleger 1980, S. 344).
  • KG, 17.11.1994 - 12 U 2775/94

    Auslegung und Anfechtung eines Testamentes eines Erblassers mit Wohnsitz in der …

    Die somit entstandene Nachlaßspaltung ist auch nach dem Beitritt weiterhin beachtlich (BGH NJW 1994, 582 = WM 1994, 157 ; KG FamRZ 1992, 611 = DtZ 1992, 187 ; OLG Dresden DtZ 1993, 311 ; OLG Oldenburg MDR 1992, 879, 880 - insoweit nicht abgedruckt in DtZ 1992, 291; BayObLG …

    Letztlich kann dies jedoch dahinstehen, da die Vorschrift hinsichtlich der ergänzenden Auslegung mit den Auslegungsregeln des § 2084 BGB übereinstimmt (vgl. OLG Oldenburg, DtZ 1992, 290, 291; Wasmuth, DNotZ 1992, 9).

    Ereignisse nach dem Tode des Erblassers können jedoch nicht zu - wiederholbarer - Uminterpretation des Erblasserwillens führen, sofern dies nicht im Testament ausgedrückt ist;… so ist die allgemeine Entwicklung der politischen Verhältnisse in der früheren DDR nur dann zu berücksichtigen, wenn dies im Testament so ausdrücklich vorgesehen ist (Palandt/Edenhofer, aaO. Rdnr. 11; OLG Oldenburg, DtZ 1992, 290 f. = MDR 1992, 879; Grunewald, NJW 1991, 1208, 1210) oder wenigstens seinen Ausdruck gefunden hat (OLG Frankfurt DtZ 1993, 216, 217 sowie DtZ 1993, 214 = FamRZ 1993, 613 ).

  • OLG Jena, 19.10.2000 - 1 U 616/99

    Ergänzende Auslegung des Testaments im Hinblick auf Restitutionsansprüche

    So ist beispielsweise die allgemeine Entwicklung der politischen Verhältnisse in der früheren DDR nur dann zu berücksichtigen, wenn dies im Testament ausdrücklich vorgesehen ist (OLG Oldenburg DtZ 1992, 290 f.) oder wenigstens seinen Ausdruck gefunden hat (OLG Frankfurt DtZ 1993, 216, 217).
  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

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