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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 16.09.1992

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.09.1992 - 7 W 59/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4005
OLG Zweibrücken, 10.09.1992 - 7 W 59/92 (https://dejure.org/1992,4005)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.09.1992 - 7 W 59/92 (https://dejure.org/1992,4005)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. September 1992 - 7 W 59/92 (https://dejure.org/1992,4005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 485

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliches Interesse; Beweissicherungsverfahren; Eilverfahren; Verfahrensbeteiligter; Gütliche Einigung; Urteil; Rechtsstreit; Hauptsache; Wandelung; Sachverständigengutachten; Beweisverfahren; Streitbeilegung; Außergerichtlich; Antragsteller

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1178
  • VersR 1993, 859
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 14.11.2019 - 24 W 4/19

    Selbstständiges Beweisverfahren; Geräuschimmissionen

    Rn. 39 Auch wenn die Antragsgegnerin einen Bezug laufender Vergleichsverhandlungen zum vorliegenden selbständigen Beweisverfahren in Abrede stellt, ist beachtlich, dass selbst dann, wenn der Antragssteller eine gütliche Einigung ablehnt, ein rechtliches Interesse nicht verneint werden kann (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. September 1992 - 7 W 59/92 - zitiert nach juris).

    Denn das selbständige Beweisverfahren kann auch dann einen Rechtsstreit vermeiden, wenn die vom Sachverständigen festgestellten Tatsachen keine ausreichende Grundlage für materiell-rechtliche Ansprüche geben und der Antragsteller folglich deshalb von einer Klageerhebung absieht (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. September 1992 - 7 W 59/92 - zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 22.06.1995 - 22 W 20/95

    Rechtliches Interesse am selbständigen Beweisverfahren

    Eine Verschärfung der gegenüber dem früheren Rechtszustand geltenden Voraussetzungen für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens war nämlich mit der Neuregelung durch § 485 Abs. 2 ZPO nicht beabsichtigt (Kammergericht NJW-RR 1992, 574; OLG Zweibrücken MDR 1992 1178, 1179, OLG Celle BauR 1992 405, 406).
  • OLG Köln, 18.07.2001 - 5 W 69/01

    Rechtliche Interesse i. S. v. § 485 Abs. 2 ZPO

    Der Senat folgt der wohl überwiegenden obergerichtlichen Auffassung, wonach das rechtliche Interesse nicht bereits dann entfällt, wenn der Antragsgegner erklärt, er lehne eine gütliche Einigung ab und begehre in jedem Fall ein Urteil ( vgl. OLG Hamm MDR 99, 184; OLG Oldenburg MDR 95, 746; OLG Zweibrücken MDR 92, 1178 ).
  • LAG Hamm, 05.12.1996 - 1 Ta 454/96

    Selbständiges Beweisverfahren: rechtliches Interesse bei Feststellung von …

    Das Ergebnis des Gutachtens kann aber auch bewirken, daß der Antragsteller von der Einleitung eines Verfahrens zur Hauptsache absieht (OLG Frankfurt VersR 1992 S. 1151, 1152 m.w.N.;… Zöller/Herget 19. Aufl. § 485 Rn. 7; KG MDR 1992 S. 179, 180; OLG Zweibrücken MDR 1992 S. 1178; OLG Köln NJW-RR 1996 S. 573).
  • VG Gießen, 31.10.1997 - 1 J 1071/97

    Zulässigkeit eines vorweg durchgeführten Beweisverfahrens; Unanwendbarkeit des …

    Wie dieses rechtliche Interesse beschaffen sein muß, ist in Rechtsprechung und Literatur insbesondere für den Zivilprozeß lebhaft umstritten (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1991, 989; KG Berlin, MDR 1992, 179; OLG Celle, BauR 1992, 404; OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1178; LG Ellwangen, WuM 1997, 299; Cuypers, NJW 1994, 1985; Thieme, MDR 1991, 938; Schreiber, NJW 1991, 2600).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.09.1992 - 11 W 142/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,13967
OLG Karlsruhe, 16.09.1992 - 11 W 142/92 (https://dejure.org/1992,13967)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.09.1992 - 11 W 142/92 (https://dejure.org/1992,13967)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. September 1992 - 11 W 142/92 (https://dejure.org/1992,13967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1178
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 4 Ta 567/02

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei rückwirkender Aufhebung der …

    Beigeordnet wird die Person eines Rechtsanwalts, nicht eine Kanzlei oder Sozietät, auch wenn die Partei das Mandat bereits einer Kanzlei oder Sozietät erteilt hat (OLG Karlsruhe v. 16.09.1992 - 11 W 142/92, AnwBl 1993, 401 = MDR 1992, 1178; OLG Zweibrücken v. 16.12.1985 - 2 WF 41/85, FamRZ 1986, 287 = JurBüro 1986, 610 = NJW-RR 1986, 615).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - 2 WF 31/96

    Beschwerdebefugnis - Rechtsanwalt - Beiordnung

    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung ist im Rahmen der Prozeßkostenhilfe grundsätzlich nur ein Rechtsanwalt beizuordnen, auch wenn die Partei das Mandat - wie hier - bereits einer Sozietät erteilt hat (vgl. OLG Karlsruhe - 11. ZS -, MDR 1992, 1178 ; OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 287, 288;… Baumbach/Hartmann, aaO., Rn. 5 m.w.N. zum Streitstand;… Zöller/Philippi, aaO., § 121 Rn. 2).
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