Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.10.1992 - 1 S 1523/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Obdachlosenunterbringung: Umsetzung in eine andere Obdachlosenunterkunft; menschenwürdige Unterbringung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 1, 3 PolGBad.-Württ.; §§ 11, 12, 15 a BSHG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 05.05.1992 - 7 K 479/92
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.1992 - 1 S 1523/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1027
- MDR 1994, 320
- NVwZ 1993, 497 (Ls.)
- ZMR 1993, 240
- VBlBW 1993, 146
- VBlBW 1993, 40 (Ls.)
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.1986 - 1 S 2857/86
Rechtmäßigkeit der polizeilichen Umsetzungsverfügung betreffend einen Obdachlosen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1992 - 1 S 1523/92
Durch die polizeiliche Einweisung in eine gemeindliche Notunterkunft wird kein Besitzstand des Obdachlosen begründet, der seiner künftigen Umsetzung entgegensteht (st Rechtspr vgl VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.10.1986 - 1 S 2857/86 -, VBlBW 1987, 301).Eine Umsetzung von einer zugewiesenen in eine andere zumutbare Unterkunft ist somit nur rechtswidrig, wenn sie willkürlich, also ohne sie rechtfertigenden sachlichen Grund erfolgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.10.1986 -- 1 S 2857/86 --, VBlBW 1987, 301).
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 S 2192/19
Unterbringung von Obdachlosen
Die Gewährung und Sicherung der Unterkunft auf Dauer ist, soweit sich ein Hilfsbedürftiger nicht selbst helfen kann und die Hilfe nicht von anderen erhält, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Träger der Sozialhilfe, nicht aber der Ortspolizeibehörde (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 - VBlBW 1993, 146).Die Gewährung und Sicherung der Unterkunft auf Dauer ist, soweit sich ein Hilfsbedürftiger nicht selbst helfen kann und die Hilfe nicht von anderen erhält, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Träger der Sozialhilfe, nicht aber der Ortspolizeibehörde (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 - VBlBW 1993, 146;… Beschl. v. 05.03.1996, a.a.O.; OVG Berlin, Beschl. v. 06.06.1989 - 6 S 46/89 - NVwZ 1989, 989;… HessVGH, Urt. v. 07.03.2011 - 8 B 217/11 - NVwZ-RR 2011, 95).
- VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 1 S 470/96
Beseitigung von Obdachlosigkeit/Einweisung eines Obdachlosen bei unfreiwilliger …
Die Unterbringung in eine Obdachlosenunterkunft darf weder von der Verwaltung noch von dem Betroffenen selbst als Dauerlösung betrachtet werden; die Gewährung und Sicherung der Unterkunft auf Dauer ist, soweit sich ein Hilfsbedürftiger nicht selbst helfen kann und die Hilfe nicht von anderen erhält, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Träger der Sozialhilfe (§§ 11, 12, 15a BSHG), nicht aber der Ortspolizeibehörde (vgl. Senatsbeschl. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, VBlBW 1993, 146). - VG Neustadt, 03.06.2014 - 5 L 469/14
Beschaffenheit einer menschenwürdigen Unterkunft für eine obdachlose Familie
Rn. 18 Die Gemeinde ist zudem in Ausübung ihres Nutzungsrechts an ihren Liegenschaften befugt, obdachlose Personen unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens von einer zugewiesenen in eine andere Unterkunft umzusetzen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen (HessVGH, Urteil vom 7. März 2011 - 8 B 217/11 - VGH BW, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 1 S 1523/92 -, ).
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 1 S 279/93
Zum Anspruch eines Obdachlosen auf Unterkunft - ganztägige Unterbringung
Die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft darf weder von der Verwaltung noch von dem Betroffenen als Dauerlösung betrachtet werden; die Gewährung und Sicherung einer Unterkunft auf Dauer ist, soweit sich ein Hilfebedürftiger nicht selbst helfen kann und die Hilfe nicht von anderen erhält, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Träger der Sozialhilfe (§§ 11, 12, 15 a BSHG), nicht aber der Polizeibehörde (Senatsbeschl. v. 29.10.1992 -- 1 S 1523/92 --). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2009 - 3 M 92/09
Prognose über Dauer der Unterbringung bei Zuweisung einer Notunterkunft
Der durch polizeiliches Einschreiten geschaffene Zustand darf aber weder von der Verwaltung noch von dem Betroffenen als Dauerlösung betrachtet werden; die Gewährung und Sicherung einer Unterkunft auf Dauer ist, soweit sich ein Hilfebedürftiger nicht selbst helfen kann und die Hilfe nicht von anderen erhält, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Träger der Leistungen der Grundsicherung, nicht aber der Polizeibehörden (VGH Mannheim, B. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 - NJW 1993, 1027). - OVG Saarland, 14.04.2014 - 1 B 213/14
Obdachlosenunterbringung - Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
Rn. 12 OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.1994 - 3 W 14/94 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, Juris; Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage, Abschnitt E, Rdnr. 750. - VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
Herausgabe einer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung nach …
Denn die Verpflichtung der Ortspolizeibehörde, die Obdachlosigkeit zu beseitigen, ist lediglich darauf gerichtet, dem Obdachlosen eine "Notunterkunft" zur Verfügung zu stellen, die ihn vor den Unbilden der Witterung schützt, nicht aber eine "Normalwohnung" (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, VBlBW 1993, 146); die Einweisung in eine "Normalwohnung" geht mithin über die Verpflichtung der Ortspolizeibehörde hinaus und kann daher nur dann gerechtfertigt sein, wenn die Polizeibehörde selbst nicht über geeignete Obdachlosenunterkünfte oder sonstige Nutzungsmöglichkeiten an Räumen verfügt (…so schon BGH, Urt. v. 12.1.1959 - III ZR 197/57 -, NJW 1959, 768). - VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96
"Umsetzung" eines Obdachlosen - Anforderungen an die Umsetzungsverfügung
Die dem Antragsteller zugewiesene Unterkunft genügt den an Notunterkünfte zu stellenden Mindestanforderungen hinsichtlich einer menschenwürdigen Unterbringung, da die an eine übliche Wohnung zu stellenden Anforderungen bezüglich Lage, Größe, Einrichtung und sonstigen Verhältnissen nicht erfüllt zu sein brauchen, sondern lediglich ein vorübergehendes Unterkommen einfacher Art gewährleistet sein muß (st. Rspr. des beschließenden Senats; vgl. Beschl. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, VBlBW 1993, 146;… Urt. v. 16.2.1993 - 1 S 1965/92 -, VBlBW 1993, 306, jeweils m.w.N.). - VG Oldenburg, 05.06.2012 - 7 B 3428/12
Kein Anspruch auf barrierefreie Dusche in gemeindeeigener Notunterkunft
Eine gemeindliche Obdachlosenunterkunft ist nicht menschenunwürdig, wenn sie über eine Waschgelegenheit, nicht aber über ein Bad oder eine Dusche verfügt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, juris). - VG Freiburg, 24.03.2021 - 5 K 731/21
Corana-Krise; zumutbare Unterbringung eines Obdachlosen
Die Gewährung und Sicherung der Unterkunft auf Dauer ist, soweit sich ein Hilfsbedürftiger nicht selbst helfen kann und die Hilfe nicht von anderen erhält, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Träger der Sozialhilfe, nicht aber der Ortspolizeibehörde (st. Rspr., vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.10.1992 - 1 S 1523/92 - juris;… Beschluss vom 05.03.1996, a.a.O.;… Beschluss vom 27.11.2019 - 1 S 2192/19 - juris Rn. 18 ; OVG Berlin, Beschluss vom 06.06.1989 - 6 S 46/89 - NVwZ 1989, 989; Hess. VGH, Urteil vom 07.03.2011 - 8 B 217/11 - juris). - OVG Hamburg, 14.02.2011 - 4 Bs 11/11
Gerichtskostenfreiheit einer Klage auf Unterbringung in einer Wohnunterkunft
- VG München, 19.05.2026 - M 22 E 26.3068
Obdachlosenrecht, Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft, Anspruch durch konkretes …
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.1994 - 1 S 2439/94
Sofortvollzug einer Einweisungsverfügung - Wiederherstellung der aufschiebenden …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2009 - 3 M 92/09
Zuweisung eines Obdachlosen in eine Notunterkunft
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 1 S 3222/98
Umsetzung abgelehnter Asylbewerber aufgrund polizeilicher Ermächtigungsgrundlage
- OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 4 MB 16/22
Auslegung von Erklärungen eines anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten; …
- VG Stuttgart, 03.07.2026 - 1 K 7291/26
Umsetzungsverfügung; Polizeiliche Generalklausel; Obdachlos; Einstweilige …
- VGH Baden-Württemberg, 03.01.1994 - 1 S 3066/93
Unterbringung von Obdachlosen in einer Gemeinschaftsunterkunft - Menschenwürde
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.1992 - 12 S 2906/92
Verhältnis der Umzugsauflagen nach AsylVfG § 60 Abs 2 Nr 2 zu Maßnahmen anderer …
- VG Augsburg, 27.05.2024 - Au 8 E 24.1145
Einstweilige Anordnung, Obdachlosenunterbringung, Mindestanforderungen an …
- VG Würzburg, 11.11.2016 - W 5 E 16.1105
Obdachlosenrechtliche Räumungsverfügung
- VG Hamburg, 28.06.2024 - 13 E 1977/24
Erfolgloser Eilantrag einer Familie gegen die Verlegung in eine andere …
- LG Waldshut-Tiengen, 24.02.2017 - 1 O 212/16
Amtshaftung: Schmerzensgeldanspruch aufgrund des Treppensturzes eines Obdachlosen
- VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 5 K 13.00506
Rücknahme der Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.1993 - 11 B 65.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1993 - 16 A 4004/92
- BVerwG, 21.06.1993 - 11 B 65.93
- BVerwG, 13.08.1993 - 11 B 65.93
- BVerwG, 18.10.1994 - 11 B 65.93
Papierfundstellen
- MDR 1994, 320
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1993 - 11 B 65.93
Dabei kann offenbleiben, ob eine Ausnahme auch dann zu bejahen ist, wenn noch eine erhebliche Anzahl von Fällen nach dem auslaufenden Recht zu entscheiden wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ). - BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 99.85
Auszug aus BVerwG, 21.06.1993 - 11 B 65.93
Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung solchen auslaufenden Rechts ergeben, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ).
- BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …
Das Vorliegen einer solchen Sachlage muß in der Beschwerdebegründung genau und im einzelnen dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - , vom 21. Juni 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ). - BVerwG, 23.12.2015 - 3 B 63.14
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent
Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung von ausgelaufenem oder auslaufendem Recht ergeben, verleihen einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft richtungsweisende Klärung herbeiführen soll (stRspr; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 1993 - 11 B 65.93 - MDR 1994, 320 …und vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24 Rn. 3, jeweils m.w.N.).Allein die Vermutung, es gebe einen relevanten Kreis von Personen, die die Ausbildung zum Rettungsassistenten abgebrochen haben und sie später einmal fortzusetzen wünschen könnten, reicht dazu nicht aus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 1993 - 11 B 65.93 - MDR 1994, 320 …und vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - UPR 2013, 447 Rn. 5).
- BVerwG, 19.01.2009 - 7 B 51.08
Grundsätzliche Bedeutung einer Sache bezüglich der Auslegung von ausgelaufenem …
Dass hier ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte (vgl. dazu z.B. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni 1993 und 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319, 320) hat die Beschwerde nicht dargelegt. - BFH, 24.03.1998 - I B 105/97
Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Beschwerde - Rechtsfolgen der Aufhebung …
Für auslaufendes Recht gilt nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung aller obersten Bundesgerichte, daß eine Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung hat, wenn ihre Entscheidung durch das Revisionsgericht für die Zukunft richtungsweisend sein kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Februar 1979 V B 28/78, BFHE 127, 81, BStBl II 1979, 274;… vom 31. Juli 1987 V B 36/87, BFH/NV 1988, 172;… vom 30. Januar 1989 V B 123/86, BFH/NV 1989, 706; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 21. Juni 1993 11 B 65.93, Monatsschrift für Deutsches Recht -- MDR -- 1994, 320; vom 24. Oktober 1994 9 B 83.94, Deutsches Verwaltungsblatt 1995, 568; Beschluß des Bundessozialgerichts vom 28. November 1975 12 BJ 150/75, MDR 1976, 348).
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