Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.05.1994 - 25 WF 92/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
PKH; RATENZAHLUNG; NICHTEHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT; VERSORGUNGSLEISTUNGEN (FIKTIV)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 114 ZPO; § 115 ZPO
PKH; RATENZAHLUNG; NICHTEHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT; VERSORGUNGSLEISTUNGEN (FIKTIV) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 114, 115
PKH-Bewilligung und nichteheliche Lebensgemeinschaft - PKH, Ratenzahlung, nichteheliche Lebensgemeinschaft, (fiktive) Versorgungsleistungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung eines fiktiven Entgelts für die tatsächlich unentgeltliche Erbringung entgeltpflichtiger Versorgungsleistungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft i.R.d. Entscheidung über die Auferlegung von Prozesskostenhilferaten
Papierfundstellen
- MDR 1995, 101
- FamRZ 1995, 372
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 16 WF 173/03
Prozesskostenhilfebewilligung: Nichtberücksichtigung der Einkommensverhältnisse …
Im Übrigen würden diese nur dann von Bedeutung sein, wenn tatsächlich ein Entgelt gezahlt werden würde (OLG Köln, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 25 WF 92/04 - FamRZ 1995, 372). - OLG Koblenz, 06.12.2000 - 13 WF 698/00
Voraussetzungen für den Erlass einer nachträglichen Ratenzahlungsanordnung; …
Unabhängig davon, dass vorliegend ungeklärt ist, ob und in welchem Umfang die Antragstellerin Haushaltsleistungen erbringt und in welchem Umfang ihr Lebensgefährte leistungsfähig wäre, kann die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder die Frage der Ratenzahlungsanordnung nicht davon abhängig gemacht werden, dass die bedürftige Partei ein ihr tatsächlich nicht zur Verfügung stehendes Entgelt vom Lebensgefährten einklagt, um dann die Raten auf die Prozesskosten zahlen zu können (…Zöller-Philippi, ZPO , 22. Aufl., § 115 Rdnr. 8;… Wax in Münchener Kommentar, ZPO , 2. Aufl., § 115 Rdnr. 10; OLG Köln FamRZ 1995, 372 ; vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1396, 1397). - OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 13 WF 18/07
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Einsatz des nicht realisierten Werts der …
Im Übrigen würden diese nur dann von Bedeutung sein, wenn tatsächlich ein Entgelt gezahlt werden würde (OLG Köln, Beschluss vom 02.05.1994, FamRZ 1995, 372). - OLG Köln, 30.08.2011 - 19 W 30/11
Anrechnung fiktiven Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe
Auch kann dem bislang den gemeinsamen Haushalt führenden Beklagten kein fiktives Entgelt für die Versorgung seiner Lebensgefährtin als Einkommen angerechnet werden, denn er hat keinen Anspruch auf Zahlung dieses Entgelts (vgl. OLG Köln vom 02.05.1994 - 25 WF 92/94 - Rn. 5, zitiert nach juris;… Philippi a.a.O. Rn. 8).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 22.04.1994 - 14 W 225/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 127 Abs. 4
Kostenerstattung: Rechtsanwaltskosten nach erfolgreicher Prozeßkostenhilfebeschwerde - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 768
- MDR 1995, 101
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 05.02.1986 - 14 W 107/86
Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren; Kostenentscheidung; Erkenntnisverfahren; …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1994 - 14 W 225/94
Daß die Kosten des PKH-Prüfungsverfahrens nicht aufgrund der Kostenentscheidung im Erkenntnisverfahren gegen den Gegner der "armen" Partei festgesetzt werden können, hat der Senat bereits entschieden (Beschluß vom 5. Februar 1986 - 14 W 107/86 - in JurBüro 1986, 1412).Der erkennende Senat hat das in seinem bereits zitierten Beschluß vom 5. Februar 1986 (aaO.) anders gesehen.
- OLG Koblenz, 30.03.1990 - 14 W 108/90
Streitwert für Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren L
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1994 - 14 W 225/94
Obwohl sich im Prozeßkostenhilfebeschwerdeverfahren der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit nicht nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert richtet, sondern nur nach der Höhe derjenigen Kosten, von deren Entrichtung der Beschwerdeführer durch die Prozeßkostenhilfebewilligung freigestellt werden will (Senatsbeschluß vom 30. März 1990 - 14 W 108/90 - in JurBüro 1991, 253 und ständig), war hier der Beschwerdewert auf 457, - DM (5/10 Gebühr aus einem Gegenstandswert von 22.338, 63 DM) festzusetzen, weil allein der gestellte Antrag auch dann maßgeblich ist, wenn er eine Zuvielforderung wegen Zugrundelegung eines überhöhten Streitwerts enthält. - LAG Nürnberg, 09.06.1987 - 7 Ta 23/86
Prozeßkostenhilfe; Ratenzahlung; Inhalt einer Ausfertigung
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1994 - 14 W 225/94
Daraus wird von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei Mümmler in JurBüro 1989, 671) hergeleitet, daß die der hilfsbedürftigen Partei im Bewilligungsverfahren entstandenen Kosten beim Obsiegen im nachfolgenden Prozeß gegen die "reiche" Partei festgesetzt werden können (…vgl. Wax, Münchener Kommentar Rn. 32 zu § 118 ZPO m. zahlreichen w. N.).
- OLG Hamburg, 16.04.2002 - 8 W 72/02
Prozesskostenhilfe: Erstattungsfähigkeit der Beschwerdekosten
Auch wenn sich ein Klagverfahren anschließt und eine Kostenentscheidung zugunsten der armen Partei ergeht, ist deshalb § 127 Abs. 4 ZPO anzuwenden, wie es der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung heute entspricht (vgl. KG, Rpfleger 1995, 508; LG Koblenz, NJW-RR 1995, 768 m.w.N.). - OLG Celle, 07.03.2002 - 15 WF 42/02
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens
Allerdings wurde und wird diese Auffassung keineswegs allgemein geteilt (…vgl. Zöller/Philippi ZPO, 23. Aufl. 2002, § 118 Rz. 28;… Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, 2001, Kap. O Rz. 82; OLG Hamburg JurBüro 1989, 671; OLG München v. 15.11.1988 - 11 WF 994/88, MDR 1989, 267 = Rpfleger 1989, 204 [205]; OLG Düsseldorf v. 16.6.1987 - 10 W 61/87, MDR 1987, 941 = Rpfleger 1988, 41; OLG Koblenz JurBüro 1986, 1412); nach Einfügung des Ab. 4 in § 127 ZPO, der - in Kenntnis der vorherigen kontroversen Auslegung des damals auch auf die Beschwerdekosten angewandten § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO - allseitig die Nichterstattung der Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens anordnet, ist der Differenzierung dahingehend, dass nur der obsiegende Gegner des Hauptverfahrens die Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens nicht erstattet erhalte, wohl aber die der Prozesskostenhilfe teilhaftig gewordene und im Hauptverfahren obsiegende Partei, nunmehr der Boden entzogen (KG v. 21.3.1995 - 1 W 6642/93, KGReport Berlin 1995, 115 = Rpfleger 1995, 508; OLG Koblenz v. 22.4.1994 - 14 W 225/94, MDR 1995, 101 [102];… die von BLAH/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, §§ 91 Rz. 154, 127 Rz. 101 für die weiterhin gegenteilige Ansicht angeführte Entscheidung des OLG Köln FamRZ 1998, 835 ff. ist sachlich ein Fehlzitat, und auch Enders, JurBüro 1997, 449 ff. beachtet an der vom Kläger in Bezug genommenen Stelle S. 453 bei Fn. 22 die Änderung der Gesetzeslage nicht). - OLG München, 18.06.2001 - 11 W 1589/01
Ersatzpflicht der dem Hilfsbedürftigen im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren …
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