Rechtsprechung
| BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Sorgfalt des auswärtigen Anwalts - Fristwahrendes Telefax - Störungdes gerichtlichen Faxgerätes
- BRAK-Mitteilungen
Berufung durch Telefax
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 233, 518 Abs. 1
Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer Rechtsmittelschrift bei Störung des Telefax-Empfangs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1431
- ZIP 1995, 781
- MDR 1995, 527
- VersR 1995, 1373
- BB 1995, 899
- AnwBl 1995, 554
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91
Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts
Auszug aus BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95
Zutreffend ist ferner, daß der Rechtsmittelführer grundsätzlich die Rechtsmittelfrist ausschöpfen darf, sofern er dabei die normale Frist für die Beförderung des Schriftstücks berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil v. 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91, NJW 1992, 244 m.w.N.).Mit Recht macht der Beklagte geltend, daß ihn kein Verschulden daran trifft, daß das Empfangsgerät der Zivilsenate in Freiburg technisch gestört war und daß es grundsätzlich Sache der Justizbehörden in Freiburg war, dafür Sorge zu tragen, daß das Telefaxgerät auch nach Dienstschluß funktionsfähig war (BGH, Urteil v. 2. Oktober 1991 aaO.).
- BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93
Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens
Auszug aus BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95
Die Frage der Abwälzung des Risikos technischer Störungen bei der Übertragung der von Empfangsgerät aufgenommenen elektronischen Signale in eine lesbare Schrift oder des vollständigen Ausdrucks des Empfangenen (vgl. BGH, Urteil v. 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, zur Veröffentlichung in LM bestimmt), stellt sich deswegen entgegen den zu undifferenzierten Betrachtungen des Prozeßbevollmächtigten des Beklagten nicht. - BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93
Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original
Auszug aus BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95
Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, daß bestimmende Schriftsätze wie die Rechtsmitteleinlegung und -begründung auch im Telefax-Verkehr dem zuständigen Gericht übermittelt werden können (Sen.Beschl. v. 20. September 1993 - II ZB 10/93, BGHR ZPO § 518 Abs. 1 "Einlegung 3" m.w.N.).
- BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per …
Die den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegende Auffassung (…ähnlich: BGH, NJW 1992, S. 244 ; NJW 1995, S. 1431 [1432]; BAGE 65, 255 [259]; BSG, AP Nr. 26 zu § 233 ZPO 1977;… OLG München, VersR 1991, S. 831 ) führt zudem zu einer Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte: Ein Prozeßbevollmächtigter, der seinen Schriftsatz bereits am frühen oder späten Nachmittag des letzten Tages der Frist fertiggestellt hat, müßte danach beim Scheitern einer Übermittlung per Telefax unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, um den fristgerechten Eingang bei Gericht doch noch sicherzustellen. - BGH, 14.09.2017 - IX ZB 81/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Rn. 8 bb) Dies befreit den Prozessbevollmächtigten indessen nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Fristwahrung zu ergreifen, wenn sich herausstellt, dass aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen wegen einer technischen Störung eine Telefaxverbindung nicht zustande kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432;… vom 21. Juli 2011, aaO). - BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Dies gilt insbesondere für Störungen des Empfangsgeräts des Gerichts (BVerfG, NJW 1996, 2857; BVerfG NJW 2001, 3473; BGH, NJW 1995, 1431, 1432; BGH NJW-RR 2004, 283, 284; BGH Beschluss vom 21.7.2011 - IX ZB 218/10, Juris RdNr 2 mwN).
- BGH, 15.09.2020 - VI ZB 60/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltsanforderungen bei Übermittlung …
Rn. 10 Stellt sich aber heraus, dass eine Telefaxverbindung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen wegen einer technischen Störung nicht zustande kommt, muss der Versender alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Fristwahrung ergreifen (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, FamRZ 2017, 1946, Rn. 8; vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432, juris Rn. 4).Ein solches Vorgehen ist insbesondere dann geboten, wenn das Gericht aufgrund seiner Struktur - etwa aufgrund seiner Außensenate - über mehrere Faxanschlüsse verfügt (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Februar 2003 - V ZB 60/02, NJW-RR 2003, 861, 862, juris Rn. 7; vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432, juris Rn. 5).
- BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18
Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der …
Eine - wie vorliegend - allenfalls zeitlich beschränkte technische Störung des Empfangsgeräts befreit den Prozessbevollmächtigten der Klägerin jedoch nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Fristwahrung - hier in Form weiterer Übermittlungsversuche nach 20.w00 Uhr - zu ergreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431 unter II;… vom 21. Juli 2011 - IX ZB 218/10, juris Rn. 2;… vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, aaO Rn. 8). - BGH, 21.07.2011 - IX ZB 218/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumnis wegen technischer Störung …
In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristsäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, NJW 2001, 3473 f; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432 f; vom 30. September 2003 - X ZB 48/02, NJW-RR 2004, 283, 284).Dies befreit den Bevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten indessen nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich herausstellt, dass aus von ihm nicht zu vertretenen Gründen wegen einer technischen Störung eine Telefaxverbindung nicht zustande kommt (BGH, Beschluss vom 6. März 1995 aaO).
- BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, NJW 1996, 2857 f.; NJW 2001, 3473 f.; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432 f.; Beschluss vom 30. September 2003 - X ZB 48/02, NJW-RR 2004, 283, 284;… Beschluss vom 21. Juli 2011 - IX ZB 218/10, juris Rn. 2 mwN). - BGH, 20.02.2003 - V ZB 60/02
Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei fehlgeschlagener Übermittlung eines …
Anders wäre nur zu entscheiden, wenn der Verlängerungsantrag einer anderen Stelle des Oberlandesgerichts fristwahrend per Fax hätte übermittelt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 6. März 1995, II ZB 1/95, NJW 1995, 1431). - BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils
Zum anderen hätte im Streitfall auch der Umstand, daß es Rechtsanwältin H. am 22. Juli 1998 trotz zahlreicher Versuche nicht gelang, eine Telefaxverbindung zum Oberlandesgericht herzustellen, bei ihr den Schluß nahelegen müssen, daß es dafür auch einen anderen Grund geben konnte als die etwaige Störung des Telefaxgerätes des Gerichts (zu den Anwaltspflichten im letztgenannten Fall siehe BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - NJW 1995, 743 f. und BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - VersR 1995, 1373, 1374). - VG Berlin, 04.12.2014 - 19 K 288.14
Fortsetzung eines vom Gericht eingestellten Klageverfahrens nach Einstellung …
Rn. 46 Zwar entspricht es der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass bestimmende Schriftsätze auch im Telefaxverkehr dem zuständigen Gericht übermittelt werden können (vgl. dazu sowie zum Folgenden nur BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - BGH II ZB 1/95 -, NJW 1995, 1431 ).Rn. 49 Selbst im Rahmen der allgemeinen Wiedereinsetzungsgründe ist anerkannt, dass eine von dem Bevollmächtigten nicht zu vertretende technische Störung des Fax-Empfangsgeräts des Gerichts am Abend des letzten Tages eines Fristablaufs den Bevollmächtigten nicht davon befreit, alle noch möglichen und zumutbaren anderweitigen Maßnahmen zu ergreifen, um den fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig an das Gericht zu übermitteln (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011, a.a.O., und vom 6. März 1995, a.a.O.).
Rn. 51 Für die Bevollmächtigten hätte die Möglichkeit bestanden, die Frist für das Betreiben des Verfahrens durch einen persönlichen Einwurf des Betreibensschriftsatzes in den Nachtbriefkasten des Verwaltungsgerichts zu wahren (vgl. für diese Möglichkeit im Rahmen der allgemeinen Wiedereinsetzungsgründe etwa auch schon BGH, Beschluss vom 6. März 1995, a.a.O., in einem Fall, in dem sich die Kanzlei in Konstanz befand, das Gericht in Freiburg; der Bundesgerichtshof hat ein Verschulden in diesem Fall letztlich wegen anderer zumutbarer Möglichkeiten bejaht).
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2007 - 2 A 10492/07
Anforderungen an die Übermittlung von Schriftsätzen im elektronischen …
- LAG Düsseldorf, 28.01.1997 - 3 Sa 1251/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fax-Übermittlung der Berufungsschrift
- BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95
Zur Einlegung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
- OLG Saarbrücken, 16.08.2011 - 5 W 189/11
Sachverständigenablehnung: Umstände für eine Besorgnis der Befangenheit bei …
- BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96
Pflichten des Rechtsanwalts bei Fehlschlagen der Übermittlung eines …
- OLG Celle, 25.08.2006 - 10 UF 159/06
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
- BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts
- StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1470
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04
Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung einer vollständigen Begründung …
- OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an …
- OVG Sachsen, 26.04.2012 - 5 A 211/12
Geltendmachung und Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begründung des Antrags auf …
- OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
Fristversäumung wegen Störung des Telefaxempfangsgerätes
- OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 L 3550/98
Fristgerechte Übermittlung von Schriftsätzen per
- KG, 09.06.2006 - 12 U 91/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen eines …
- VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwaltes bei der Übermittlung einer …
- FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 11 K 27/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Defekt des gerichtlichen Faxgerätes; …
- VG Berlin, 15.06.2010 - 19 K 198.09
Wiedereinsetzung bei Versäumnis der Frist zum Beitreiben des Verfahrens; …
- VG Lüneburg, 22.06.2005 - 1 A 286/03
Arzneimittel; Beihilfe; Brieflaufzeit; Impfkommission; Jahresfrist; …
- BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 371/97
Zumutbare Maßnahmen zur Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes bei …
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Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel - Wiedereinsetzung
- JurPC-Archiv
Computerfehler bei programmgestützter Erstellung einer Rechtsmittelschrift
- rechtsportal.de
ZPO § 233
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Abfassung und Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wegen eines Computerfehlers Frist versäumt - So können sich Rechtsanwälte nicht entschuldigen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berufsrecht; Verwendung spezieller Rechtsmittelcomputerprogramme zur Kontrolle einer Rechtsmittelschrift
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1499
- MDR 1995, 527
- VersR 1995, 1372
- BB 1995, 748
- AnwBl 1995, 374
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.04.1991 - VI ZR 82/90
Bezeichnung der Parteien in der Berufungsschrift
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach zum notwendigen Inhalt einer Berufungsschrift die Angabe gehört, für und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGHZ 21, 168, 173; BGH, Urt. v. 30. April 1991 - VI ZR 82/90, NJW 1991, 2725). - BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56
Einlegung der Berufung oder Revision
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach zum notwendigen Inhalt einer Berufungsschrift die Angabe gehört, für und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGHZ 21, 168, 173;… BGH, Urt. v. 30. April 1991 - VI ZR 82/90, NJW 1991, 2725). - BGH, 29.04.1982 - I ZB 2/82
Eindeutige Identifizierbarkeit der rechtsschutzsuchenden Person im anwaltlichen …
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94
Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und wegen der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt nicht seinem Büropersonal überlassen darf, ohne das Arbeitsergebnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit selbst sorgfältig zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 29. April 1982 - I ZB 2/82, VersR 1982, 769, 770 m.w.N. und v. 10. Juli 1985 - IVa ZB 8/85, VersR 1985, 970, 971). - BGH, 10.07.1985 - IVa ZB 8/85
Ermittlung eines Rechtmittelberechtigten durch Auslegung einer Berufungsschrift - …
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94
Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und wegen der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt nicht seinem Büropersonal überlassen darf, ohne das Arbeitsergebnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit selbst sorgfältig zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 29. April 1982 - I ZB 2/82, VersR 1982, 769, 770 m.w.N. und v. 10. Juli 1985 - IVa ZB 8/85, VersR 1985, 970, 971).
- OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20
Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …
Rn. 53 Durch die Verwendung spezieller Computerprogramme wird ein Rechtsanwalt nicht von der Verpflichtung entbunden, Dokumente zur Rechtsmitteleinlegung und -begründung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.1995 - II ZB 16/94 -, juris Rn. 6). - BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des …
Danach darf ein Rechtsanwalt die Anfertigung von Rechtsmittelschriften nicht seinem Büropersonal überlassen, ohne das Arbeitsergebnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit selbst sorgfältig zu überprüfen (BGH, Beschluß vom 20. Februar 1995 - II ZB 16/94, NJW 1995, 1499; Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines …
Im Ausgangspunkt zutreffend nimmt das Berufungsgericht an, daß der Rechtsanwalt die Berufungsschrift persönlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen hat (vgl. Sen.Beschl. v. 20. Februar 1995 - II ZB 16/94, NJW 1995, 1499 m.w.N.) und daß deswegen (auch) ein den Klägern zuzurechnendes (§ 85 Abs. 2 ZPO) Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten ursächlich dafür geworden ist, daß die Berufungsschrift vom 25. Juni 1996 das zuständige Oberlandesgericht nicht rechtzeitig erreicht hat.
- BGH, 11.02.1998 - VIII ZB 50/97
Unrichtige Angabe des Ablaufsdatums einer zu verlängernden Frist
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Rechtsanwalt die Berufungsschrift auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen (Beschl. v. 20. Februar 1995 - II ZB 16/94 = NJW 1995, 1499;… Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - bisher unveröffentlicht). - BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen
Der Rechtsanwalt muß die Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriften zwar auch persönlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Mai 1992 - XII ZB 39/92 - VersR 1993, 79; vom 20. Februar 1995 - II ZB 16/94 - NJW 1995, 1499;… Zöller/Greger, § 233 Rn. 23 "Ausgangskontrolle" m.w.N.). - BGH, 20.01.1997 - II ZB 12/96
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Schuldlose Versäumung der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zur Bezeichnung des Urteils, gegen das Berufung eingelegt wird (§ 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), und damit zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift auch die Angabe, für und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230 [BGH 17.01.1991 - VII ZB 13/90]; BGH, Beschl. v. 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85, NJW 1985, 2650; Sen.Beschl. v. 20. Februar 1995 - II ZB 16/94, NJW 1995, 1499).Der Rechtsanwalt muß allerdings die Berufungsschrift persönlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen (Sen.Beschl. v. 20. Februar 1995 a.a.O.).
- BGH, 14.05.2003 - XII ZB 154/01
Anforderungen an die Berufungsschrift
Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und wegen der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt nicht seinem Büropersonal überlassen darf, ohne das Arbeitsergebnis auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit selbst zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. BGH Beschluß vom 20. Februar 1995 - II ZB 16/94 - NJW 1995, 1499). - OLG Zweibrücken, 10.08.2004 - 4 U 139/04
Berufungsfristversäumung: Anwaltsverschulden bei Adressierung der …
Im Hinblick auf die Bedeutung der Rechtsmitteleinlegung und die inhaltlichen Anforderungen an eine Rechtsmittelschrift muss der Rechtsanwalt, der Berufung einlegt, die Berufungsschrift persönlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen (vgl. etwa BGH VersR 1995, 1372, 1373; BGH VersR 1998, 608, 609; BGH VersR 1999, 1170, 1171, jeweils m.w.N.). - LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 (10) Sa 598/05
Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Anforderungen an die …
Denn das Programm schließt nicht die Eingabe falscher Daten oder andere Bedienungsfehler aus (BGH, Beschluss vom 20.02.1995, NJW 1995, 1499, Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 233 Rz. 83). - BGH, 30.04.2001 - II ZB 18/00
Verantwortlichkeit des Prozeßbevollmächtigten bei unrichtiger Adressierung des …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehört die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt nicht seinem Büropersonal überlassen darf, ohne dessen Arbeitsergebnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (…BGH, Beschl. v. 10. Januar 1990 - XII ZB 141/89 aaO; Sen.Beschl. v. 20. Februar 1995 - II ZB 16/94, NJW 1995, 1499;… Sen.Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908). - OLG Koblenz, 10.10.2022 - 9 UF 438/22
Anwaltliche Sorgfaltspflichten im elektronischen Rechtsverkehr
- OLG Rostock, 06.05.2008 - 1 W 29/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Bezeichnung des …
- OVG Hamburg, 26.02.2007 - 8 Bf 350/06
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist.
- BGH, 31.03.1999 - III ZB 7/99
Anforderungen an die Überprüfung des Büropersonals bei Anfertigung einer …
- LG Essen, 04.01.2024 - 13 S 69/23
Wiedereinsetzung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 578/15
Rentenrechtliche Bewertung von Kinderziehungszeiten; Versäumung der …
- BPatG, 29.11.2000 - 29 W (pat) 195/00
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