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Rechtsprechung
   BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,503
BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94 (https://dejure.org/1995,503)
BSG, Entscheidung vom 10.05.1995 - 1 RK 18/94 (https://dejure.org/1995,503)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 1 RK 18/94 (https://dejure.org/1995,503)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge - Heilmittel - Voraussetzung für die Kostenübernahme - zum Begriff des Heilmittels

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenkasse - Kissenbezug - Matratzenbezug - Allergie - Asthma - Kostenübernahme - Heilmittel - Hilfsmittel

  • RA Kotz

    Antiallergene Matratzen- und Kissenbezüge - Übernahme der Kosten durch Krankenkasse?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Krankenversicherung; Kosten für antiallergene Matratzenbezüge

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 508
  • NZS 1995, 457
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 18/90

    Kostenübernahme bei Hausstaubmilbenallergie

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Aber selbst wenn man in Anwendung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. November 1991 - 3 RK 18/90 - für den Heilmittelbegriff die nur mittelbare und vorbeugende Wirkungsweise genügen lassen wollte, ergäbe sich keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse.

    Wie in Fortentwicklung der Entscheidung des BSG vom 21. November 1991 - 3 RK 18/90 - anzunehmen sei, fielen unter den Begriff auch andere indirekte Hausstaubmilbenbekämpfungsmittel, so daß die Krankenkassen für diese aufzukommen hätten.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (…BSGE 46, 179, 182 = SozR 2200 § 182 Nr. 32; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60 und SozR 3-2200 § 182 Nr. 11) gehören zu Arznei- und Heilmitteln diejenigen Mittel, deren bestimmungsgemäße Wirkung darin liegt, Krankheitszustände zu heilen oder zu bessern.

    Denn zum Begriff des Heilmittels gehört nicht die unmittelbare Heilwirkung (so zu den Arzneimitteln schon BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 11).

  • BSG, 21.06.1989 - 6 RKa 11/88

    Ausschluß zur üblichen Haarwäsche geeigneter und bestimmter Mittel von der …

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V haben die gesetzlichen Krankenkassen allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens grundsätzlich selbst dann nicht als Sachleistung zur Verfügung zu stellen, wenn diese Gegenstände gleichzeitig therapeutischen Zwecken dienen (vgl zum alten Recht BSGE 65, 154, 156 f [BSG 21.06.1989 - 6 RKa 11/88] = SozR 2200 § 368a Nr. 23).

    Denn der Rechtsgedanke des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist auf andere Bereiche des Leistungsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung übertragbar (…vgl dazu Schneider, aaO. § 22 RdNr 154;… von Maydell, aaO, § 32 RdNr 14; Zipperer in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer, Komm-SGB V, 1200 § 32 SGB V RdNr 9), jedoch mit einer wichtigen Einschränkung, die bereits zum alten Recht entwickelt worden ist (BSGE 65, 154, 157 [BSG 21.06.1989 - 6 RKa 11/88] = SozR 2200 § 368a Nr. 23;… 67, 36, 37 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 2): Der Versicherte hat dann - ausnahmsweise - Anspruch auf die Gewährung des verordneten Mittels bzw im Falle des § 13 Abs. 2 SGB V aF auf Kostenerstattung, wenn der - zugleich auf Heilung gerichtete - Einsatz des Mittels den Versicherten übermäßig und unzumutbar belasten würde, aber auch dann nur insoweit, als die gewöhnlichen Kosten des allgemeinen Lebensbedarfs überschritten werden (…vgl dazu auch BSGE 63, 99, 100 = SozR 2200 § 182 Nr. 109).

  • BSG, 21.06.1989 - 6 RKa 18/88

    Beurteilungs- und Ermessensspielraum bei der Feststellung des Bedarfs der …

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V haben die gesetzlichen Krankenkassen allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens grundsätzlich selbst dann nicht als Sachleistung zur Verfügung zu stellen, wenn diese Gegenstände gleichzeitig therapeutischen Zwecken dienen (vgl zum alten Recht BSGE 65, 154, 156 f [BSG 21.06.1989 - 6 RKa 11/88] = SozR 2200 § 368a Nr. 23).

    Denn der Rechtsgedanke des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist auf andere Bereiche des Leistungsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung übertragbar (…vgl dazu Schneider, aaO. § 22 RdNr 154;… von Maydell, aaO, § 32 RdNr 14; Zipperer in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer, Komm-SGB V, 1200 § 32 SGB V RdNr 9), jedoch mit einer wichtigen Einschränkung, die bereits zum alten Recht entwickelt worden ist (BSGE 65, 154, 157 [BSG 21.06.1989 - 6 RKa 11/88] = SozR 2200 § 368a Nr. 23;… 67, 36, 37 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 2): Der Versicherte hat dann - ausnahmsweise - Anspruch auf die Gewährung des verordneten Mittels bzw im Falle des § 13 Abs. 2 SGB V aF auf Kostenerstattung, wenn der - zugleich auf Heilung gerichtete - Einsatz des Mittels den Versicherten übermäßig und unzumutbar belasten würde, aber auch dann nur insoweit, als die gewöhnlichen Kosten des allgemeinen Lebensbedarfs überschritten werden (…vgl dazu auch BSGE 63, 99, 100 = SozR 2200 § 182 Nr. 109).

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall - …

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Insoweit wird auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 16. Dezember 1993 (BSGE 73, 271 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) Bezug genommen, in dem die Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 2 SGB V aF im einzelnen dargelegt sind.
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Die Frage, ob die Bezüge den Heilmitteln oder den Arzneimitteln zuzuordnen sind, ist in diesem Zusammenhang zweitrangig (zur Schwierigkeit der Abgrenzung bereits BSG aaO sowie SozR 3-2200 § 182 Nr. 17).
  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 9/76

    Orthopädische Schuhe als Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Dies ist der entscheidende Gesichtspunkt der BSG-Rechtsprechung dafür gewesen, daß nach altem Recht bei Hilfs- oder Heilmitteln, die gleichzeitig entweder Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind oder einen allgemeinen Lebensbedarf decken, ein Eigenanteil von den Versicherten verlangt wurde (vgl dazu BSGE 42, 229, 231 f = SozR 2200 § 182b Nr. 2; BSG, Urteil vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 2/78 - USK 78195).
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Insoweit wird auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 16. Dezember 1993 (BSGE 73, 271 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) Bezug genommen, in dem die Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 2 SGB V aF im einzelnen dargelegt sind.
  • BSG, 10.05.1990 - 6 RKa 15/89

    Ermächtigung zum Erlaß von Arzneimittelrichtlinien, Verordnungsfähigkeit von …

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Denn der Rechtsgedanke des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist auf andere Bereiche des Leistungsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung übertragbar (…vgl dazu Schneider, aaO. § 22 RdNr 154;… von Maydell, aaO, § 32 RdNr 14; Zipperer in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer, Komm-SGB V, 1200 § 32 SGB V RdNr 9), jedoch mit einer wichtigen Einschränkung, die bereits zum alten Recht entwickelt worden ist (…BSGE 65, 154, 157 [BSG 21.06.1989 - 6 RKa 11/88] = SozR 2200 § 368a Nr. 23; 67, 36, 37 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 2): Der Versicherte hat dann - ausnahmsweise - Anspruch auf die Gewährung des verordneten Mittels bzw im Falle des § 13 Abs. 2 SGB V aF auf Kostenerstattung, wenn der - zugleich auf Heilung gerichtete - Einsatz des Mittels den Versicherten übermäßig und unzumutbar belasten würde, aber auch dann nur insoweit, als die gewöhnlichen Kosten des allgemeinen Lebensbedarfs überschritten werden (…vgl dazu auch BSGE 63, 99, 100 = SozR 2200 § 182 Nr. 109).
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als …

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Ein Gegenstand ist nur dann ein Hilfsmittel, wenn er den Ausgleich der körperlichen Behinderung selbst bezweckt, also unmittelbar gegen die Behinderung gerichtet ist (vgl BSGE 45, 133, 136 = SozR 2200 § 182b Nr. 4;… BSG SozR 2200 § 182b Nr. 12).
  • BSG, 18.05.1978 - 3 RK 11/77

    Ersatz der durch die Verwendung glutenfreier Nahrung entstehenden Mehrkosten …

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 46, 179, 182 = SozR 2200 § 182 Nr. 32;… BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60 und SozR 3-2200 § 182 Nr. 11) gehören zu Arznei- und Heilmitteln diejenigen Mittel, deren bestimmungsgemäße Wirkung darin liegt, Krankheitszustände zu heilen oder zu bessern.
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 35/70

    Ansprüche eines Rentners - Krankenkassenleistungen - Zuschußfähige Anschaffungen …

  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 11/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Lebensmittels; Umfang der Aufgaben einer …

  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 2/78

    Hilfsmittel - allgemeiner Gebrauchsgegenstand

  • BSG, 30.04.1975 - 5 RKn 11/74

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Hilfsmittel - Ausgleich einer Behinderung - …

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …

    Das ist bei Gegenständen der Fall, die jeder Mensch oder jedenfalls die große Mehrzahl aller Menschen besitzt (BSGE 42, 229 = SozR 2200 § 182b Nr. 2 - orthopädische Schuhe als Ersatz für normale Schuhe -, BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 - Telefaxgerät als Ersatz für Standardtelefon -, BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 - Schreibtelefon als Ersatz für Standardtelefon -, BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 - antiallergenes Bettzeug als Ersatz für normale Kissen- und Matratzenbezüge), oder wenn davon auszugehen ist, daß ein Hilfsmittel, das zusätzlich in einer völlig anderen, behinderungsunabhängigen, dem alltäglichen Gebrauch zuzurechnenden Weise genutzt werden kann, auch mit hoher Wahrscheinlichkeit so genutzt werden wird (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 - Lese-Sprechgerät mit PC-Funktion).
  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten …

    Rn. 15 b) Bei den vom Kläger seinerzeit beantragten Matratzen-Encasings handelt es sich um Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V. Zu den Hilfsmitteln zählen alle sächlichen medizinischen Leistungen, während in Abgrenzung hierzu dem Begriff der Heilmittel (§ 32 SGB V) alle persönlich erbrachten medizinischen Dienstleistungen unterfallen (…BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 3 - Dauerpigmentierung;… BSGE 88, 204, 206 ff = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41 S 229 ff - PC-Zusatzausrüstung für häusliches Hirnleistungstraining). Dem steht nicht entgegen, dass der ebenfalls für die GKV zuständige 1. Senat des BSG in zwei zurückliegenden Entscheidungen die Auffassung vertreten hatte, dass antiallergene Kissen- und Matratzenüberzüge kein Hilfsmittel sind, aber ein Heilmittel sein können (BSG Urteil vom 18.1.1996 - 1 RK 8/95; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15).
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und …

    Auch bei der Heilmitteleigenschaft eines antiallergenen Matratzenbezugs hat das BSG auf vergleichbare Grundsätze abgestellt (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 S 65).
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