Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 01.02.1996 - 5 U 118/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwAnpG (1991) § 65; LwVG §§ 24 ff.; ZPO §§ 511 ff.
Rechtsmittel bei unkorrekter Form der angefochtenen Entscheidung - hier: Rechtsbeschwerde und »vorsorgliche« Berufung gegen das Urteil in einer Landwirtschaftssache - Meistbegünstigungsgrundsatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.10.1992 - BLw 3/92
- OLG Brandenburg, 01.02.1996 - 5 U 118/95
Papierfundstellen
- MDR 1996, 635
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.10.1992 - BLw 3/92
Prüfung der Zulassungswürdigkeit einer Rechtsbeschwerde durch Rechtsmittelgericht
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.1996 - 5 U 118/95
Verwerfung der Rechtsbeschwerde durch den BGH (zwar statthaft, aber unzulässig) Durch Beschluß vom 22.10.1992 hat der BGH ( BLw 3/92) die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen; zur Begründung hat der BGH ausgeführt, die Rechtsbeschwerde sei zwar das statthafte Rechtsmittel gegen die fehlerhaft in Urteilsform ergangene - angefochtene Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts, jedoch ergebe die von ihm nachzuholende Zulassungsprüfung nach § 24 LwVG , daß in dieser Sache kein Zulassungsgrund gegeben sei.
- KG, 07.08.2015 - 8 U 244/14
Meistbegünstigungsgrundsatz: Berufung gegen ein fälschlich als Versäumnisurteil …
Rn. 11 Allerdings soll dieser Meistbegünstigungsgrundsatz die beschwerte Partei lediglich vor Nachteilen schützen, die auf der unrichtigen Entscheidungsform beruhen, ihr aber keine prozessualen Vorteile verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - XII ZB 125/06 - MDR 2009, 1000, zitiert nach juris Tz. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.6.1997 - 7 W 18/97 - NJW-RR 1998, 1286, zitiert nach juris Tz. 13 mit weiteren Nachweisen) und keine Vermehrung der Anfechtungsmöglichkeiten gegen eine der Form nach unkorrekte Entscheidung bewirken (OLG Brandenburg, Beschluss vom 1.2.1996 - 5 U 118/95 - MDR 1996, 635;… Althammer in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, vor § 511 Rn. 43).Rn. 12 Es mag dahin stehen, ob die Berufung von vornherein unzulässig war, weil der Kläger zuvor bereits Einspruch eingelegt hatte (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 1.2.1996 a. a. O.;… Rimmelspacher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, vor §§ 511 ff. Rn. 92).
- LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07
Leitsatz
Denn es ist anerkannt, dass eine fehlerhaft zustande gekommene Entscheidung keinen weiteren Rechtsmittelzug eröffnen kann, wenn die formgerecht ergangene Entscheidung desselben Inhalts unanfechtbar gewesen wäre (vgl. BGHZ 267; 46, 113; BGH NJW-RR 1990, 1483; NJW 1997, 1448; OLG Brandenburg MDR 1996, 635; OLG Köln NJW-RR 1999, 1084).
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