Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.12.1995 - 12 W 26/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zivilprozeßordnung; Rechtsschutzversicherung; Rechtsnachfolger; Vollstreckbare Ausfertigung des Kostentitels
Verfahrensgang
- OLG Köln, 18.12.1995 - 12 W 26/95
- OLG Köln, 28.12.1995 - 12 W 26/95
Papierfundstellen
- MDR 1996, 964
- VersR 1996, 1126
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 24.03.2003 - 14 W 197/03
Rechtsschutzversicherer Rechtsnachfolger einer Prozesspartei-Titelumschreibung
OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 1995, 12 W 26/95, JMBI NW 1996, 126-127 = OLGR Köln 1996, 146-147 = MDR 1996, 964-965 = VersR 1996, 1126;. - OLG Dresden, 28.04.2000 - 10 UF 518/99
Zum Ausgleichsanspruch nach § 40 FGB
Der Zugewinn- und Ausgleichsanspruch sind in ihrem Bestand auch nicht derart miteinander verknüpft, dass zwischen dem Teilurteil und dem Schlussurteil ein Widerspruch entstehen kann (BGH, NJW 2000, 958, 960; MDR 1996, 964). - OLG Köln, 01.02.1996 - 12 W 4/96
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gem. § 727 Zivilprozessordnung (ZPO) …
Mit Beschluß vom 28.12.1995 (12 W 26/95 = 23 O 294/91 LG Köln) hat der Senat dahin entschieden, daß die Vorschrift des § 138 Abs. 3 ZPO auch im Klauselerteilungsverfahren anwendbar ist.
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