Rechtsprechung
| OLG München, 23.12.1996 - 11 WF 1155/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Anwaltsblatt
§ 23 BRAGebO
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 23 Abs. 1 S. 3
Papierfundstellen
- MDR 1997, 400
- FamRZ 1997, 1347
- AnwBl 1997, 501
- Rpfleger 1997, 277
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 22.12.1999 - 13 WF 549/99
Anwaltsgebühren bei Erstreckung bereits bewilligter Prozeßkostenhilfe auf eine …
Er schließt sich vielmehr der Gegenmeinung an, wonach § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO einschränkend dahin auszulegen ist, dass ein Prozeßkostenhilfeverfahren nur dann zur Anhängigkeit im Sinne dieser Vorschrift führt, wenn der Prozeßkostenhilfeantrag zur Durchführung eines streitigen Verfahrens gestellt wird (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1996, 678; JurBüro 1997, 366; OLG Köln FamRZ 198, 493; FamRZ 1998, 1032; FamRZ 1998, 1033; OLG Rostock FamRZ 1999, 387; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 112; OLG München FamRZ 1997, 1347; OLG Brandenburg JurBüro 1997, 638; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1032; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 492; OLG Dresden JurBüro 1997, 637; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1031; FamRZ 1999, 388; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1998, 115; OLG Koblenz - 11. Zivilsenat - FamRZ 1998, 1382). - OLG Nürnberg, 18.08.1997 - 7 WF 2281/97
Höhe der Vergleichsgebühr bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe für einen …
Nach der Mehrzahl der veröffentlichten Entscheidungen ist eine "restriktive, einschränkende" Auslegung des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO gerechtfertigt bzw. geboten (OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 638 ; OLG München, JurBüro 1997, 249, 250; OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23 ) mit der Folge, daß ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe im Sinne dieser Vorschrift nur dann "anhängig" ist, wenn es "auf die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens gerichtet ist" (OLG Frankfurt, JurBüro 1997, 365 ) oder "zur Durchführung eines Rechtsstreits anhängig gemacht wurde" (OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 946 JurBüro 1997, 136 Rpfleger 1997, 187). - OLG Düsseldorf, 10.07.1997 - 10 WF 10/97 Nach einer zunehmend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht ist eine Anhängigkeit des Prozeßkostenhilfeverfahrens im Sinne des Gesetzes nur dann gegeben, wenn das Gericht Prozeßkostenhilfe auch für den Fall gewähren soll, daß es über die Sache selbst entscheiden muß (so OLG Bamberg JurBüro 1996, 23; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 638; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 136; OLG München MDR 1997, 400; Enders Jur- Büro 1995, 393; von Eicken, AGS 1995, 46 und NJW 1996, 1649, 1650).
- ArbG Koblenz, 26.10.2007 - 7 Ca 632/07
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber
Nach einer Ansicht war eine Anhängigkeit des Prozesskostenhilfeverfahrens i.S. des Gesetzes nur dann gegeben, wenn das Gericht Prozesskostenhilfe auch für den Fall gewähren sollte, dass über die Sache selbst entschieden werden muss (vgl. OLG Bamberg JURBüro 1996, 23; OLG Karlsruhe, JURBüro 1996, 638; OLG Zweibrücken JURBüro 1997, 136; OLG München MDR 1997, 400, Enders JURBüro 1995, 393; von Eycken NJW 1996, 1649; LAG Düsseldorf, 6.6.1997, LAGE Nr. 4 zu § 23 BRAGO; LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2000 - 7 Ta 891/00 -).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 16.01.1997 - 3 W 4219/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GKG § 11 Abs. 1, 2; KVGKG Nr. 1201, 1202
Gebührenermäßigung bei Teilanerkenntnis- und Schlußurteil - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 3 O 8842/95
- OLG Nürnberg, 16.01.1997 - 3 W 4219/96
Papierfundstellen
- MDR 1997, 400
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00
Gerichtskostenansatz: Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach teilweisem …
So hat das Oberlandesgericht Nürnberg (MDR 1997, 400) ausgesprochen, dass eine Ermäßigung nicht eintrete, wenn ein Teil der Klageforderung anerkannt und im übrigen die Hauptsache für erledigt erklärt wird, ohne dass die Parteien auch die Kostenpflicht abschließend regelten.Der Senat kann vorliegend offen lassen, ob in den Fällen, in denen nach Erledigung der Hauptsache durch Erfüllung oder durch übereinstimmende Erledigungserklärungen die Parteien die offene Kostenfrage einverständlich durch Vergleich, Anerkenntnis oder Verzicht regeln und damit das Gericht von einer streitigen Entscheidung im Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO freistellen eine entsprechende Anwendung von Nr. 1202 b oder c KV in Frage kommt (in diesem Sinne KG MDR , 1997, 889; OLG Nürnberg FamRZ 99, 610; OLG Bamberg JurBüro 99, 95; OLG Düsseldorf MDR 98, 1374; OLG Frankfurt am Main JurBüro 99, 94; OLG Karlsruhe MDR 1997, 399; LG Wuppertal JurBüro,97, 536) oder nicht (vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 400; OLG München MDR 1999, 957; Hartmann a.a.0.
- OLG Braunschweig, 02.06.2015 - 2 W 19/15
Vergleich ohne Kostenentscheidung: Volle Gerichtsgebühr!
Bereits damals wurden auch andere Auffassungen vertreten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.01.1997, 3 W 4219/96 = MDR 1997, 537; OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.03.1999, 1 W 18/99 = NJW-RR 1999, 942). - OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 6 W 29/07
Gerichtsgebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Zwischenurteil über eine …
b) Bei der Auslegung der Begriffe "sonstiges Urteil" bzw. "Urteil" ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Ermäßigungstatbestände der Nr. 1202 bzw. 1211 KV Ausnahmen vom Grundsatz der Nr. 1201 bzw. 1210 KV vorsehen, und deshalb grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 400; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 942; OLG Koblenz, MDR 2005, 119;… Hartmann, Kostengesetze, 29. Auflage, KV 1202 Rn. 2;… derselbe, Kostengesetze, 31. Auflage, KV 1211 Rn. 2;… derselbe, Kostengesetze, 37. Auflage, KV 1211 Rn. 2; a.A. OLG München, MDR 2003, 115).
- OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 11 W 12/00
Gebührenermäßigung bei Vergleich - Erstattung vorausgezahlter Gerichtsgebühren
Dem Gericht bleibt auch in Fällen der vorliegenden Verfahrensgestaltung nicht erspart, sich mit der Frage, wie der Rechtsstreit vermutlich ausgegangen wäre, zu befassen (vgl. auch OLG Nürnberg MDR 1997, 400 = JurBüro 1997, 537 und Senatsbeschluß vom 02.03.1998 - 11 W 20/98 -). - OLG München, 16.02.1998 - 11 W 751/98 Dieser Fall ist durchaus vergleichbar mit dem bereits vom Senat entschiedenen Fall, daß die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und anschließend einen Vergleich über die Kostentragung schließen (vgl. MDR 1996, 209 = OLG Report 1996, 84; ebenso OLG Hamburg MDR 1996, 970 und insoweit auch OLG Nürnberg MDR 1997, 400).
- OLG Bamberg, 28.10.1998 - 8 W 56/98
Voraussetzungen für die Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Anspruch …
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg in JurBüro 1997, 537 steht nicht entgegen, da dort ein Teilanerkenntnis und eine teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung vorlag, hinsichtlich der noch eine Entscheidung gemäß § 91 a Abs. 1 ZPO veranlaßt war.
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