Rechtsprechung
| OLG München, 27.11.1996 - 11 W 2740/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Anwaltsblatt
GKG-KV Nr. 1202a
- anwaltsblatt-datenbank.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfallende Gerichtsgebühr bei Klagerücknahme; Maßgeblicher Zeitpunkt der Klagerücknahme für eine Gerichtsgebührermäßigung; Intention des Kostenrechtsänderungsgesetzes (KostRÄndG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GKG KV Nr. 1202a
Verfahrensgang
- LG München I, 31.07.1996 - 1 HKO 21731/94
- OLG München, 27.11.1996 - 11 W 2740/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 639
- MDR 1997, 402
- AnwBl 1997, 289
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Karlsruhe, 25.09.2012 - 11 W 34/10
Gerichtskosten: Verjährungsbeginn bei Kostenerstattungsansprüchen
Die Gebühr ermäßigt sich deshalb auch dann, wenn die Klagerücknahme nach einer mündlichen Verhandlung erklärt wird, nach Aktenlage aber eine weitere mündliche Verhandlung hätte stattfinden müssen (OLG München NJW-RR 1997, 639; OLG Düsseldorf NJW-RR 2362;… Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., GKG-KV Nr. 1211 Rn. 10). - BVerwG, 22.01.2010 - 9 KSt 18.09
Erinnerung; Kostenansatz; ermäßigte Verfahrensgebühr; Klagerücknahme; Schluss der …
Damit gemeint ist aber lediglich der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, d.h. derjenigen, auf die die Endentscheidung ergeht (vgl. zu Nr. 1211 KV bzw. zu deren Vorgängerregelung OLG München, Beschluss vom 27. November 1996 - 11 W 2740/96 - MDR 1997, 402 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. September 1999 - 10 W 96/99 - MDR 1999, 1465 ;… Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. 2009, KV 1211 Rn. 5;… Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum Gerichtskostengesetz, Loseblatt, Nr. 1211 Rn. 19). - BPatG, 30.10.2019 - 4 Ni 2/17
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
Denn nach Aktenlage steht zu diesem Zeitpunkt bereits fest, dass im Falle eines Widerrufs des Vergleichs und ohne eine anschließende Rücknahme der Klage noch ein weiterer Verhandlungstermin hätte stattfinden müssen, in welchem die Parteien ihre Anträge hätten stellen und die Sache vollständig und abschließend bis zur Entscheidungsreife hätte erörtert werden müssen (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 362; OLG München MDR 1997, 402).Entgegen dem Wortlaut kann sogar noch eine nach der mündlichen Verhandlung erklärte Rücknahme zur Gebührenermäßigung führen, nämlich dann, wenn nach Aktenlage feststeht, dass andernfalls noch ein weiterer Termin hätte stattfinden müssen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 362; OLG München MDR 1997, 402;… Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., Nr. 1211 KV GKG Rn. 27).
- OLG München, 05.04.2000 - 11 W 1073/00 Die Gebührenermäßigung kann deshalb auch dann eintreten, wenn die Klagerücknahme nach einer mündlichen Verhandlung erklärt wird, der nach Aktenlage eine weitere mündliche Verhandlung folgen muss (vgl. Senat, MDR 1997, 402 = AnwBl. 1997, 289 OLG Report München 1997, 156 = NJW-RR 1997, 639).
- OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 6 W 120/23
Ermäßigung der Gerichtskosten bei Beendigung des gesamten Verfahrens durch …
Allenfalls dann, wenn im Zeitpunkt der Klagerücknahme nach Aktenlage bereits feststeht, dass ohne die Rücknahme eine weitere mündliche Verhandlung stattfinden muss, kann eine Klagerücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung zu einer Ermäßigung der Gebühren führen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.1999 - 10 W 96/99, BeckRS 1999, 8498; OLG München MDR 1997, 402). - OLG München, 05.02.2015 - 11 W 158/15
Gebührenermäßigung bei Berufungsrücknahme und bei Prozessvergleich
Die Gebührenermäßigung kann dagegen auch dann noch eintreten, wenn die Klagerücknahme oder hier die Berufungsrücknahme nach dem Schluss einer mündlichen Verhandlung erklärt wird, auf die nach Aktenlage eine weitere mündliche Verhandlung folgen musste (Senat, Beschlüsse vom 05.04.2000 - 11 W 1073/00 = MDR 2000, 787 = JurBüro 2000, 425 = AnwBl. 2001, 579 -, vom 27.11.1996 -11 W 2740/96 = NJW-RR 1997, 639 = MDR 1997, 402 und vom 06.08.2008 - 11 W 1849/08 sowie vom 10.05.2010 - 11 W 1336/10 - nicht veröffentlicht;… Oestreich/Hellstab/Trenkle, a. a. O.;… Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 3. Auflage, KV GKG 1211 Rn. 5, 6 und KV GKG 2122 Rn. 5; a. A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.06.1999 - 12 W 127/99 = NJW-RR 2000, 216, das den Schluss jeder mündlichen Verhandlung ohne die vom Senat angenommene Einschränkung genügen lässt). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2016 - 3 K 9.16
Ermäßigung der Gerichtskosten infolge Klagerücknahme trotz zuvor geschlossener …
Damit gemeint ist aber lediglich der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, d.h. derjenigen, auf die die Endentscheidung ergeht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 9 KSt 18.09 -, juris Rn. 2 m.w.N.; s.a. OLG München, Beschluss vom 27. November 1996 - 11 W 2740/96 -, juris Rn. 3; ThürOLG, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 1 W 481/15 -, juris). - VG Schleswig, 22.10.2008 - 9 A 339/05
Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Schluss der 1. aber vor Beginn der 2. …
Eine solche letzte mündliche Verhandlung liegt (noch) nicht vor, wenn nach deren Schluss eine Wiedereröffnung erfolgt oder wenn sich jedenfalls aus der Aktenlage die Notwendigkeit einer nochmaligen mündlichen Verhandlung ergibt, etwa weil nach der mündlichen Verhandlung nur ein Beweisbeschluss verkündet oder der Verkündungstermin aufgehoben und ein neuer Verhandlungstermin anberaumt wird (OLG München, Beschl. v. 27.11.1996 - 11 W 2740/96 - NJW-RR 1997, 639; bestätigt im Beschl. v. 5.4.2000 - 11 W 1073/00 - MDR 2000, 787 und in juris;… Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Rd. 5 zu Nr. 1211 in Teil 1 des Kostenverzeichnisses zu § 3 Abs. 2 GKG mwN).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.11.1996 - 10 W 115/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GKG § 8 ; GKG KV Nrn. 1220, 1221; ZPO §§ 511, 515
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1159
- MDR 1997, 402
Wird zitiert von ...
- KG, 05.07.2007 - 10 U 57/07 Der Senat hält an seiner bereits im Beschluss vom 11. Dezember 2006 vertretene Auffassung fest, dass die Klägerin eine Bildnisveröffentlichung im Zusammenhang mit einem Bericht über den Ausgang des gegen ihre Brüder geführten Prozesses wegen Ermordung ihrer Schwester hinnehmen muss (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2006 - 10 W 115/96).
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