Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.01.1997 - 27 U 155/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1997, 553
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 23.01.2002 - 17 U 29/01
Haftung eines Hallenhandballspielers bei Verletzung eines Gegenspielers
Ist aber hiernach nicht bewiesen, dass die Beklagte zu 1. ein grobes Foul begangen hat, geht dies zu Lasten der Klägerin, die die Beweislast für das Vorliegen eines groben Regelverstoßes trifft (BGHZ 63, 140, 149 = NJW 1975, 109, 111; BGH NJW 197, 957, 958;… LG Marburg und OLG Frankfurt, jeweils a.a.O.; beim Fußballspiel: OLG Düsseldorf OLGR 1992, 82; OLG Hamm MDR 1997, 553 sowie VersR 1999, 1115, 1116). - LG Freiburg, 08.08.2003 - 14 O 245/01 Aus den Folgen des Trittes alleine kann zwar nicht auf eine rohe, rücksichtslose Spielweise geschlossen werden ( OLG Hamm MDR 1997, 553, 554 [OLG Hamm 09.01.1997 - 27 U 155/96] ).
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