Rechtsprechung
| OLG München, 11.04.1997 - 11 W 1190/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG
Ermäßigung des Nr. 1202 KVGKG bei Klageerweiterung und teilweiser Rücknahme der Klage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1159
- MDR 1997, 688
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG München, 14.08.1996 - 11 W 1689/96
Auszug aus OLG München, 11.04.1997 - 11 W 1190/97
Die dreifache Gebühr des GKG KV 1201 entsteht bereits mit der Einreichung der Klage, nicht erst mit deren Zustellung (OLG München MDR 1996, 1075 ).Nach der Rechtsprechung des Senats entsteht die dreifache Gebühr des KV- GKG 1201 bereits mit der Einreichung der Klage, nicht erst mit deren Zustellung (MDR 96, 1075).
- OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/01
Verfahrensgebühr / Widerklage - Rücknahme
Deshalb ist inzwischen anerkannt, das nicht nur die Rücknahme eines Teils einer Klage, sondern auch die (völlige) Rücknahme einer späteren Klagerweiterung zu keiner (anteiligen) Gebührenermäßigung führt kann, selbst dann, wenn dies zu einer sehr erheblichen Verminderung des Streitvolumens führt (OLG München MDR 1997, 688 = NJW-RR 1997, 1159 = JurBüro 1997, 537 = KostRsp GKG-KostVerz Nr. 41; Oestreich / Winter / Hellstab, GKG LosebISlg, KV Nr. 1202 Rn 12;… Markl / Meyer, GKG 4. Aufl., KV 1202 Rn 12, 14; KG JurBüro 1997, 93 = KostRsp GKG KostVerz Nr. 30 betrifft einen Sonderfall und besagt nichts Gegenteiliges).
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