Rechtsprechung
| OLG München, 16.05.1997 - 11 W 1392/97, 11 W 1480/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KV- GKG Nr. 1100, 1202; ZPO § 696 Abs. 1
Voraussetzungen für die Durchführung des streitigen Verfahrens [§ 696 Abs. 1 ZPO] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1997, 890
- AnwBl 1999, 239
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 26.06.1992 - 11 W 1651/92
Auszug aus OLG München, 16.05.1997 - 11 W 1392/97
Diese in § 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 RPflG geregelte Entscheidung stellt eine echte Sachentscheidung dar (vgl. Senat Rpfleger 1990, 156 = JurBüro 1990, 630 ; Rpfleger 1992, 382 = JurBüro 1992, 688 ), ohne die eine Vorlage der Sache an das Rechtsmittelgericht nicht in Betracht kommt (vgl. auch BayObLG … - OLG München, 10.01.1990 - 11 WF 1320/89
Auszug aus OLG München, 16.05.1997 - 11 W 1392/97
Diese in § 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 RPflG geregelte Entscheidung stellt eine echte Sachentscheidung dar (vgl. Senat Rpfleger 1990, 156 = JurBüro 1990, 630 ; Rpfleger 1992, 382 = JurBüro 1992, 688 ), ohne die eine Vorlage der Sache an das Rechtsmittelgericht nicht in Betracht kommt (vgl. auch BayObLG …
- OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Kostenentscheidung im Unterhaltsverfahren
Da der Gesetzeswortlaut eindeutig auf den Antrag "einer Partei" abstellt, ist nicht nur der Antragsteller des Mahnverfahrens, sondern auch der Antragsgegner berechtigt, den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu stellen (OLG Hamburg, MDR 1983, 233, 234; MDR 1994, 520; OLG München, MDR 1997, 890, 891; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 704;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 696 Rn. 1). - OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass im Erbscheinsverfahren die materiell-rechtliche Richtigkeit der Rechtslage grundsätzlich Vorrang hat und auch ein Erbschein noch nach langer Zeit nach seiner Erteilung wegen Unrichtigkeit eingezogen werden kann (BGHZ 47, 58; KG, OLGReport 1997, 178; BayObLGZ 1997, 59 = NJW-RR 1997, 836).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 21.05.1997 - 8 W 88/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1997, 890
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20
Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung …
- OLG Hamburg, 30.11.2000 - 8 W 294/00
Teilrücknahme im Mahnverfahren vor Abgabe an das Streitgericht
Für diese Auffassung spricht auch einer der Grundgedanken des Kostenrechts, welcher dahin lautet, daß die im Laufe eines Verfahrens entstehenden Gebühren nicht nach einem starr vorgegebenen einheitlichen Streitwert zu errechnen sind, sondern vielmehr nach dem Wert des Gegenstandes, hinsichtlich dessen der jeweilige Gebührentatbestand verwirklicht wird (vgl. § 21 GKG , Senat MDR 1997, 890 ). - OLG Oldenburg, 15.03.1999 - 1 W 18/99
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung nach der Neufassung von § 15 …
Soweit das Hans. OLG Hamburg (MDR 1997, 890) eine andere Ansicht vertritt, vermag der Senat dem in Anbetracht des eindeutigen Gesetzeswortlauts nicht zu folgen.
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