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| OLG München, 16.06.1998 - 25 U 6476/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1100
Wird zitiert von ... (6)
- LG Aachen, 28.03.2014 - 9 O 169/11
Keine Kostenerstattung einer In-vitro-Fertilisation (IVF) durch die private …
Rn. 29 Soweit das Oberlandesgericht München in einem Urteil vom 16.06.1998 (25 U 6476/97 - zitiert nach juris) die Auffassung vertreten hat, dass der Krankenversicherer Kosten einer künstlichen Befruchtung auch dann zu übernehmen habe, wenn bei beiden Ehegatten eine Fertilitätsstörung vorliege und sich die Ursache der Kinderlosigkeit nicht aufklären lasse, widerspricht auch dies den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung, nach denen Zweifel der Aufklärbarkeit des Vorliegens eines regelwidrigen körperlichen Zustands zulasten des beweisbelasteten Versicherungsnehmers gehen. - OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 R 5/02
Beihilfe; Ausschluss bei Anwendung der ICSI; Missbildungsgefahr
Rn. 33 die grundsätzliche Beihilfefähigkeit der homologen In-vitro-Fertilisation wird allgemein bejaht: so Urteil des Senats vom 11.3.2002 - 1 R 12/00 -, DÖD 2002, 229 = NVwZ-RR 2000, 670 = IÖD 2002, 235; vgl. auch VGH München, Urteile vom 30.3.1993, NJW 1993, 3013 = ZBR 1993, 279, und vom 31.10.2001 -9 B 99.2915-, dokumentiert bei Juris; siehe für das Beihilferecht des Bundes Nr. 1.3 der Hinweise des Bundesministers des Innern zu § 6 Absatz 1 BhV, abgedruckt bei Schröder/Beckmann/Weber, Beihilferecht des Bundes und der Länder, Bundeskommentar, Stand September 2001, § 6 Seite 13; bejahend auch Barth/Rheinstädter, Beamtenrecht im Saarland, Band 1, Beihilferecht, Stand Dezember 2001, § 5 BhVO Anm. 2, allerdings mit dem Hinweis, daß nach dem Grundsatz der Notwendigkeit und Angemessenheit hier strenge Voraussetzungen anzulegen sind; von einer grundsätzlich behandlungsbedürftigen Krankheit im Falle der Sterilität der im geburtsfähigen Alter befindlichen Frau geht die Rechtsprechung auch für den Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aus: vgl. u.a. BSG, Urteile vom 8.3.1990, NJW 1990, 2959, und vom 3.4.2001 -B 1 KR 22/00 R-, dokumentiert bei Juris; BGH, Urteile vom 17.12.1986, NJW 1987, 703, vom 23.9.1987, NJW 1988, 774, und vom 12.11.1997, NJW 1998, 824; OLG München, Urteil vom 16.6.1998, MDR 1998, 1100. - OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 R 11/02
Beihilfefähigkeit einer intracytoplasmatischen Spermainjektion (ICSI); …
Der Beklagte geht selbst - auch ohne dahingehende ausdrückliche Aussage in der BhVO - davon aus, daß es sich bei der organbedingten Fertilitätsstörung des Klägers um eine Krankheit handelt, für deren Behandlung nach objektiven medizinischen Erkenntnissen die In-vitro-Fertilisation (IVF) ein notwendiges Mittel zur Herbeiführung einer Schwangerschaft darstellt die grundsätzliche Beihilfefähigkeit der homologen In-vitro-Fertilisation wird allgemein bejaht: so Urteil des Senats vom 11.3.2002 - 1 R 12/00 -, DÖD 2002, 229 = NVwZ-RR 2000, 670 = IÖD 2002, 235; vgl. auch VGH München, Urteile vom 30.3.1993, NJW 1993, 3013 = ZBR 1993, 279, und vom 31.10.2001 -9 B 99.2915-, dokumentiert bei Juris; siehe für das Beihilferecht des Bundes Nr. 1.3 der Hinweise des Bundesministers des Innern zu § 6 Absatz 1 BhV, abgedruckt bei Schröder/Beckmann/Weber, Beihilferecht des Bundes und der Länder, Bundeskommentar, Stand September 2001, § 6 Seite 13; bejahend auch Barth/Rheinstädter, Beamtenrecht im Saarland, Band 1, Beihilferecht, Stand Dezember 2001, § 5 BhVO Anm. 2, allerdings mit dem Hinweis, daß nach dem Grundsatz der Notwendigkeit und Angemessenheit hier strenge Voraussetzungen anzulegen sind; von einer grundsätzlich behandlungsbedürftigen Krankheit im Falle der Sterilität der im geburtsfähigen Alter befindlichen Frau geht die Rechtsprechung auch für den Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aus: vgl. u.a. BSG, Urteile vom 8.3.1990, NJW 1990, 2959, und vom 3.4.2001 -B 1 KR 22/00 R-, dokumentiert bei Juris; BGH, Urteile vom 17.12.1986, NJW 1987, 703, vom 23.9.1987, NJW 1988, 774, und vom 12.11.1997, NJW 1998, 824; OLG München, Urteil vom 16.6.1998, MDR 1998, 1100.
- OVG Saarland, 11.03.2002 - 1 R 12/00
Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe; Beihilfefähigkeit von …
die grundsätzliche Beihilfefähigkeit der homologen In-vitro-Fertilisation wird allgemein bejaht: vgl. u.a. VGH München, Urteile vom 30.3.1993, NJW 1993, 3013 = ZBR 1993, 279, und vom 31.10.2001 -9 B 99.2915-, dokumentiert bei Juris; siehe für das Beihilferecht des Bundes Nr. 1.3 der Hinweise des Bundesministers des Innern zu § 6 Absatz 1 BhV , abgedruckt bei Schröder/Beckmann/Weber, Beihilferecht des Bundes und der Länder, Bundeskommentar, Stand September 2001, § 6 Seite 13; bejahend auch Barth/Rheinstädter, Beamtenrecht im Saarland, Band 1, Beihilferecht, Stand Dezember 2001, § 5 BhVO Anm. 2, allerdings mit dem Hinweis, daß nach dem Grundsatz der Notwendigkeit und Angemessenheit hier strenge Voraussetzungen anzulegen sind; von einer grundsätzlich behandlungsbedürftigen Krankheit im Falle der Sterilität der im geburtsfähigen Alter befindlichen Frau geht die Rechtsprechung auch für den Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aus: vgl. u.a. BSG, Urteile vom 8.3.1990, NJW 1990, 2959, und vom 3.4.2001 -B 1 KR 22/00 R-, dokumentiert bei Juris; BGH, Urteile vom 17.12.1986, NJW 1987, 703, vom 23.9.1987, NJW 1988, 774, und vom 12.11.1997, NJW 1998, 824; OLG München, Urteil vom 16.6.1998, MDR 1998, 1100. - OLG Düsseldorf, 12.11.2013 - 4 U 149/12
Erstattungsumfang bei gemischter Paarsterilität
Rn. 30 Vom Verursachungsprinzip wird zwar in der Rechtsprechung für den Fall der Unaufklärbarkeit der Fertilitätseinschränkung bei beiden Ehepaaren abgewichen (vgl. zu einem solchen Fall OLG München, NVersZ 1998, 83 - eingereicht Bl. 165 f. GA). - LG Landshut, 12.07.1999 - 24 O 2781/98
Verpflichtung einer privaten Krankenversicherung zur Tragung der Kosten einer …
Eine Einschränkung des Versicherungsschutzes auf organische Krankheiten, hier also auf organisch bedingte Sterilität, ist entgegen der Auffassung der Beklagten nicht gerechtfertigt (vgl. das Urteil des OLG München vom 16.06.1998, Az.: 25 U 6476/97); desweiteren ist die Einstandspflicht der Beklagten nicht deshalb eingeschränkt, weil die Ursache der klägerischen Erkrankung ungeklärt ist, da die Kenntnis der Krankheitsursache auch sonst nicht Voraussetzung des Versicherungsschutzes ist.
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