Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 29.06.1998 - 4 SmA 22/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1305
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 13.07.2004 - 1 Sbd 37/04
Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Nur dann ist Voraussetzung für die Anrufung eines vom Antragsteller auszuwählenden OLG, dass zumindest einer der künftigen Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk dieses OLG hat, um so eine willkürliche Anrufung eines in keinerlei räumlicher Beziehung zu einem Anknüpfungspunkt der künftigen Klage stehenden OLG zu verhindern (…vgl. Zöller, a.a.O., Rn. 4 zu § 36 ZPO; Kemper in NJWE 1998, 3552; OLG Karlsruhe in OLGR 1999, 380; wohl auch BayObLG in NJW-RR 1999, 1296; OLG Koblenz in MDR 1998, 1305).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 30.06.1998 - 11 AR 9/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3359
- MDR 1998, 1305
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 1 AR 4/07
Gerichtsstandsbestimmungsantrag: Zuständigkeit des Gerichts bei Streitgenossen; …
Vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage ist dasjenige übergeordnete Gericht im Sinne von § 36 Abs. 2 ZPO "zuerst mit der Sache befasst" und zuständig, das zuerst um die Gerichtsstandsbestimmung angegangen wird, sofern zumindest einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk dieses Gerichts hat (…s. BayObLGZ 1998, S. 209, 210 f. = NJW-RR 1999, S. 1296; OLG Karlsruhe, NJW 1998, S. 3359 f. = MDR 1998, S. 1305; OLG Koblenz, MDR 1998, S. 1305 f.;… OLG Frankfurt am Main, OLGR 1998, S. 265, 266;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 36 Rdnr. 4;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 36 Rdnr. 10;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl. 2005, § 36 Rdnr. 6 b;… Musielak/ Heinrich, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 36 Rdnr. 9). - OLG Hamburg, 30.03.2006 - 13 AR 1/06
Zuständigkeit für Anträge auf Zuständigkeitsbestimmung für noch nicht anhängige …
Haben in einem Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Streitgenossen ihren allgemeinen Gerichtsstand nach § 12 ff. ZPO in den Bezirken verschiedener Oberlandesgerichte und fehlt es an einem "zuerst mit der Sache befassten Gericht" im Sinne des § 36 Abs. 2 ZPO, weil Klage noch nicht erhoben ist, so entscheidet dasjenige Oberlandesgericht, welches von dem Antragsteller als erstes mit dem Bestimmungsverfahren befasst wird (…BayObLG NJW 1999, S. 1296; OLG Karlsruhe NJW 1998, S. 3359;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 36 Rdz. 4). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1998 - L 11 AR 125/98
Verfahrensfehler bzw. fehlerhafte Einschätzung der Sach- und Rechtslage als …
Eine Ablehnung ist indessen nicht mehr möglich, wenn der abgelehnte Richter in der Sache entschieden hat und seine weitere Befassung mit der Sache nicht mehr zu erwarten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 06.05.1998 - L 11 AR 9/98 - mwN).
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