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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 26.05.1998

Rechtsprechung
   OLG München, 20.05.1998 - 15 U 3010/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5733
OLG München, 20.05.1998 - 15 U 3010/97 (https://dejure.org/1998,5733)
OLG München, Entscheidung vom 20.05.1998 - 15 U 3010/97 (https://dejure.org/1998,5733)
OLG München, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 15 U 3010/97 (https://dejure.org/1998,5733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines durch eigene Körperbewegungen hervorgerufenen Unfalles; Ausrutschen auf einem stumpfen Hallenboden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines durch eigene Körperbewegungen hervorgerufenen Unfalles; Ausrutschen auf einem stumpfen Hallenboden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1635
  • MDR 1998, 1479
  • SpuRt 2001, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren

    Das kann etwa gegeben sein beim Sturz gegen ein nicht oder zu spät gesehenes Hindernis, Umknicken des Fußes an einer Bordsteinkante (OLG Hamm VersR 1976, 336) oder infolge einer Bodenunebenheit (LG Göttingen r+s 1991, 251) sowie infolge stumpfen Hallenbodens beim Handballspielen (OLG München r+s 2000, 39).
  • KG, 30.05.2014 - 6 U 54/14

    Private Unfallversicherung: Umknicken mit dem Fuß beim Tennisspiel als Unfall

    Denn allein die körperliche Fehlbewegung, die zum Umknicken des Fußes geführt hat, reicht -obwohl in Bezug auf das Umknicken nicht willensgesteuert- für die Erfüllung des Unfallbegriffs nicht aus (…BGH VersR 2009, 492 - 495, zitiert nach juris, dort Rdz. 11;… OLG Düsseldorf NVersZ 1999, 524 - 525, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 10 f;… OLG Frankfurt RuS 2009, 32, zitiert nach juris, dort Ls. 1 und Rdz. 27; OLG München MDR 1998, 1479, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 13;… OLG Hamm VersR 2008, 249 - 250, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 20 mit Anmerkung Kloth, jurisPR-VersR 4/2008, Anm. 4; ders, Anmerkung zum Urteil des LG Dortmund, jurisPR-VersR 09/2009 Anm. 4).
  • OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08

    Wirksamkeit der AUB 2000 hinsichtlich der Bestimmung einerFrist zur Feststellung …

    Das kann etwa gegeben sein beim Sturz gegen ein nicht oder zu spät gesehenes Hindernis, Umknicken des Fußes an einer Bordsteinkante (OLG Hamm VersR 1976, 336) oder infolge einer Bodenunebenheit (LG Göttingen r+s 1991, 251) sowie infolge stumpfen Hallenbodens beim Handballspielen (OLG München r+s 2000, 39).
  • AG Darmstadt, 21.08.2008 - 304 C 526/07

    Der VN muss sich an seiner ersten Schadensschilderung festhalten lassen

    Eine Einwirkung von außen i.S.d. § 1 III AUB ist bei Eigenbewegungen allenfalls dann zu bejahen, wenn das Umknicken bei einem Hallenboden beispielsweise durch eine stark bremsende Beschaffenheit des Hallenbodens (so OLG München RuS 2000, 39) oder durch eine Bodenunebenheit verursacht wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 2100/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5674
OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 2100/97 (https://dejure.org/1998,5674)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.05.1998 - 11 U 2100/97 (https://dejure.org/1998,5674)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 11 U 2100/97 (https://dejure.org/1998,5674)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249 § 276 § 611 § 823
    Schadensersatzpflicht eines Frauenarztes wegen nicht erkannter Schwangerschaft

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1479
  • VersR 1999, 1244
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99

    Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft

    Ging es mithin bei der genannten Untersuchung nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die Abwendung einer unzumutbaren Belastung der Klägerin durch ein Kind, dann darf auch nicht angenommen werden, daß die Bewahrung vor den Unterhaltsaufwendungen durch die Geburt des gesunden Kindes zum Schutzumfang des Behandlungsvertrages gehörte (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 270/83 - VersR 1985, 1068, 1071 - zum fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch wegen - folgenloser - medizinischer Indikation; ebenso: OLG Zweibrücken, VersR 1997, 1009, 1010 zum Mißlingen einer ausschließlich medizinisch indizierten Sterilisation; OLG Naumburg, VersR 1999, 1244, 1245 und OLG Düsseldorf, NJW 1995, 1620, 1621, jeweils zum Nichterkennen einer Schwangerschaft im Rahmen einer anderen Beschwerden nachgehenden frauenärztlichen Untersuchung).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04

    Unfallversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für überwiegende …

    Bei § 2 III. (2) AUB handelt es sich - wie oben ausgeführt - um einen "Ausschluss mit Wiedereinschluss", so dass der Versicherer, der für Einschränkungen bzw. Ausschlüsse des zunächst gegebenen Leistungsversprechen beweispflichtig ist (BGH VersR 1995, 1433 zu § 10 (5) AUB 61 und BHG VersR 1999, 1244 zu § 3 III BBUZ), die Beweislast dafür trägt, dass der vom Versicherten erlittene Gesundheitsschaden in einer Schädigung an der Bandscheibe besteht.
  • OLG Karlsruhe, 10.03.1999 - 7 U 204/96
    OLG Zweibrücken v. 18.2.1997 - 5 U 46/95, OLGR Zweibrücken 1997, 39 = NJW-RR 1997, 667; OLG Naumburg v. 26.5.1998 - 11 U 2100/97, OLGR Naumburg 1999, 175 = MDR 1998, 1479).

    OLGR Zweibrücken 1997, 39 = MDR 1997, 549 = NJW-RR 1997, 667 und OLG Naumburg in einem vergleichbar gelagerten Fall wie hier: Urt. v. 26.5.1998 - 11 U 2100/97, OLGR Naumburg 1999, 175 = MDR 1998,.

  • OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01

    Haftung des Arztes bei missglücktem Schwangerschaftsabbruch

    Während es in den Entscheidungen BGH VersR 2000, 634 und OLG Naumburg, VersR 1999, 1244 in den Behandlungsverträgen nicht um eine - auch wirtschaftlich begründete - Vermeidung einer Schwangerschaft ging, liegt hier die Sache insoweit anders, als die primär auf die Durchführung der Sterilisation gerichtete Behandlung nach dem Vortrag der Antragsteller auch wirtschaftliche Gründe gehabt haben soll und, worauf maßgebend abzustellen ist, mit der Ausschabung ein Abbruch einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft unstreitig gerade beabsichtigt war, so dass auch diesem Teil des Eingriffs bei der Bemessung des Schutzbereiches des Behandlungsvertrages ein Gewicht zukommen kann.
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 195/99
    Ging es mithin bei der genannten Untersuchung nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die Abwendung einer unzumutbaren Belastung der Klägerin durch ein Kind, dann darf auch nicht angenommen werden, daß die Bewahrung vor den Unterhaltsaufwendungen durch die Geburt des gesunden Kindes zum Schutzumfang des Behandlungsvertrages gehörte (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 270/83 - VersR 1985, 1068, 1071 - zum fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch wegen - folgenloser - medizinischer Indikation; ebenso: OLG Zweibrücken, VersR 1997, 1009, 1010 zum Mißlingen einer ausschließlich medizinisch indizierten Sterilisation; OLG Naumburg, VersR 1999, 1244, 1245 und OLG Düsseldorf, NJW 1995, 1620, 1621, jeweils zum Nichterkennen einer Schwangerschaft im Rahmen einer anderen Beschwerden nachgehenden frauenärztlichen Untersuchung).
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