Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 3 U 109/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5694
OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 3 U 109/96 (https://dejure.org/1997,5694)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.07.1997 - 3 U 109/96 (https://dejure.org/1997,5694)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - 3 U 109/96 (https://dejure.org/1997,5694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB §§ 12, 13 ; VVG § 61

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 215
  • VersR 1998, 973
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine …

    Nur dann kann das Verschulden des Fahrers als grobe Fahrlässigkeit eingeordnet werden (BGH a.a.O., OLG Frankfurt MDR 1998, 215).
  • LG Berlin, 14.07.2003 - 11 O 364/02

    Automietvertrag - Unfall - Vollkaskoversicherung

    Ein kurzzeitiges Einschlafen am Steuer stellt aber nur dann grobe Fahrlässigkeit dar, wenn der Fahrer sich über so deutliche Vorzeichen für einen drohenden Sekundenschlaf am Steuer hinweggesetzt hat, dass es ihm in subjektiver Hinsicht zum groben Verschulden gereicht (vgl. OLG München VersR 1995, 288; OLG Frankfurt MDR 1998, 215; OLG Düsseldorf DAR 2002, 310; OLG Schleswig DAR 2001, 463;… Prölss/Martin, VVG, 26 Aufl. 1998 § 12 AGB Rz 86).

    Einen Erfahrungssatz, wonach der Schlaf einen Menschen nicht ohne so deutlich Vorankündigung überrascht, dass schon allein deshalb grobe Fahrlässigkeit anzunehmen sei, gibt es aber nicht (OLG Frankfurt MDR 1998, 215).

  • OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99

    Grob fahrlässige Beschädigung eines gemieteten Fahrzeugs

    Im Hinblick auf den Abstand zwischen dem in einer Entfernung von 800 m bis zur späteren Unfallstelle befindlichen ersten Warnhinweis und dem Absperrwagen erscheint es als ausgeschlossen, daß es sich dabei um ein nur kurzfristiges Einschlafen, also um einen sog. Sekundenschlaf gehandelt hat, bei dem sich die Annahme grob fahrlässigen Verhaltens verbietet, wenn sich keine Umstände feststellen lassen, die den Schluß zulassen, der in Rede stehende Kraftfahrer habe sich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewußt hinweggesetzt (so z.B. OLG Frankfurt MDR 1998, 215 unter Hinweis auf BGH VersR 1977, 619).
  • OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02

    Zur Annahme grober Fahrlässigkeit bei Unfallverursachung durch Einschlafen am …

    Ein allgemeiner, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhender Erfahrungssatz, wonach der Schlaf einen körperlich und geistig intakten Menschen, der sich während der Fahrt als Fahrzeugführer im Straßenverkehr befindet, nicht ohne deutliche Vorankündigung überkomme und sich schon deshalb ein grobes Verschulden annehmen lasse, ist nicht bekannt (OLG Frankfurt/Main, 3. Zivilsenat, MDR 1998, 215 f., 215).
  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 5191/07

    Regress der gesetzlichen Unfallversicherung nach Verkehrsunfalltod eines …

    Soweit die Beklagte damit etwa beweisen will, dass der Fahrer C schon über längere Zeit und mehrere hundert Meter eingeschlafen oder eingedöst war, kommt angesichts der Übersichtlichkeit der Strecke und dem deutlich erkennbaren Sattelzug ein nur kurzfristiges Einschlafen bei dem sich die Annahme grob fahrlässigen Verhaltens verbietet, wenn sich keine Umstände feststellen lassen, die den Schluß zulassen, der in Rede stehende Kraftfahrer habe sich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewußt hinweggesetzt (so z.B. OLG Frankfurt MDR 1998, 215 unter Hinweis auf BGH VersR 1977, 619), nicht in Betracht.
  • LG Ulm, 15.01.2004 - 6 O 150/03

    Einordnung der Verursachung eines Verkehrsunfalles infolge eines so genannten …

    Ein kurzzeitiges Einschlafen am Steuer stellt nur dann eine grobe Fahrlässigkeit dar, wenn der Fahrer vor dem "Einnicken" Umstände hätte feststellen können, die den Schluss darauf zuließen, er habe sich über die von ihm erkannten deutlichen Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt (vgl. BGH VersR 1977, 619, OLG Frankfurt, MDR 1998, 215).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht