Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.1997 - 18 U 35/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8886
OLG Hamm, 30.10.1997 - 18 U 35/97 (https://dejure.org/1997,8886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.1997 - 18 U 35/97 (https://dejure.org/1997,8886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 18 U 35/97 (https://dejure.org/1997,8886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Verwirkung des Maklerlohnanspruchs

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung des Maklers wegen Falschangaben

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 269
  • NZM 1998, 241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05

    Keine generelle Überprüfungspflicht des Maklers zu Objektangaben des Verkäufers

    c) Es liegt auch keiner der von der Rechtsprechung und in der Literatur anerkannten Ausnahmefälle vor, wonach der Makler ausnahmsweise verpflichtet ist, die an den Kunden weitergegebenen Angaben des Partners des abzuschließenden Hauptvertrages - hier des Verkäufers - zu überprüfen und eigene Nachforschungen anzustellen (vgl. zum Ganzen Senat NJW-RR 1996, 1081, s. auch Senat NZM 1998, 241, 242;… Roth in Mü/Ko, § 652, Rz. 264 ).

    - wenn sich der Makler die mitgeteilten Angaben zu eigen macht, wofür schon ausreichend ist, dass er den Eindruck erweckt, die Angaben beruhten auf seinen eigenen Ermittlungen oder seien von ihm auf ihre Richtigkeit überprüft (Senat NZM 1998, 241, 242),.

  • LG Landshut, 21.11.2000 - 55 O 2555/00

    Informationspflichten des Maklers und des Käufers

    Eine Prüfungspflicht, insbesondere der Angaben zum Objekt, die er von der Gegenseite (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1524) oder seinem Auftraggeber (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1081) erhalten hat, trifft den Makler ebenfalls grundsätzlich nicht, außer bei entsprechender Ankündigung ("geprüfte Objekte") oder wenn er sich erhaltene Mittel zu eigen macht oder sich für deren Richtigkeit persönlich einsetzt (BGH, BB 1956, 733; OLH Hamm, NZM 1998, 241 = MDR 1998, 269).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht