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Rechtsprechung
   KG, 02.12.1997 - 1 W 6055/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11286
KG, 02.12.1997 - 1 W 6055/96 (https://dejure.org/1997,11286)
KG, Entscheidung vom 02.12.1997 - 1 W 6055/96 (https://dejure.org/1997,11286)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 1 W 6055/96 (https://dejure.org/1997,11286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 739
  • AnwBl 1999, 55
  • Rpfleger 1998, 171
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 29.04.1997 - 11 W 3474/96

    Fehlende Eignung eines für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleichs zur …

    Auszug aus KG, 02.12.1997 - 1 W 6055/96
    Dem entspricht es, daß nach allgemeiner Meinung auch eine Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO selbst dann nicht in Betracht kommt, wenn dem schiedsgerichtlichen Verfahren ein Prozeß vor einem ordentlichen Gericht nachfolgt (vgl. dazu OLG Nürnberg, KTS 1970, 55; OLG Hamm, JurBüro 1973, 1094; BGH DB 1977, 1502;… Hansens aaO § 67 Rdnr. 10;… Gerold/Schmidt/Madert aaO § 67 Rdnr. 16;… Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 5. Aufl., - 55 - AnwBl 1999, 55-56 - 56 - Rdnr. 9 m. w. N.; ebenso für den für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleich OLG München, NJW-RR 1997, 1293):.
  • BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74

    Festsetzung der Vergütung für Mitglieder von Schiedsgerichtsverfahren - …

    Auszug aus KG, 02.12.1997 - 1 W 6055/96
    Dem entspricht es, daß nach allgemeiner Meinung auch eine Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO selbst dann nicht in Betracht kommt, wenn dem schiedsgerichtlichen Verfahren ein Prozeß vor einem ordentlichen Gericht nachfolgt (vgl. dazu OLG Nürnberg, KTS 1970, 55; OLG Hamm, JurBüro 1973, 1094; BGH DB 1977, 1502;… Hansens aaO § 67 Rdnr. 10;… Gerold/Schmidt/Madert aaO § 67 Rdnr. 16;… Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 5. Aufl., - 55 - AnwBl 1999, 55-56 - 56 - Rdnr. 9 m. w. N.; ebenso für den für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleich OLG München, NJW-RR 1997, 1293):.
  • OLG München, 08.12.1993 - 11 AR 16/93
    Auszug aus KG, 02.12.1997 - 1 W 6055/96
    Auch soweit daher die geltend gemachten Gebühren nicht ausschließlich durch das gerichtliche Verfahren veranlaßt worden sein müssen und die Festsetzung solcher Gebühren für zulässig erachtet wird, die in einem dem gerichtlichen Hauptsacheverfahren vorgeschalteten Verfahren entstanden sind, setzt deren Festsetzung in jedem Fall ein vorangegangenes gerichtliches Verfahren voraus (so für das Verfahren vor der Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitfälle beim Deutschen Patentamt OLG München, JurBüro 1994, 604; für das arbeitsrechtliche Schlichtungsverfahren LAG Hamm, JurBüro 1989, 197).
  • LAG Hamm, 03.11.1988 - 8 Ta 542/87

    Anwaltsgebühr; Ausbildungsstreitigkeit; Schlichtungsverfahren

    Auszug aus KG, 02.12.1997 - 1 W 6055/96
    Auch soweit daher die geltend gemachten Gebühren nicht ausschließlich durch das gerichtliche Verfahren veranlaßt worden sein müssen und die Festsetzung solcher Gebühren für zulässig erachtet wird, die in einem dem gerichtlichen Hauptsacheverfahren vorgeschalteten Verfahren entstanden sind, setzt deren Festsetzung in jedem Fall ein vorangegangenes gerichtliches Verfahren voraus (so für das Verfahren vor der Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitfälle beim Deutschen Patentamt OLG München, JurBüro 1994, 604; für das arbeitsrechtliche Schlichtungsverfahren LAG Hamm, JurBüro 1989, 197).
  • KG, 24.07.1997 - 1 W 1069/97
    Auszug aus KG, 02.12.1997 - 1 W 6055/96
    Dies folgt bereits daraus, daß es für nicht im Rahmen gerichtlicher Tätigkeiten des Rechtsanwalts entstandene Gebühren an dem für die Vergütungsfestsetzung nach § 19 Abs. 1 und 3 BRAGO zuständigen Gericht des ersten Rechtszuges der jeweiligen Gerichtsbarkeit fehlt (vgl. Senat, zur Veröffentlichung vorgesehener Beschl. v. 24.7.1997 - 1 W 1069/97;… Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 13. Aufl., § 19 Rdnr. 5;… Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 7;… Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., § 19 BRAGO Rdnr. 1).
  • OLG Celle, 19.04.2011 - 2 W 89/11

    Im Falle eines umfassenden Prozessvergleichs und der Vereinbarung eine …

    Danach kann wegen eines gerichtlichen Vergleichs eine Ermäßigung der Gebühren nur eintreten, wenn das gesamte Prozessverfahren durch den Abschluss des Vergleichs vor Gericht endet und zwar einschließlich der Kostenregelung im Vergleich (…vgl. Hartmann a. a. O. Nr. 1211 KV Rdnr. 16; OLG Karlsruhe JurBüro 20012, 315; OLG München MDR 1998, 739; BAG NZA 2008, 784).
  • BPatG, 22.10.2018 - 3 Ni 24/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Gebührenermäßigung bei Erledigterklärung" - …

    Gleiches sollte dann gelten, wenn die Parteien aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs die Hauptsache für erledigt erklären und keine Kostenanträge stellten (vgl. OLG München, MDR 1998, 739).
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