Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 16.11.1998 - 2 WF 68/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozesskostenhilfe für die auf Notunterhalt gerichtete einstweilige Verfügung; Voraussetzungen für die Versagung von Prozesskostenhilfe; Die Regelung des Unterhalts durch einstweilige Anordnung oder im Wege der einstweiligen Verfügung
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 13.08.1998 - 5c F 224/98
- OLG Zweibrücken, 16.11.1998 - 2 WF 68/98
Papierfundstellen
- MDR 1999, 486
- FamRZ 1999, 662
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00
Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes
Denn nach § 644 ZPO kann nunmehr im Unterhaltsprozeß und weiterhin während eines Scheidungsverfahrens nach § 620 ZPO Unterhalt im Wege einstweiliger Anordnung und damit ohne die zeitlichen und betragsmäßigen Beschränkungen der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 662). - BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH
Versagung der Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
Das ist insbesondere anzunehmen, wenn der Beteiligte seine Ziele auf andere Weise mit geringerem Kostenaufwand erreichen könnte (…Meyer-Ladewig, aaO; vgl zB OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 245; OLG Thüringen, FamRZ 1998 1179; OLG Celle, NdsRpfl 1998, 90; OLG Zweibrücken, MDR 1999, 486; OLG Köln, FamRZ 1999, 1353). - OLG Köln, 14.06.1999 - 27 WF 79/99 Rn. 4 Im übrigen war der von der Antragstellerin gewählte Weg einer einstweiligen Verfügung auch mutwillig (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 662, 663).
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