Rechtsprechung
| OLG Rostock, 17.03.1999 - 2 U 81/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Anwaltsblatt
BRAO § 43b
- RA Kotz
Sponsoring durch Rechtsanwälte unter gleichzeitiger Angabe von Beruf und/oder Kanzlei ist unzulässig
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berufsrecht; unzulässige Anwaltswerbung durch Sponsoring
Verfahrensgang
- OLG Rostock, 17.03.1999 - 2 U 81/98
- BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
Papierfundstellen
- MDR 1999, 834
- AnwBl 1999, 558
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Auszug aus OLG Rostock, 17.03.1999 - 2 U 81/98
Wie das BVerfG schon 1987 entschieden hat (NJW 1988, 194), ist Rechtsanwälten Werbung nicht grundsätzlich untersagt. - BGH, 19.03.1992 - I ZR 64/90
Ereignis-Sponsorwerbung - Sponsorwerbung
Auszug aus OLG Rostock, 17.03.1999 - 2 U 81/98
Nach ständiger Rechtsprechung muß ein solches Verhalten objektiv geeignet sein, die Dienstleistungen des Sponsors zum Nachteil von Wettbewerbern zu begünstigen und der Sponsor muß dabei in der Absicht vorgegangen sein, den eigenen Wettbewerb zu fördern (BGHZ 117, 353 Ereignis-Sponsoring ; BGH JZ 1997, 1010 m. Anm. Henssler versierter Ansprechpartner ). - BGH, 28.11.1996 - I ZR 184/94
Versierter Ansprechpartner - Berufswidrige Werbung
Auszug aus OLG Rostock, 17.03.1999 - 2 U 81/98
Nach ständiger Rechtsprechung muß ein solches Verhalten objektiv geeignet sein, die Dienstleistungen des Sponsors zum Nachteil von Wettbewerbern zu begünstigen und der Sponsor muß dabei in der Absicht vorgegangen sein, den eigenen Wettbewerb zu fördern (BGHZ 117, 353 Ereignis-Sponsoring ; BGH JZ 1997, 1010 m. Anm. Henssler versierter Ansprechpartner ). - OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98
Anwaltswerbung: "Ihre Rechtsfragen sind unsere Aufgabe"
Auszug aus OLG Rostock, 17.03.1999 - 2 U 81/98
Das ergeben auch die Gesetzesmaterialien; so heißt es in der Begründung zum Regierungsentwurf (…BT-Dr. 12/4993, S. 28): ,,Mit ... § 43b soll klargestellt werden, daß der Rechtsanwalt Werbung nur betreiben darf, soweit es sich um eine Informationswerbung handelt, die über sein Dienstleistungsangebot sachlich informiert." Damit ist eine Werbung nicht vereinbar, die mit der eigentlichen Leistung des Anwalts in keinem Zusammenhang mehr steht (OLG Köln, NJW 1999, 63). - OLG Dresden, 09.06.1998 - 14 U 3245/97
Wettbewerbswidrige Werbung von in einer Sozietät zusammengeschlossenen …
Auszug aus OLG Rostock, 17.03.1999 - 2 U 81/98
In diesem Falle unterliegt jedes Sozietätsmitglied seinem eigenen Berufsrecht (OLG Dresden, BRAK-Mitt. 1998, 239, 242).
- BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"
gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 17. März 1999 - 2 U 81/98 - .Das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 17. März 1999 - 2 U 81/98 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- LG Ellwangen/Jagst, 08.12.2008 - 2 O 91/07 Die im Rahmen der Störerhaftung zu stellenden geringeren Anforderungen an eine Zurechnung sind damit erfüllt, da von einem zurechenbaren Auftreten der "..." für die Beklagte Ziffer 1 auszugehen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1710 ff [BGH 06.04.2000 - I ZR 67/98] ; OLG Rosstock, MDR 1999, 834f - zitiert nach juris -).
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