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Weitere Entscheidung unten: LAG München, 20.07.2000

Rechtsprechung
   BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99   

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BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99 (https://dejure.org/2000,2044)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2000 - 4 AZR 118/99 (https://dejure.org/2000,2044)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2000 - 4 AZR 118/99 (https://dejure.org/2000,2044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Referatsleiters beim Bundessprachenamt

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; Teil I Allgemeiner Teil VergGr. I Fallgr. 1 b der Anlage 1 a zum BAT/BL

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 154
  • MDR 2000, 1254
  • NZA 2001, 282
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • LAG Köln, 10.12.1998 - 6 Sa 1131/98
    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99
    Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 1131/98 -.

    4 AZR 118/99 6 Sa 1131/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Dezember 1998 - 6 Sa 1131/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 310/91

    Eingruppierung bei ständiger Unterstellung von Angestellten

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfordert das Tarifmerkmal inhaltlich die Weisungs- und die Aufsichtsbefugnis des (vorgesetzten) Angestellten gegenüber dem ihm zugeordneten Untergebenen, also dem unterstellten Angestellten (BAG 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309; BAG 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 -, 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 -, 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - u. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 482/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38, 86, 140, 208; BAG 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 468/93 - ZTR 1994, 464).

    Wenn eine bestimmte Zahl von unterstellten Angestellten zu einer höheren Eingruppierung des Vorgesetzten führt, wird damit dem Umstand Rechnung getragen, daß bei einer höheren Zahl von Untergebenen dem Vorgesetzten mehr und schwierigere Koordinationsaufgaben obliegen (Senat 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309).

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) - …

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfordert das Tarifmerkmal inhaltlich die Weisungs- und die Aufsichtsbefugnis des (vorgesetzten) Angestellten gegenüber dem ihm zugeordneten Untergebenen, also dem unterstellten Angestellten (BAG 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309; BAG 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 -, 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 -, 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - u. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 482/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38, 86, 140, 208; BAG 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 468/93 - ZTR 1994, 464).

    Der Kläger mißversteht die Ausführungen des Senats im Urteil vom 11. November 1987 (- 4 AZR 336/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 140), wenn er diesen entnimmt, der Senat sehe das Tatbestandsmerkmal der Unterstellung (bereits) als erfüllt an, wenn einem Angestellten die Fachaufsicht über einen anderen zustehe (…ähnlich die Deutung dieser Entscheidung durch Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO).

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 408/90

    Anspruch auf Zulage bei Vertretung - ständige Unterstellung

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfordert das Tarifmerkmal inhaltlich die Weisungs- und die Aufsichtsbefugnis des (vorgesetzten) Angestellten gegenüber dem ihm zugeordneten Untergebenen, also dem unterstellten Angestellten (BAG 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309; BAG 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 -, 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 -, 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - u. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 482/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38, 86, 140, 208; BAG 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 468/93 - ZTR 1994, 464).

    Lediglich zur Aufsichtsbefugnis ist dann ausgeführt, es komme nicht darauf an, ob es sich im Einzelfall um eine Fachaufsicht, eine Rechtsaufsicht oder eine bloße Dienstaufsicht handele (ebenso Senat 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16).

  • BAG, 17.12.1980 - 4 AZR 852/78

    Ausdrückliche Anordnung - Unterstellung von Angestellten - Willenserklärung des …

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfordert das Tarifmerkmal inhaltlich die Weisungs- und die Aufsichtsbefugnis des (vorgesetzten) Angestellten gegenüber dem ihm zugeordneten Untergebenen, also dem unterstellten Angestellten (BAG 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309; BAG 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 -, 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 -, 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - u. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 482/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38, 86, 140, 208; BAG 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 468/93 - ZTR 1994, 464).
  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zB Senat 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 -AP BAT-O § 23 a Nr. 1 auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfordert das Tarifmerkmal inhaltlich die Weisungs- und die Aufsichtsbefugnis des (vorgesetzten) Angestellten gegenüber dem ihm zugeordneten Untergebenen, also dem unterstellten Angestellten (BAG 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309; BAG 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 -, 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 -, 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - u. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 482/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38, 86, 140, 208; BAG 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 468/93 - ZTR 1994, 464).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 482/94

    Eingruppierung einer leitenden Krankengymnastin

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfordert das Tarifmerkmal inhaltlich die Weisungs- und die Aufsichtsbefugnis des (vorgesetzten) Angestellten gegenüber dem ihm zugeordneten Untergebenen, also dem unterstellten Angestellten (BAG 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309; BAG 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 -, 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 -, 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - u. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 482/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38, 86, 140, 208; BAG 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 468/93 - ZTR 1994, 464).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 468/93

    Tarifliche Eingruppierung einer Fernmeldeaufsicht; Begriff der Aufsicht im Sinne …

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfordert das Tarifmerkmal inhaltlich die Weisungs- und die Aufsichtsbefugnis des (vorgesetzten) Angestellten gegenüber dem ihm zugeordneten Untergebenen, also dem unterstellten Angestellten (BAG 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309; BAG 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 -, 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 -, 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - u. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 482/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38, 86, 140, 208; BAG 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 468/93 - ZTR 1994, 464).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Das Tarifmerkmal erfordert die Weisungs- und die Aufsichtsbefugnis des vorgesetzten Angestellten gegenüber dem ihm zugeordneten Untergebenen (Senat 22. März 2000 - 4 AZR 118/99 - BAGE 94, 154, zu I 4 a bb der Gründe mwN).

    Wenn eine bestimmte Zahl von unterstellten Angestellten mit einer bestimmten Vergütungsgruppe zu einer höheren Eingruppierung des Vorgesetzen führt, wird damit dem Umstand Rechnung getragen, dass bei einer höheren Zahl von höherqualifizierten Unterstellten dem Vorgesetzten größere und schwierigere Koordinierungsaufgaben obliegen (Senat 22. März 2000 - 4 AZR 118/99 - BAGE 94, 154, zu I 4 a bb der Gründe; 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309).

  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 309/20

    Eingruppierung einer Gruppen-/Teamleitung - Freiwillige nach dem BFDG

    Vielmehr verwenden die Tarifvertragsparteien die Unterstellungsanforderung an anderen Stellen ohne jeglichen Zusatz, so dass sich "fachlich" lediglich als Einschränkung zur vollständigen, mithin auch organisatorischen und/oder disziplinarischen Unterstellung darstellt (vgl. zum BAT BAG 22. März 2000 - 4 AZR 118/99 - zu I 4 a bb der Gründe, BAGE 94, 154).
  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07

    Eingruppierung im Hochschuldienst Sachsen-Anhalt

    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bei einer höheren Zahl von Untergebenen, gegenüber denen der Angestellte eine Weisungs- und Fach- und Dienstaufsichtsbefugnis auszuüben hat (Senat 18. Mai 1994 - 4 AZR 468/93 -ZTR 1994, 464), dem Vorgesetzten mehr und schwierigere Koordinations- und Aufsichtsaufgaben obliegen (Senat 22. März 2000 - 4 AZR 118/99 - BAGE 94, 154; 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 Sa 233/15

    Mehrfache Abordnung einer Lehrkraft im Schuldienst an das Schulamt zur …

    Letztere erfordert grundsätzlich die Beschäftigung von vorgesetztem und unterstelltem Angestellten in derselben Organisationseinheit (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG 22. März 2000 - 4 AZR 118/99 - AP Nr. 278 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = NZA 2001, 282).

    Letztere erfordert grundsätzlich die Beschäftigung von vorgesetztem und unterstelltem Angestellten in derselben Organisationseinheit (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG 22. März 2000 - 4 AZR 118/99 - AP Nr. 278 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = NZA 2001, 282).

  • LAG Hamm, 01.08.2001 - 18 Sa 661/01

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe IV a BAT/VKA Nr. 2 a Abs. 1 der …

    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und der Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 22.02.2000 - 4 AZR 118/99 - AP Nr. 278 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.06.2009 - 2 Sa 328/08

    Eingruppierung eines Schulrates

    Dies würde nämlich verlangen, dass sowohl der Vorgesetzte als auch die unterstellten Angestellten in der gleichen Organisationseinheit beschäftigt sind (BAG vom 22.03.2004 - 4 AZR 118/99 -).
  • LAG Köln, 31.01.2001 - 8 Sa 1059/00

    Tarifvertrag; Auslegung; Kündigungsfrist; Verkürzung durch Tarifvertrag; Recht …

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und brauchbaren Regelung führt, vgl. hierzu zuletzt BAG Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 118/99 - ArbuR 2000 397).
  • LAG Köln, 31.01.2001 - 8 (11) Sa 1060/00

    Tarifvertrag; Auslegung; Kündigungsfrist; Verkürzung durch Tarifvertrag; Recht …

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und brauchbaren Regelung führt, vgl. hierzu zuletzt BAG Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 118/99 - ArbuR 2000 397).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 2 Sa 366/06

    Eingruppierung eines Schulrats

    Letztere erfordert grundsätzlich die Beschäftigung von vorgesetzten und unterstellten Angestellten in derselben Organisationseinheit (BAG vom 22.03.2000, 4 AZR 118/99).
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Rechtsprechung
   LAG München, 20.07.2000 - 3 Ta 326/00   

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https://dejure.org/2000,5894
LAG München, 20.07.2000 - 3 Ta 326/00 (https://dejure.org/2000,5894)
LAG München, Entscheidung vom 20.07.2000 - 3 Ta 326/00 (https://dejure.org/2000,5894)
LAG München, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 3 Ta 326/00 (https://dejure.org/2000,5894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1254
  • NZA-RR 2000, 661
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG München, 20.07.2000 - 3 Ta 326/00
    In Bestandsstreitigkeiten bildet die Wertgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG von einem Vierteljahresverdienst jedenfalls auch dann die obere Grenze für die Wertfestsetzung, wenn in einem Rechtsstreit mehrere zeitnah aufeinanderfolgende Kündigungen durch Kündigungsschutzanträge angegriffen werden (BAG vom 6.12.1984 -- 2 AZR 754/79 (B) = AP Nr. 8 zu § 12 ArbGG 1999 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 81/07

    Berechnung des Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.06.2001 - 2 Ta 619/01; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.09.2006 - 6 Ta 166/06 für ein erst seit kurzem bestehendes Arbeitsverhältnis; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.10.2005 - 6 Ta 210/05; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.12.2004 - 9 Ta 248/04; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.09.2006 - 10 Ta 180/06; so auch LAG München, Beschluss vom 20.07.2000 - 3 Ta 326/00) gilt die Obergrenze des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG grundsätzlich auch bei mehreren Kündigungen und damit auch dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, die auf einem identischen Kündigungssachverhalt beruhen, aber in einem zeitlichem Abstand ausgesprochen worden sind.
  • LAG Thüringen, 14.11.2000 - 8 Ta 134/00

    Streitwert: mehrere Kündigungen - unterschiedlicher Lebenssachverhalt

    Hinsichtlich der Bewertung einer zeitnah zur ersten Kündigung ausgesprochenen zweiten Kündigung hat das Beschwerdegericht seit der ausführlich begründeten Entscheidung vom 23.10.1996 (8 Ta 109/96 - LAGE § 12 ArbGG Streitwert, Entscheidung 107) in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz aufgestellt, daß die zweite in einem zeitnahen Zusammenhang und wegen des gleichen Lebenssachverhaltes vorsorglich ausgesprochene Kündigung wegen wirtschaftlicher Identität mit dem auf die erste Kündigung bezogenen Klageantrag nicht mit dem Regelwert des § 12 Abs. 7 ArbGG bewertet werden kann, sondern daß der Wert für diesen auf die zweite Kündigung bezogenen Klageantrag regelmäßig mit einem Monatsgehalt des Klägers anzusetzen ist, und zwar unabhängig davon, ob durch die zweite Kündigung der beabsichtigte Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses um einige Monate verschoben wird (…im Grundsatz gleicher Auffassung Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluß vom 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 - LAGE a. a. O. Entscheidung 116; anderer Auffassung BAG Beschluß vom 06.12.1984 EzA § 12 ArbGG Streitwert Nr. 34, LAG München Beschluß vom 10.07.2000 - 3 Ta 326/2000 - MDR 2000, 1254: für beide Kündigungen nur ein Regelwert;… LAG Sachsen-Anhalt Beschluß vom 20.09.1995 - 1/3 Ta 93/95 - LAGE a. a. O. Entscheidung 104, LAG Hamburg Beschluß vom 08.02.1994 - 4 Ta 20/93 - NZA 94, 494: für jede Kündigung ein Regelwert).
  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf …

    Dies entspricht jedenfalls der weit überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der Bayerischen Landesarbeitsgerichte seit 1983 (vgl. LAG München vom 15.09.1983 - 7. Kammer - AMBl. 1984 C 34; LAG München vom 13.01.1986 - 5. Kammer - AMBl. 1986 C 30; LAG München vom 20.07.2000 - 3. Kammer - NZA-RR 2000, 661; LAG Nürnberg AMBl. 1985 C 30; LAG Nürnberg NZA 1992, 617; LAG Nürnberg JurBüro 2008, 252).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - 2 Ta 251/04

    Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    b) Die Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz haben sich seit der Entscheidung der 1. Kammer vom 18.04.1986 (LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 59 Streitwert) auf eine Auslegung dahin gehend verständigt, dass mehrere, in einem Verfahren angegriffene Kündigungen einheitlich mit dem Höchstsatz des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (ehemals: § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG), das heißt mit einem Vierjahresverdienst zu bemessen sind, wenn sie im Wesentlichen auf einem Lebenssachverhalt beruhen (vgl. zuletzt etwa: LAG Rheinland-Pfalz 4 Ta 600/01, n.v.; 2 Ta 619/01, MDR 2001, 1174 f.; ebenso BAG NZA 1985, 296; LAG München NZA-RR 2000, 661; LAG Nürnberg NZA 1992, 617).
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