Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 3 U 120/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Darlehensrückzahlungsanspruches; Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG); Voraussetzung für die Anfechtung eines Darlehensvertrages; Aufklärungspflicht der Bank
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.05.1998 - 23 O 432/97
- OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 3 U 120/98
Papierfundstellen
- MDR 2000, 534
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.04.1986 - III ZR 121/84
Wirksamkeit eines Darlehens zur Finanzierung des Beitritts zu einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 3 U 120/98
Dies gilt erst recht für die Finanzierung einer steuerbegünstigten Immobilienanlage, zumal der getrennte Abschluß der verschiedenen Verträge mit entsprechender Risikoverteilung im Interesse des Anlegers liegt (BGH WM 86, 995; Bruchner WM 99, 825 ff (826)).Schließlich ist auch nicht ersichtlich, daß die Bank einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Projektes hinzutretenden speziellen objektbezogenen Gefährdungstatbestand für die Anleger geschaffen oder begünstigt hätte (BGH WM 86, 995, 996) bzw. daß sie einen konkreten Wissensvorsprung über spezielle Risiken des Projekts besessen hätte und ihr bekannt gewesen wäre, daß beim Kunden ein entsprechendes Defizit vorliegt (…BGH WM aaO).
- BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91
Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 3 U 120/98
Die Bank überschreitet die Kreditgeberrolle dann, wenn sie sich mit ihrem Einverständnis im Prospekt eines Bauherrenmodells als Referenz benennen läßt (BGH WM 92, 1269), nicht aber schon dann, wenn sie neben der Enderwerberfinanzierung auch die Bauträger- bzw. Ankauffinanzierung des gesamten Objekts durchgeführt hat. - BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 42.95
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Gläubiger eines Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 3 U 120/98
Außerdem stehen der Klägerin Verzugszinsen (= Säumniszuschläge) gemäß Nr. 3.5 des Darlehensvertrages in Höhe ihres Bruttodurchschnitts-Sollzinssatzes zu (s. Anlage K 15/Bl. 82 d.A.) (BGH NJW 98, 1968).
- BGH, 11.10.1994 - XI ZR 238/93
Haftung für Mißbrauch vorcodierter Sparkassen-Überweisungsformulare
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 3 U 120/98
Wird der Anlage Vermittler im Einzelfall mit Willen der Bank im Rahmen von Anbahnung und Abschluß des Kreditvertrages tätig, so muß sich die Bank dessen Verhalten nur in diesem Pflichtenkreis zurechnen lassen, sofern sie sich auf ihre Rolle als Kreditgeber beschränkt (BGH NJW 94, 3344; OLG Ffm OLGR 98, 78 f). - BGH, 08.03.1982 - II ZR 60/81
Pflichten der Bank bei Hereinnahme einer nicht hinreichend werthaltigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 3 U 120/98
Vor Abschluß des Darlehensvertrags prüft sie im eigenen Sicherungsinteresse die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kunden, um das Kreditausfallrisiko zu begrenzen (BGH NJW 82, 1520; Bruchner WM 99, 830). - OLG München, 10.03.1999 - 15 U 5821/98
Kein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz bei einem Realkreditvertrag …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 3 U 120/98
Nach anderer Ansicht, der sich der Senat anschließt, verdrängt das Verbraucherkreditgesetz aber auch dann das Haustürwiderrrufsgesetz, wenn es sich - wie hier - um den Ausnahmefall des § 3 Abs. 2 VerbrKrG handelt (…Ulmer/MünchKomm., 3. Aufl., § 5 HWiG Rdnr. 15;… Palandt, BGB, 58. Aufl., § 5 HWiG Rdnr. 5; Martis MDR 99, 198; LG München WM 98, 1723 f; OLG München WM 99, 1418; OLG Stuttgart WM 991419). - OLG Frankfurt, 20.06.1997 - 16 U 135/95
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 3 U 120/98
Sie ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, die Einkommens- und Bonitätsverhältnisse im Hinblick auf das zu finanzierende Geschäft zu prüfen und den Kunden aufzuklären, wenn sich ein Mißverhältnis zwischen seinen finanziellen Möglichkeiten und den Darlehensbelastungen ergibt (OLG Ffm WM 98, 337 ff). - LG München I, 26.05.1998 - 3 O 312/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 3 U 120/98
Nach anderer Ansicht, der sich der Senat anschließt, verdrängt das Verbraucherkreditgesetz aber auch dann das Haustürwiderrrufsgesetz, wenn es sich - wie hier - um den Ausnahmefall des § 3 Abs. 2 VerbrKrG handelt (…Ulmer/MünchKomm., 3. Aufl., § 5 HWiG Rdnr. 15;… Palandt, BGB, 58. Aufl., § 5 HWiG Rdnr. 5; Martis MDR 99, 198; LG München WM 98, 1723 f; OLG München WM 99, 1418; OLG Stuttgart WM 991419).
- OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank
Beiden Gesetzen liegt die Einschätzung des Gesetzgebers zugrunde, daß das Erfordernis der notariellen Beurkundung für bei Immobilienkrediten einzutragende Grundpfandrechte einen hinreichenden Übereilungsschutz darstellt (OLG Frankfurt MDR 2000, 534, Münchner Kommentar - Ulmer § 5 HausTWG Rn 15 m.w.N.; OLG S. WM 1999, 73, 76; WM 2000, 292, 300; OLG München WM 1999, 1418, 1419).
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