Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Ausweichmanöver mit Unfall wegen Haarwild - Versicherungsfall?
- RA Kotz
Ausweichmanöver mit Unfall wegen Haarwild - Versicherungsfall?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Motorradfahrer darf Kleintieren ausweichen
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 07.06.2000 - 21 O 58/00
- OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1317
- MDR 2001, 1051
- NZV 2001, 516
- VersR 2002, 478 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 16.12.1992 - 20 U 171/92
Vollbremsung uns Ausweichmanöver wegen eines Kaninchens; Grobe Fahrlässigkeit; …
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00
Rn. 20 Die Schilderung des Klägers ist auch zeitnah abgegeben worden und nicht erst nach "Weckung des Problembewußtseins" (vgl. dazu OLG Köln, VersR 95, 1231; OLG Hamm - 20. ZS -, r+s 94, 167).Es hat sich allerdings die Erkenntnis durchgesetzt, daß durch einen Zusammenstoß mit kleinen Tieren, etwa einem Kaninchen, Hasen oder auch Fuchs an einem Pkw regelmäßig nicht solche Schäden zu erwarten sind, die ein gefahrenträchtiges Ausweichmanöver rechtfertigen könnten, von dem größere Schäden drohen (vgl. statt vieler BGH VersR 97, 351 = r+s 97, 98; OLG Hamm 20 ZS - r+s 94, 167; OLG Köln r+s 92, 295).
Diese Erkenntnisse können aber keineswegs uneingeschränkt auf den drohenden Zusammenstoß eines Motorrades mit einem kleinen Tier übertragen werden (anders LG Halle, r+s 98, 57; offengelassen in OLG Hamm - 20. ZS - r+s 94, 167).
- BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95
Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00
Es hat sich allerdings die Erkenntnis durchgesetzt, daß durch einen Zusammenstoß mit kleinen Tieren, etwa einem Kaninchen, Hasen oder auch Fuchs an einem Pkw regelmäßig nicht solche Schäden zu erwarten sind, die ein gefahrenträchtiges Ausweichmanöver rechtfertigen könnten, von dem größere Schäden drohen (vgl. statt vieler BGH VersR 97, 351 = r+s 97, 98; OLG Hamm 20 ZS - r+s 94, 167; OLG Köln r+s 92, 295). - OLG Köln, 13.07.1992 - 5 U 48/92
Zusammenstoß; Haarwild; Versicherungsnehmer; Schaden; Fahrzeug; Erfüllung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00
Es hat sich allerdings die Erkenntnis durchgesetzt, daß durch einen Zusammenstoß mit kleinen Tieren, etwa einem Kaninchen, Hasen oder auch Fuchs an einem Pkw regelmäßig nicht solche Schäden zu erwarten sind, die ein gefahrenträchtiges Ausweichmanöver rechtfertigen könnten, von dem größere Schäden drohen (vgl. statt vieler BGH VersR 97, 351 = r+s 97, 98; OLG Hamm 20 ZS - r+s 94, 167; OLG Köln r+s 92, 295). - OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 133/94
Schaden bei Ausweichen vor Haarwild - Nachweis, Rettungskosten
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00
Rn. 20 Die Schilderung des Klägers ist auch zeitnah abgegeben worden und nicht erst nach "Weckung des Problembewußtseins" (vgl. dazu OLG Köln, VersR 95, 1231; OLG Hamm - 20. ZS -, r+s 94, 167). - OLG Düsseldorf, 31.03.1992 - 4 U 108/91
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00
Dieser Hergang deckt sich mit der üblichen Vermeidungsstrategie und dem Abwehrverhalten eines durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers, der meistens das Fahrzeug in die Richtung lenkt, aus der die Gefahr nicht kommt (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 92, 188).
- OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04
Honorar des Architekten: Verwirkung des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund; …
Die Beklagte kann diesen Erwägungen auch die Grundsätze von Treu und Glauben nicht entgegenhalten, nachdem sie den Klägern eine Frist zur Neuberechnung nicht gesetzt, sondern eine solche durch fehlende Mitwirkung bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten sogar hinausgezögert hat und nachdem sie sich im Vorprozess mit fehlender Prüfbarkeit verteidigte (vgl. BGH MDR 2001, 1051; NJW-RR 2000, 386 f.; NJW-RR 2004, 445 ff.). - OLG Saarbrücken, 10.10.2001 - 5 U 217/01
Anforderungen an den Nachweis eines Verkehrsunfalls in Vermeidung des …
Das Fahrzeug des Versicherungsnehmers ist im Bereich einer S-Kurve nach rechts ohne einen sonstigen erkennbaren objektiven Grund - von der Witterung gingen keine Beeinträchtigungen des Verkehrs aus - abgekommen und hat sich überschlagen (vgl. dazu OLG Hamm U. v. 3.5.2001 - 6 U 209/00 -). - LG Hamburg, 03.08.2006 - 323 O 106/06 Eine solche birgt nämlich jedenfalls bei dem Befahren einer Kurve, bei dem sich der Kradfahrer in einer Schräglage befindet, die ganz erhebliche Gefahr eines seitlichen Wegrutschens des Krades und damit zugleich einer schweren Verletzung des Fahrers wie auch einer beträchtlichen Beschädigung des Krades selbst (ebenso: OLG Hamm, MDR 2001, 1051, 1052; OLG Hamm, VersR 2002, 478; Rixecker, zfs 2001, 462, 463).
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