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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6559
OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01 (https://dejure.org/2001,6559)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.05.2001 - 12 U 16/01 (https://dejure.org/2001,6559)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 12 U 16/01 (https://dejure.org/2001,6559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsberatungsgesetz findet auf Rechtsberatung im Ausland keine Anwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RberG § 1
    Rechtsberatung; Ausland; Inkasso

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsberatung; Rechtsberatungsgesetz; Anwendbarkeit; Ausland; Inkasso; Anhängigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1309
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 15.06.1999 - 4 U 10/99

    Anwendbarkeit des Rechtsberatungsgesetzes auf Inkassotätigkeit vom Ausland

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01
    Gleichwohl ist eine solche Erlaubnis im vorliegenden Fall nicht erforderlich, weil die Tätigkeit der Klägerin bzw. die ihres Tochterunternehmens nicht im Inland, sondern weitgehend im Ausland ausgeübt worden ist und das Rechtsberatungsgesetz nur die Inlandstätigkeit erfaßt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 509;… Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 5 m.w.N.).

    Nach dem Sinn und Zweck des Rechtsberatungsgesetzes soll u.a. der inländische Schuldner davor geschützt werden, von Inkassounternehmen angegangen zu werden, die keiner behördlichen Kontrolle unterliegen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 509, 510; Mankowski, Der internationale Anwendungsbereich des Rechtsberatungsgesetzes, AnwBl. 2001, 72 m.w.N.).

    Die Beratung von Mandanten oder die Einziehung von Forderungen im Ausland fällt deshalb von vornherein nicht unter die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 509).

    Für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit unter den Anwendungsbereich des Rechtsberatungsgesetzes fällt, kommt es deshalb maßgeblich darauf an, wo die Tätigkeit des Inkassounternehmens seine Wirkung entfalten soll (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 509, 510).

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01
    Bei dem Tochterunternehmen handelte es sich um die Erfüllungsgehilfin der Klägerin, so daß es maßgeblich darauf ankommt, wo diese schwerpunktmäßig tätig geworden ist (vgl. für den umgekehrten Fall eines in Deutschland tätig gewordenen Erfüllungsgehilfen und die Anwendbarkeit der deutschen Rechtsordnung BGH, JZ 1987, 466, 468).
  • BGH, 15.12.1960 - VII ZR 141/59

    Berufspflichten des Rechtsbeistands

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01
    Schließlich soll das Rechtsberatungsgesetz die deutschen Rechtsanwälte, die einem besonderen Berufsrecht unterworfen sind, vor Nachteilen durch Konkurrenten schützen, die einem solchen Berufsrecht nicht unterworfen sind (vgl. BGH, NJW 1961, 313, 314;… Mankowski, a.a.O., m.w.N.).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 275/99

    Eingang einer Rechtsmittelschrift beim Gericht; Abgabe einer Mehrzahl von …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01
    Nach dem Sinn und Zweck des Rechtsberatungsgesetzes soll u.a. der inländische Schuldner davor geschützt werden, von Inkassounternehmen angegangen zu werden, die keiner behördlichen Kontrolle unterliegen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 509, 510; Mankowski, Der internationale Anwendungsbereich des Rechtsberatungsgesetzes, AnwBl. 2001, 72 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    aa) Die Frage, ob das Rechtsberatungsgesetz bei Fallgestaltungen mit Auslandsberührung anwendbar ist, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 509 f.; OLG Oldenburg MDR 2001, 1309; OLG Stuttgart AnwBl 2002, 368;… Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl., Rdn. 261; Armbrüster, RIW 2000, 583 ff.; Budzikiewicz, IPRax 2001, 218 ff. einerseits; OLG Stuttgart MDR 1997, 285 f.; LG Dortmund AnwBl 1999, 617 f.;… Weth in Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2. Aufl., Einl. RBerG Rdn. 65 ff., 77;… Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 5 und Rdn. 11 andererseits).

    Findet die Rechtsbesorgung ausschließlich im Ausland statt, ist das Rechtsberatungsgesetz selbst dann nicht anwendbar, wenn die Beratung mittelbar auch zu Auswirkungen im Inland führt, etwa wenn sich ein Inländer im Ausland durch einen ausländischen Rechtsbesorger über einen Inlandssachverhalt beraten lässt und dann im Inland entsprechend dem erteilten Rat tätig wird (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 509; OLG Oldenburg MDR 2001, 1309; Budzikiewicz, IPRax 2001, 218, 224;… Rennen/Caliebe aaO Art. 1 § 1 Rdn. 5;… Kleine-Cosack, Rechtsberatungsgesetz, Allgemeiner Teil II B Rdn. 95;… Chemnitz/Johnigk aaO Rdn. 261;… Weth in Henssler/Prütting aaO Einl. RBerG Rdn. 68).

    Teils wird dabei daran angeknüpft, ob die Tätigkeit im Inland (nicht nur mittelbare) Wirkungen entfaltet (so OLG Hamm NJW-RR 2000, 509 f.; OLG Oldenburg MDR 2001, 1309;… Chemnitz/Johnigk aaO Rdn. 261), teils daran, ob der Rechtsbesorger seine Niederlassung im Inland hat (so OLG Stuttgart MDR 1997, 285; LG Dortmund AnwBl 1999, 617 f.;… Weth in Henssler/Prütting aaO Einl. RBerG Rdn. 75).

  • LG Köln, 02.06.2016 - 22 O 435/14

    Selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen; …

    Davon ist zunächst das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 29.05.2001 - 12 U 16/01 - unter Hinweis darauf ausgegangen, dass der inländische Schuldner davor geschützt werden müsse, von Inkassounternehmen angegangen zu werden, die keiner behördlichen Kontrolle unterliegen.
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