Rechtsprechung
| BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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PatG § 99 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
PatG § 99 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Nennung des Auftraggebers bei Antrag auf Akteneinsicht in einer Patentnichtigkeitssache - Darlegung und Glaubhaftmachung eines eigenen Interesses - Schutzwürdiges Gegeninteresse
- Wolters Kluwer
Patentnichtigkeitsverfahren - Antrag - Akteneinsicht - Anwalt - Mandant - Name
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 99 Abs. 3
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
- BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00
- BGH, 02.03.2004 - X ZR 4/00
- BGH, 29.03.2004 - X ZR 4/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 531
- GRUR 2001, 143
Wird zitiert von ... (91) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98
"Akteneinsicht XIV"; Voraussetzungen des jedermann zustehenden …
Auszug aus BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
Wenn weder von ihm noch von der von seinem Mandanten die Darlegung des eigenen Interesses an der Akteneinsicht verlangt werden kann, besteht insoweit auch kein Anlaß, seinen Mandanten namhaft zu machen (so auch im Ergebnis Sen.Beschl. v. 8.10.1998 - X ZB 12/98, GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV für die Einsichtnahme in die Beschwerdeakten in einem Gebrauchsmusterlöschungsverfahren). - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63
Akteneinsicht in Patentsachen
Auszug aus BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
Soweit der beschließende Senat in der Vergangenheit die Akteneinsicht durch einen Patentanwalt oder einen Rechtsanwalt davon abhängig gemacht hat, daß dieser seinen Auftraggeber benennt (vgl. BGHZ 42, 19, 29 - Akteneinsicht I;… zum früheren Recht vgl. auch Benkard/Schäfers, PatG, GebrMG, 8. Aufl., § 99 PatG Rdn. 16;… Busse, PatG, 5. Aufl., § 99 PatG Rdn. 36 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats und des BPatG), hält er daran nach erneuter Überprüfung nicht fest.
- BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05
Akteneinsicht XVIII
Es bedarf - entgegen der Auffassung der Beklagten - in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (§ 99 Abs. 3, Sätze 2, 3 PatG; Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV). - BPatG, 02.11.2004 - 3 ZA (pat) 32/04 Entgegen der Ansicht der Nichtigkeitsbeklagten hängt die Gewährung der Akteneinsicht nicht von der Benennung des Auftraggebers der Antragsteller ab und kommt es - soweit die Akteneinsicht jedermann freisteht - auch nicht darauf an, ob die von einem anwaltlichen Vertreter begehrte Akteneinsicht im eigenen oder im fremden Namen beantragt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV, BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
Dazu ist der Antragsteller allenfalls erst dann gehalten, wenn der Antragsgegner ein schutzwürdiges Gegeninteresse darlegt und gegebenenfalls glaubhaft macht (BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV).
Dazu ist der Antragsteller allenfalls erst dann gehalten, wenn der Antragsgegner ein schutzwürdiges Gegeninteresse darlegt und gegebenenfalls glaubhaft macht (BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV).
Da das entsprechende Vorbringen der Nichtigkeitsbeklagten danach gerade kein der Akteneinsicht entgegenstehendes überwiegendes Interesse zu begründen vermag, sind die Antragsteller auch nicht ihrerseits gehalten, ein eigenes Interesse oder das Interesse etwaiger Auftraggeber an der Akteneinsicht darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
- BPatG, 13.10.2005 - 3 ZA (pat) 58/05 Die Antragsteller begehren in eigenem Namen Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens 3 Ni 42/98 (EU) und des nachfolgenden Berufungsverfahrens X ZR 4/00 durch Übersendung von Kopien der Akte, insbesondere vom Urteil des Bundespatentgerichts, des Bundesgerichtshofs und von den genannten Entgegenhaltungen.
Auf die Entscheidung "Aktenseinsicht XV" (BGH GRUR 2001, 143) könnten sich die Antragsteller deshalb nicht berufen, weil der anwaltliche Antragsteller dort sein Handeln für einen Dritten offen gelegt und den Akteneinsichtsantrag nicht in eigenem Namen gestellt habe.
Erst wenn von den Parteien des Ausgangsverfahrens ein solches Interesse dargetan und glaubhaft gemacht wird, ist der Antragsteller gehalten, seinerseits darzulegen, weshalb er Akteneinsicht begehrt, damit auf dieser Grundlage die Abwägung der beiderseitigen Interessen erfolgen kann (vgl BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV;… Schulte, PatG, 7. Aufl, § 99 Rdn 29).
Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof in der "Akteneinsicht IV" - Entscheidung (GRUR 2001, 143) ausdrücklich betont, dass der anwaltliche Vertreter das nach § 99 Abs. 3 PatG jedermann zustehende Recht auf Akteneinsicht ohne jede Einschränkung selbst in eigenem Namen in Anspruch nehmen kann.
- BPatG, 07.04.2005 - 3 ZA (pat) 1/05 1) Die Einsicht in die Akten von Nichtigkeitsverfahren ist grundsätzlich frei, es sei denn der Patentinhaber und/oder der gleich zu behandelnde Nichtigkeitskläger berufen sich auf ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse, § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG (vgl BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX; BPatGE 25, 34, 35; BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV;… Busse, PatG, 6. Aufl, § 99, Rdnr 37).
Die Gewährung der Akteneinsicht hängt auch nicht von der Benennung des Auftraggebers der Antragsteller ab, wie es auch nicht darauf ankommt, ob die von einem anwaltlichen Vertreter begehrte Akteneinsicht im eigenen oder im fremden Namen beantragt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV; BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; BGH GRUR 2001, 149 - Akteneinsicht).
(vgl BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV;… Schulte, PatG, 7. Aufl, § 99 Rdn 29).
2) Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin I als Nichtigkeitsbeklagte des Ausgangsverfahrens steht deshalb der Gewährung der Akteneinsicht nicht der Einwand entgegen, dass die Antragssteller als Strohmann fungieren bzw ohne Benennung des Auftragebers der Antrag auf Akteneinsicht zu verweigern ist (vgl BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV; BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV).
- BPatG, 06.06.2005 - 3 ZA (pat) 25/05 Entgegen der Ansicht der Nichtigkeitsbeklagten hängt die Gewährung der Akteneinsicht nicht von der Benennung des Auftraggebers der antragstellenden Rechts- und Patentanwälte ab und kommt es - soweit die Akteneinsicht jedermann freisteht - auch nicht darauf an, ob die begehrte Akteneinsicht im eigenen oder im fremden Namen beantragt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV, BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
Dazu ist der Antragsteller allenfalls erst dann gehalten, wenn der Antragsgegner ein schutzwürdiges Gegeninteresse darlegt und gegebenenfalls glaubhaft macht (BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV).
Vermag das entsprechende Vorbringen der Nichtigkeitsbeklagten danach kein der Akteneinsicht entgegenstehendes überwiegendes Interesse zu begründen, sind die Antragsteller auch nicht ihrerseits gehalten, ein eigenes Interesse oder das Interesse etwaiger Auftraggeber an der Akteneinsicht darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
- BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05
Umfang des Akteneinsichtsrechts im Patentnichtigkeitsverfahren
Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV). - BPatG, 12.05.2005 - 3 ZA (pat) 34/05 Entgegen der Ansicht der Nichtigkeitsbeklagten hängt die Gewährung der Akteneinsicht nicht von der Benennung des Auftraggebers der Antragstellerin ab und es kommt - soweit die Akteneinsicht jedermann freisteht - auch nicht darauf an, ob die begehrte Akteneinsicht im eigenen oder im fremden Namen beantragt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV, BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
Dazu ist der Antragsteller allenfalls erst dann gehalten, wenn der Antragsgegner ein schutzwürdiges Gegeninteresse darlegt und gegebenenfalls glaubhaft macht (BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV).
Da das entsprechende Vorbringen der Nichtigkeitsbeklagten danach kein der Akteneinsicht entgegenstehendes überwiegendes Interesse zu begründen vermag, ist die Antragstellerin auch nicht ihrerseits gehalten, ein eigenes Interesse oder das Interesse etwaiger Auftraggeber an der Akteneinsicht darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
- BPatG, 05.08.2004 - 3 ZA (pat) 13/04 Entgegen der Ansicht der Nichtigkeitsbeklagten hängt die Gewährung der Akteneinsicht nicht von der Benennung des Auftraggebers der Antragsteller ab und kommt es - soweit die Akteneinsicht jedermann freisteht - auch nicht darauf an, ob die von einem anwaltlichen Vertreter begehrte Akteneinsicht im eigenen oder im fremden Namen beantragt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV, BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
Dazu ist der Antragsteller allenfalls erst dann gehalten, wenn der Antragsgegner ein schutzwürdiges Gegeninteresse darlegt und gegebenenfalls glaubhaft macht (BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV).
Da das entsprechende Vorbringen der Nichtigkeitsbeklagten danach gerade kein der Akteneinsicht entgegenstehendes überwiegendes Interesse zu begründen vermag, sind die Antragsteller auch nicht ihrerseits gehalten, ein eigenes Interesse oder das Interesse etwaiger Auftraggeber an der Akteneinsicht darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
- BPatG, 11.02.2011 - 3 ZA (pat) 73/10
Keine Versagung des Antrags auf Akteneinsicht aufgrund mangelhaft dargelegtem, …
Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (vgl. BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX; GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99, Rdn. 37).Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den Antragsteller darzulegen und eine Abwägung unter den beteiligten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV; GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).
Nachdem die Antragsgegnerinnen kein der beantragten Akteneinsicht entgegenstehendes, schutzwürdiges Interesse dargelegt haben, kommt es auf die Frage nicht mehr an, ob der Antragsteller bzw. seine Auftraggeberin ein überwiegendes Eigeninteresse an der Akteneinsicht dargelegt bzw. glaubhaft gemacht hat (vgl. BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
- BPatG, 23.07.2014 - 6 ZA (pat) 16/14 Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens der Antragsteller noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (st. Rspr. seit BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
Die Notwendigkeit einer solchen Darlegung kann sich nach dem Wortlaut des § 99 III PatG und der darin zum Ausdruck kommenden Wertung nur dann stellen, wenn von Seiten des Patentinhabers oder des diesem im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnden Nichtigkeitsklägers ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan wird; erst nach einer solchen Darlegung bedarf es einer Abwägung unter den beteiligten Interessen, in die die Belange desjenigen, der Akteneinsicht begehrt, nur dann eingestellt werden können, wenn sie dem Gericht dargelegt worden und deshalb bekannt sind (BGH GRUR 2001, 143 Akteneinsicht XV).
Soweit die Antragsgegnerin zu 2) gerügt hat, dass der Antragsteller seinen Auftraggeber nicht benennt hat, worauf der Antragsteller zutreffend hingewiesen hat, dem Akteneinsichtsgesuch grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2001, 143 Akteneinsicht XV).
- BGH, 23.10.2007 - X ZR 92/05
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
- BGH, 14.02.2018 - X ZR 110/17
Akteneinsicht XXIII - Patentnichtigkeitssache: Pflicht des Antragstellers zur …
- BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
- BGH, 30.07.2024 - X ZR 56/23
- BGH, 27.10.2011 - X ZR 106/10
Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen der Akteneinsicht für …
- BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07
Voraussetzungen und Umfang der Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
- BGH, 18.12.2014 - X ZR 38/14
Patentnichtigkeitsverfahren: Akteneinsichtsrecht für Dritte im Berufungsverfahren
- BGH, 28.07.2015 - X ZR 38/14
Gewährung von Einsicht in die Akten des Patentnichtigkeitsverfahrens
- BGH, 30.08.2010 - X ZR 157/04
Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Einsicht in Sachverständigengutachten
- BGH, 15.04.2008 - X ZR 81/03
Voraussetzungen der Akteneinsicht in einem Patentnichtigkeitsverfahren
- BGH, 07.12.2011 - X ZR 84/11
Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen der Akteneinsicht für …
- BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
Akteneinsicht im Verfahren vor den Patentgerichten
- BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10
- BPatG, 13.10.2010 - 3 ZA (pat) 65/10
- BPatG, 23.04.2009 - 3 ZA (pat) 89/08
- BGH, 10.06.2008 - X ZR 3/08
Umfang des Akteneinsichtsrechts vor den Patentgerichten
- BGH, 12.06.2007 - X ZR 32/03
Gewährung von Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
- BGH, 22.11.2005 - X ZR 61/05
Akteneinsicht in Patentnichtigkeitsverfahren
- BPatG, 16.09.2003 - 3 ZA (pat) 25/03
- BPatG, 16.12.2005 - 3 ZA (pat) 72/05
- BPatG, 11.03.2003 - 3 ZA (pat) 64/02
- BGH, 18.06.2013 - X ZR 11/10
Akteneinsicht durch Dritte in einem Patentnichtigkeitsverfahren
- BPatG, 23.09.2011 - 3 ZA (pat) 42/11
- BPatG, 23.02.2011 - 3 ZA (pat) 83/10
- BPatG, 29.09.2010 - 3 ZA (pat) 49/10
- BGH, 27.05.2009 - Xa ZR 162/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf Akteneinsicht
- BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 22/10
Pflicht zur Benennung der Auftraggeber und Begründung des Begehrens einer …
- BGH, 04.05.2004 - X ZR 231/02
Zulässigkeit eines Akteneinsichtsantrages im Verfahren vor den Patentgerichten
- BGH, 24.11.2014 - X ZR 28/13
Akteneinsichtsrecht der Rechtsanwälte in die Akten des …
- BPatG, 12.07.2011 - 3 ZA (pat) 14/11
Patentnichtigkeitsklageverfahren -Akteneinsicht - Zulässigkeit der Akteneinsicht …
- BPatG, 09.08.2001 - 1 Ni 25/00
- BPatG, 17.02.2016 - 4 ZA (pat) 1/16
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht bei Geheimhaltungsvereinbarung" …
- BPatG, 12.07.2011 - 3 ZA (pat) 29/11
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht" ' Zulässigkeit der …
- BPatG, 10.02.2005 - 3 ZA (pat) 49/04
- BPatG, 19.12.2002 - 3 ZA (pat) 58/02
- BPatG, 28.08.2002 - 26 W (pat) 118/01
- BPatG, 14.08.2002 - 3 ZA (pat) 6/02
- BPatG, 24.06.2002 - 4 ZA (pat) 7/02
- BPatG, 19.09.2001 - 1 ZA (pat) 4/00
- BPatG, 09.08.2001 - 1 ZA (pat) 8/00
- BPatG, 13.07.2001 - 1 ZA (pat) 11/00
- BPatG, 13.07.2001 - 1 ZA (pat) 10/00
- BPatG, 13.07.2001 - 1 ZA (pat) 13/00
- BPatG, 16.03.2001 - 3 ZA (pat) 65/00
- BPatG, 15.03.2001 - 3 ZA (pat) 3/01
- BPatG, 05.03.2001 - 3 ZA (pat) 42/00
- BPatG, 06.09.2011 - 3 ZA (pat) 40/11
- BPatG, 01.02.2005 - 1 ZA (pat) 12/04
- BPatG, 22.09.2004 - 4 ZA (pat) 9/04
- BPatG, 19.03.2004 - 4 ZA (pat) 28/03
- BPatG, 19.03.2004 - 4 ZA (pat) 29/03
- BPatG, 11.03.2004 - 4 ZA (pat) 25/03
- BPatG, 06.02.2004 - 4 ZA (pat) 26/03
- BPatG, 09.12.2003 - 2 ZA (pat) 52/03
- BPatG, 09.12.2003 - 2 Ni 43/02
- BPatG, 09.04.2003 - 2 ZA (pat) 6/03
- BPatG, 21.01.2002 - 1 ZA (pat) 12/01
- BPatG, 10.12.2001 - 3 ZA (pat) 43/01
- BPatG, 27.09.2001 - 1 ZA (pat) 8/01
- BPatG, 13.07.2001 - 1 Ni 26/00
- BPatG, 11.07.2001 - 3 ZA (pat) 23/01
- BPatG, 11.04.2001 - 2 Ni 31/00
- BPatG, 11.04.2001 - 2 ZA (pat) 47/00
- BPatG, 02.04.2001 - 3 ZA (pat) 5/01
- BPatG, 28.09.2015 - 3 ZA (pat) 37/15
Antrag auf Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens
- BPatG, 15.11.2012 - 3 ZA (pat) 51/12
- BPatG, 15.11.2012 - 3 ZA (pat) 52/12
- BPatG, 19.10.2012 - 3 ZA (pat) 48/12
- BPatG, 23.04.2012 - 3 ZA (pat) 18/12
- BPatG, 15.03.2012 - 3 ZA (pat) 9/12
- BPatG, 08.03.2012 - 3 ZA (pat) 7/12
- BPatG, 20.07.2011 - 2 ZA (pat) 21/11
- BPatG, 09.04.2003 - 2 Ni 19/02
- BPatG, 13.07.2001 - 1 Ni 27/00
- BPatG, 13.07.2001 - 1 Ni 28/00
- BPatG, 15.11.2004 - 1 ZA (pat) 10/04
- BPatG, 17.10.2002 - 3 ZA (pat) 38/02
- BPatG, 26.08.2002 - 3 ZA (pat) 5/02
- BPatG, 18.02.2002 - 4 ZA (pat) 19/01
- BPatG, 09.08.2001 - 1 ZA (pat) 5/00
- BPatG, 09.08.2001 - 1 Ni 23/00
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Rechtsprechung
| LAG Hamm, 20.12.2000 - 8 Sa 1169/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustellung von Schriftsätzen von und gegen Streitgenossen
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 29.05.2000 - 9 Ca 959/99
- LAG Hamm, 20.12.2000 - 8 Sa 1169/00
- LAG Hamm, 02.02.2004 - 8 Sa 1169/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 531
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Rechtsprechung
| OLG München, 01.12.2000 - 28 W 3034/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
ZPO §§ 485 492 Abs. 1 § 411 Abs. 4 S. 1
Rechtzeitigkeit von Anträgen, Fragen und Einwendungen - ibr-online
Selbständiges Beweisverfahren: Abschluß nach 4 Monaten?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2001, 531
- BauR 2001, 837
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens bei längeren …
Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 28 W 3034/00
Anträge, Fragen und Einwendungen, die erst mehr als 4 Monate nach Zugang des Gutachtens eingehen, weil sich ein zunächst einzuholendes Privatgutachten verzögert, können nur dann ausnahmsweise noch als rechtzeitig hingenommen werden, wenn zuvor die Absicht, das gerichtliche Beweisverfahren noch fortzusetzen, spätestens 2 Monate nach Zugang des Gerichtsgutachtens unter Angabe der konkreten Umstände mitgeteilt worden war (Anschluß an OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1775 ).«.So war auch in dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall, in dem ein Zeitraum von 5 1/2 Monaten bis zum Eingang des Antrags auf Fortsetzung des Beweisverfahrens im Einzelfall im Hinblick auf dazwischen liegende ernsthafte Vergleichsverhandlungen noch als angemessen angesehen wurde (vgl. BauR 2000, 1775 ), die Tatsache außergerichtlich laufender ernsthafter Vergleichsverhandlungen dem Gericht binnen eines Monats nach Abschluss der gerichtlichen Beweisaufnahme mitgeteilt worden.
- OLG Celle, 29.01.2008 - 14 W 43/07
Möglichkeit zum Ersatz einer fehlenden Unterschrift unter einem nicht in einer …
OLG München, MDR 2001, 531. - OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
Zur Frage innerhalb welchen Zeitraums nach Abschluss des selbständigen …
Ob man den Antrag auf Ergänzung binnen Monatsfrist stellen muss (so das Landgericht Dortmund in NZBau 2000, 342) oder ob man mit dem OLG Celle (MDR 2001, 108-109) einen Zeitraum von drei Monaten oder mit dem OLG München (MDR 2001, 531 im Anschluss an OLG Düsseldorf BauR 2000, 1775) einen solchen von vier Monaten für ausreichend hält, braucht hier nicht entschieden zu werden; denn die Antragsgegnerin hat ihren Antrag auf Erläuterung jedenfalls nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe des schriftlichen Gutachtens gestellt. - OLG Koblenz, 03.04.2006 - 5 W 200/06
Zeitraum für die Geltendmachung von Einwendungen gegen einen …
Wenn sich dies verzögerte und die Antragsgegnerin dem Gericht gegenüber keine nachvollziehbaren Gründe mitteilte, warum und in welcher zeitlichen Hinsicht es zu Verzögerungen kommen würde, geht dies zu Lasten des Beteiligten, der konkrete Anträge oder Einwendungen gegen die bisherige gerichtliche Beweisaufnahme vorbringen will (vgl. OLG München MDR 2001, 531 ). - KG, 28.08.2007 - 7 W 50/07
Selbstständiges Beweisverfahren: Antrag auf Erläuterung des Gutachtens durch den …
Jedenfalls nach Ablauf von vier Monaten nach Ablauf der der Streithelferin gesetzten Frist war danach das selbständige Beweisverfahren beendet, (vergl. u.a. OLG München, MDR 2001, 531).
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