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Weitere Entscheidungen unten: LAG Hamm, 20.12.2000 | OLG München, 01.12.2000

Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,217
BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00 (https://dejure.org/2000,217)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2000 - X ZR 4/00 (https://dejure.org/2000,217)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - X ZR 4/00 (https://dejure.org/2000,217)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    PatG § 99 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    PatG § 99 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Nennung des Auftraggebers bei Antrag auf Akteneinsicht in einer Patentnichtigkeitssache - Darlegung und Glaubhaftmachung eines eigenen Interesses - Schutzwürdiges Gegeninteresse

  • Wolters Kluwer

    Patentnichtigkeitsverfahren - Antrag - Akteneinsicht - Anwalt - Mandant - Name

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 99 Abs. 3
    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 531
  • GRUR 2001, 143
 
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Wird zitiert von ... (91)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98

    "Akteneinsicht XIV"; Voraussetzungen des jedermann zustehenden …

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
    Wenn weder von ihm noch von der von seinem Mandanten die Darlegung des eigenen Interesses an der Akteneinsicht verlangt werden kann, besteht insoweit auch kein Anlaß, seinen Mandanten namhaft zu machen (so auch im Ergebnis Sen.Beschl. v. 8.10.1998 - X ZB 12/98, GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV für die Einsichtnahme in die Beschwerdeakten in einem Gebrauchsmusterlöschungsverfahren).
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63

    Akteneinsicht in Patentsachen

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
    Soweit der beschließende Senat in der Vergangenheit die Akteneinsicht durch einen Patentanwalt oder einen Rechtsanwalt davon abhängig gemacht hat, daß dieser seinen Auftraggeber benennt (vgl. BGHZ 42, 19, 29 - Akteneinsicht I;… zum früheren Recht vgl. auch Benkard/Schäfers, PatG, GebrMG, 8. Aufl., § 99 PatG Rdn. 16;… Busse, PatG, 5. Aufl., § 99 PatG Rdn. 36 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats und des BPatG), hält er daran nach erneuter Überprüfung nicht fest.
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05

    Akteneinsicht XVIII

    Es bedarf - entgegen der Auffassung der Beklagten - in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (§ 99 Abs. 3, Sätze 2, 3 PatG; Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
  • BPatG, 02.11.2004 - 3 ZA (pat) 32/04
    Entgegen der Ansicht der Nichtigkeitsbeklagten hängt die Gewährung der Akteneinsicht nicht von der Benennung des Auftraggebers der Antragsteller ab und kommt es - soweit die Akteneinsicht jedermann freisteht - auch nicht darauf an, ob die von einem anwaltlichen Vertreter begehrte Akteneinsicht im eigenen oder im fremden Namen beantragt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV, BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).

    Dazu ist der Antragsteller allenfalls erst dann gehalten, wenn der Antragsgegner ein schutzwürdiges Gegeninteresse darlegt und gegebenenfalls glaubhaft macht (BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV).

    Dazu ist der Antragsteller allenfalls erst dann gehalten, wenn der Antragsgegner ein schutzwürdiges Gegeninteresse darlegt und gegebenenfalls glaubhaft macht (BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV).

    Da das entsprechende Vorbringen der Nichtigkeitsbeklagten danach gerade kein der Akteneinsicht entgegenstehendes überwiegendes Interesse zu begründen vermag, sind die Antragsteller auch nicht ihrerseits gehalten, ein eigenes Interesse oder das Interesse etwaiger Auftraggeber an der Akteneinsicht darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).

  • BPatG, 13.10.2005 - 3 ZA (pat) 58/05
    Die Antragsteller begehren in eigenem Namen Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens 3 Ni 42/98 (EU) und des nachfolgenden Berufungsverfahrens X ZR 4/00 durch Übersendung von Kopien der Akte, insbesondere vom Urteil des Bundespatentgerichts, des Bundesgerichtshofs und von den genannten Entgegenhaltungen.

    Auf die Entscheidung "Aktenseinsicht XV" (BGH GRUR 2001, 143) könnten sich die Antragsteller deshalb nicht berufen, weil der anwaltliche Antragsteller dort sein Handeln für einen Dritten offen gelegt und den Akteneinsichtsantrag nicht in eigenem Namen gestellt habe.

    Erst wenn von den Parteien des Ausgangsverfahrens ein solches Interesse dargetan und glaubhaft gemacht wird, ist der Antragsteller gehalten, seinerseits darzulegen, weshalb er Akteneinsicht begehrt, damit auf dieser Grundlage die Abwägung der beiderseitigen Interessen erfolgen kann (vgl BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV;… Schulte, PatG, 7. Aufl, § 99 Rdn 29).

    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof in der "Akteneinsicht IV" - Entscheidung (GRUR 2001, 143) ausdrücklich betont, dass der anwaltliche Vertreter das nach § 99 Abs. 3 PatG jedermann zustehende Recht auf Akteneinsicht ohne jede Einschränkung selbst in eigenem Namen in Anspruch nehmen kann.

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 20.12.2000 - 8 Sa 1169/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13955
LAG Hamm, 20.12.2000 - 8 Sa 1169/00 (https://dejure.org/2000,13955)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2000 - 8 Sa 1169/00 (https://dejure.org/2000,13955)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 8 Sa 1169/00 (https://dejure.org/2000,13955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustellung von Schriftsätzen von und gegen Streitgenossen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 531
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Rechtsprechung
   OLG München, 01.12.2000 - 28 W 3034/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7731
OLG München, 01.12.2000 - 28 W 3034/00 (https://dejure.org/2000,7731)
OLG München, Entscheidung vom 01.12.2000 - 28 W 3034/00 (https://dejure.org/2000,7731)
OLG München, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 28 W 3034/00 (https://dejure.org/2000,7731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 485 492 Abs. 1 § 411 Abs. 4 S. 1
    Rechtzeitigkeit von Anträgen, Fragen und Einwendungen

  • ibr-online

    Selbständiges Beweisverfahren: Abschluß nach 4 Monaten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 531
  • BauR 2001, 837
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens bei längeren …

    Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 28 W 3034/00
    Anträge, Fragen und Einwendungen, die erst mehr als 4 Monate nach Zugang des Gutachtens eingehen, weil sich ein zunächst einzuholendes Privatgutachten verzögert, können nur dann ausnahmsweise noch als rechtzeitig hingenommen werden, wenn zuvor die Absicht, das gerichtliche Beweisverfahren noch fortzusetzen, spätestens 2 Monate nach Zugang des Gerichtsgutachtens unter Angabe der konkreten Umstände mitgeteilt worden war (Anschluß an OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1775 ).«.

    So war auch in dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall, in dem ein Zeitraum von 5 1/2 Monaten bis zum Eingang des Antrags auf Fortsetzung des Beweisverfahrens im Einzelfall im Hinblick auf dazwischen liegende ernsthafte Vergleichsverhandlungen noch als angemessen angesehen wurde (vgl. BauR 2000, 1775 ), die Tatsache außergerichtlich laufender ernsthafter Vergleichsverhandlungen dem Gericht binnen eines Monats nach Abschluss der gerichtlichen Beweisaufnahme mitgeteilt worden.

  • OLG Celle, 29.01.2008 - 14 W 43/07

    Möglichkeit zum Ersatz einer fehlenden Unterschrift unter einem nicht in einer …

    OLG München, MDR 2001, 531.
  • OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02

    Zur Frage innerhalb welchen Zeitraums nach Abschluss des selbständigen …

    Ob man den Antrag auf Ergänzung binnen Monatsfrist stellen muss (so das Landgericht Dortmund in NZBau 2000, 342) oder ob man mit dem OLG Celle (MDR 2001, 108-109) einen Zeitraum von drei Monaten oder mit dem OLG München (MDR 2001, 531 im Anschluss an OLG Düsseldorf BauR 2000, 1775) einen solchen von vier Monaten für ausreichend hält, braucht hier nicht entschieden zu werden; denn die Antragsgegnerin hat ihren Antrag auf Erläuterung jedenfalls nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe des schriftlichen Gutachtens gestellt.
  • OLG Koblenz, 03.04.2006 - 5 W 200/06

    Zeitraum für die Geltendmachung von Einwendungen gegen einen …

    Wenn sich dies verzögerte und die Antragsgegnerin dem Gericht gegenüber keine nachvollziehbaren Gründe mitteilte, warum und in welcher zeitlichen Hinsicht es zu Verzögerungen kommen würde, geht dies zu Lasten des Beteiligten, der konkrete Anträge oder Einwendungen gegen die bisherige gerichtliche Beweisaufnahme vorbringen will (vgl. OLG München MDR 2001, 531 ).
  • KG, 28.08.2007 - 7 W 50/07

    Selbstständiges Beweisverfahren: Antrag auf Erläuterung des Gutachtens durch den …

    Jedenfalls nach Ablauf von vier Monaten nach Ablauf der der Streithelferin gesetzten Frist war danach das selbständige Beweisverfahren beendet, (vergl. u.a. OLG München, MDR 2001, 531).
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