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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8472
OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00 (https://dejure.org/2000,8472)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.2000 - 8 W 231/00 (https://dejure.org/2000,8472)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 8 W 231/00 (https://dejure.org/2000,8472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsanwaltskammerhamburg.de PDF

    BRAGO §§ 11, 23
    Gebühr bei Vergleich über nicht rechtshängige Gegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 13 Abs. 3 § 23 § 32 Abs. 2
    Höhe der Vergleichsgebühr bei Erledigung nicht rechtshängiger Ansprüche in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 536
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 09.02.1999 - 11 W 3176/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergleich über nicht rechtshängige Gegenstände

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414;… Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53;… Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).

    Die mitverglichenen nicht rechtshängigen Ansprüche haben sich schon begrifflich nicht im Berufungsverfahren befunden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302).

  • OLG Nürnberg, 07.06.1999 - 8 W 1353/99

    Anwaltsgebühren: Vergleichsgebühr bei Mitvergleich nicht rechtshängiger Ansprüche

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414;… Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53;… Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • OLG Stuttgart, 04.06.1998 - 8 W 60/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414;… Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53;… Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • LG Berlin, 05.08.1997 - 84 T 492/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414;… Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53;… Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • LG Köln, 14.08.1996 - 10 T 188/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414;… Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53;… Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • OLG Hamburg, 24.11.2000 - 8 W 253/00

    Vergleich über nichtanhängige Ansprüche

    Der Senat hat in einer kürzlich zu dieser Frage ergangenen Entscheidung (8 W 231/00) festgestellt, daß die Vergleichsgebühr in Fällen dieser Art nach § 23 Abs. 1 BRAGO in Höhe von 15/10 verdient ist und daß eine weitere Erhöhung um 3/10 nicht vorzunehmen ist.
  • LG Stuttgart, 14.08.2002 - 10 T 282/02

    Gebühr des Rechtsanwalts: Gebührenansatz für in einen Prozessvergleich mit …

    Rn. 7 Es ist strittig, ob bei dem Vergleichsabschluss vor dem Berufungsgericht die Vergleichsgebühr für dabei mitverglichene nichtanhängige Ansprüche 15/10 (so OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585; OLG Hamburg MDR 2001, 536; OLG München JurBüro 1999, 302) oder unter Erhöhung gem. § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO 19, 5/10 (so KG JurBüro 1998, 189; OLG Frankfurt AGS 1998, 212;… OLG Hamm Rpfleger 1999, 97 beträgt (vgl. auch weitere Nachweise für beide Auffassungen bei Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, § 23, Rdnr. 54).
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