Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 14.12.2000 - 10 WF 3933/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 91a 93d
Erledigung der Stufenklage nach Auskunfterteilung - Kostenlast des Beklagten - ungenügende vorprozessuale Auskunft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
ZPO § 91 a, § 93 d
Unterhalts- und Prozessrecht - Erledigung einer Stufenklage auf Auskunft und Leistung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Stufenklage; Auskunft und Leistung von Unterhalt; Unbegründetheit des Leistungsanspruchs; Übereinstimmende Erledigungserklärung; Entscheidung über Verfahrenskosten; Billigkeitsabwägung; Unzureichende vorgerichtliche Auskunftserteilung
Verfahrensgang
- AG Ansbach, 19.10.2000 - 3 F 501/00
- OLG Nürnberg, 14.12.2000 - 10 WF 3933/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 590
- FamRZ 2001, 1381
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93
Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2000 - 10 WF 3933/00
Die von der Beklagtenvertreterin mit Schriftsatz vom 19.10.2000 hiergegen unter Hinweis auf BGH MDR 94, 717 geäußerten Bedenken greifen nicht durch, da es bei der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs um eine einseitige Erledigungserklärung ging.Eine andere Ansicht stellt darauf ab, daß dem Auskunftsberechtigten ein Schadensersatzanspruch bzw. Kostenerstattungsanspruch zustehe wegen der Kosten einer unbegründeten Klage, die er infolge Nichterteilung der Auskunft erhoben hat (BGH MDR 94, 717;… OLG Karlsruhe a.a.O.).
- OLG Köln, 12.04.1999 - 27 WF 37/99
Umfang der Auskunftspflicht bei Unterhaltssachen
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2000 - 10 WF 3933/00
und 25.11.1999 aufgefordert worden, Auskunft zu erteilen und Belege vorzulegen (zum Umfang der Auskunftspflicht vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 622). - OLG Karlsruhe, 21.08.1998 - 2 WF 154/97
Stufenklage; Unterbleiben der Bezifferung; Kostentragung
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2000 - 10 WF 3933/00
Die Frage, wer das Kostenrisiko für eine Stufenklage trägt, wenn nach Auskunftserteilung die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wird und es somit nicht mehr zu einem Leistungsantrag kommt, wird unterschiedlich beantwortet (…zum Steitstand vgl. Zöller-Vollkommer, 22. Aufl., RdNr. 58 Stichwort Stufenklage zu § 91 a ZPO; OLG Karlsruhe FamRZ 99, 1216). - OLG Schleswig, 23.08.1999 - 15 UF 141/99
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2000 - 10 WF 3933/00
Der Regelungszweck dieser der Vorschrift ist auch bei der gemäß § 91 a ZPO zu treffenden Billigkeitsabwägung zu berücksichtigen (ebenso OLG Schleswig FamRZ 2000, 1513).
- OLG Brandenburg, 07.02.2003 - 9 WF 8/03
1. Auskunftspflicht bei Beendigung des Güterstandes gemäß § 1379 BGB ; 2. …
Unter Berücksichtigung dessen findet also auch dann eine Kostenauferlegung zu Lasten des Beklagten statt, wenn sich erst infolge der Auskunftserteilung die Unbegründetheit der Leistungsstufe ergibt (OLG Nürnberg MDR 2001, 590 f., OLG Karlsruhe OLGR 1999, 251, OLG Frankfurt OLGR 2000, 49, Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. 2003 § 91 a Rn. 58 - Stufenklage -, Musielak-Wolst, ZPO, 3. Aufl. 2002 § 91 a Rn. 24, Baumbach/Lauterbach/Albers-Hartmann, ZPO, 61. Aufl. 2003 § 254 Rn. 9 und § 91 a Rn. 136, siehe auch BGH MDR 1994, 717 - für einseitige Erledigungserklärung -). - OLG Frankfurt, 01.12.2003 - 25 W 66/03
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: …
In der Tat wird von einer stark vertretenen Auffassung (vgl. OLG Nürnberg MDR 2001, 590 zu § 93 d ZPO; OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 7;… weitere Nachweise vgl. bei Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl., Rdn. 2 zu § 93). - OLG Brandenburg, 07.02.2003 - 9 WF 18/03
Kosteninteresse der Parteien für die Bestimmung des Streitwertes
Unter Berücksichtigung dessen findet also auch dann eine Kostenauferlegung zu Lasten des Beklagten statt, wenn sich erst infolge der Auskunftserteilung die Unbegründetheit der Leistungsstufe ergibt (OLG Nürnberg MDR 2001, 590 f., OLG Karlsruhe OLGR 1999, 251, OLG Frankfurt OLGR 2000, 49, Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. 2003 § 91 a Rn. 58 - Stufenklage -, Musielak-Wolst, ZPO, 3. Aufl. 2002 § 91 a Rn. 24, Baumbach/Lauterbach/Albers-Hartmann, ZPO, 61. Aufl. 2003 § 254 Rn. 9 und § 91 a Rn. 136, siehe auch BGH MDR 1994, 717 - für einseitige Erledigungserklärung -).
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