Rechtsprechung
| OLG München, 25.04.2001 - 11 W 1220/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG München II, 05.03.2001 - 4 O 7131/00
- OLG München, 25.04.2001 - 11 W 1220/01
Papierfundstellen
- MDR 2001, 896
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 18 W 235/16
Verfahrensgebühr bei doppelter Einreichung
Unzutreffend ist die Auffassung des Oberlandesgerichts München, für eine wiederholt eingereichte Klage könnten die über die erste Klageeinreichung hinausgehenden Kosten nicht angesetzt werden, weil eine rechtssuchende Partei davon ausgehen könne, dass die Gerichtsorganisation so gestaltet sei, dass Doppelvorgänge bemerkt und zutreffend zugeordnet würden (OLG München, Beschl. v. 25.04.2011 - 11 W 1220/01, MDR 2001, 896). - OLG Frankfurt, 13.05.2016 - 18 W 86/16
Kosten für wiederholt eingereichte Klage
Die Auffassung des Oberlandesgerichts München, für eine wiederholt eingereichte Klage könnten über die bereits für die erste Klageeinreichung angesetzten Kosten hinaus weitere Kosten nicht angesetzt werden, weil eine rechtssuchende Partei davon ausgehen könne, dass die Gerichtsorganisation so gestaltet ist, dass Doppelvorgänge bemerkt und zutreffend zugeordnet werden (Vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 25.04.2011, Az.: 11 W 1220/01, MDR 2001, 896 - zitiert nach juris), ist unzutreffend. - OLG Koblenz, 11.01.2011 - 14 W 14/11
Neueintragung einer Prozesskostenhilfe kann auch nicht bei Einreichen einer Klage …
Reicht eine Partei ihre Klage ohne Bezugnahme oder Hinweis auf die bereits erfolgte PKH - Bewilligung ein, kann eine unrichtige gerichtliche Sachbehandlung nicht darin gesehen werden, dass die Sache neu eingetragen wird, was zum Anfall von Gerichtsgebühren führt, die von der Partei trotz der anderweitig erfolgten PKH - Bewilligung gezahlt werden müssen (Abgrenzung zu OLG München in MDR 2001, 896).Die Dinge mögen anders liegen, wenn einem Kläger nach Klageeinreichung vom Gericht auf Anfrage fälschlich mitgeteilt wird, ein Eingang sei nicht festzustellen, und er daraufhin ein weiteres Exemplar der bereits bei Gericht befindlichen Klageschrift fertigt (vgl. dazu OLG München MDR 2001, 896).
- OLG Koblenz, 06.02.2014 - 14 W 71/14
Erhebung von Gerichtskosten bei Einreichung einer Klage ohne Hinweis auf die …
Die Dinge mögen anders liegen, wenn einem Kläger nach Klageeinreichung vom Gericht auf Anfrage fälschlich mitgeteilt wird, ein Eingang sei nicht festzustellen, und er daraufhin ein weiteres Exemplar der bereits bei Gericht befindlichen Klageschrift fertigt und bei Gericht einreicht (vgl. dazu OLG München MDR 2001, 896 ). - BPatG, 14.11.2022 - 7 Ni 23/20 27 unter Hinweis auf OLG München MDR 2001, 896; soweit abweichende Rspr. vorliegt, war die Identität der Klageschriften nicht als offenkundig angesehen worden: OLG Düsseldorf MDR 1999, 1156, OLG Frankfurt NJW-RR 2017, 448).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 20.02.2001 - 3 W 667/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsanwaltsvergütung: Prozessgebühr der Berufungsbeklagten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichtes; Qualifizierung eines Antrages auf Zurückweisung der Berufung als echten Sachantrag; Umfang der erstattungfähigen Prozessgebühren im Falle einer Berufungseinlegung zur Fristwahrung und ohne ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera, 09.03.2000 - 2 O 2770/98
- LG Gera, 09.03.2000 - 3 U 1360/99
- OLG Jena, 20.02.2001 - 3 W 667/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 896
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 15.09.1997 - 17 W 243/97
Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei nur fristwahrend eingelegter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 07.03.1996 - 23 W 79/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Naumburg, 18.02.1997 - 4 W 243/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03
Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung
Soweit durch einen solchen vorzeitigen Sachantrag (auf Zurückweisung der Berufung) die volle 13/10-Gebühr entstanden ist, kann der Berufungsbeklagte daher nicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO eine Erstattung hinsichtlich der zweiten Hälfte der Gebühr verlangen (ebenso z.B. OLG Braunschweig, MDR 1997, 981; OLG Hamburg, JurBüro 1997, 141 und 142; OLG Jena, MDR 2001, 896; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 512; OLG Koblenz, MDR 1995, 968; OLG Köln, FamRZ 1998, 841; OLG München, JurBüro 1994, 93; OLG Naumburg, JurBüro 1997, 484; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rnrn.
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