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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 25.01.2002

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4165
OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01 (https://dejure.org/2002,4165)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 W 199/01 (https://dejure.org/2002,4165)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 W 199/01 (https://dejure.org/2002,4165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1908 b

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wichtiger Grund für die Entlassung eines von mehreren Betreuern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908 b
    Entlassung eines von mehreren Betreuern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung eines von mehreren Betreuern; Wichtiger Grund wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Bestellung mehrerer Betreuer; Unerheblichkeit der Betreuungsdauer; Besonderes Vertrauensverhältnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 886
  • FGPrax 2002, 174
  • Rpfleger 2002, 445
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01
    Mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Würdigung des Tatsachengerichts nicht zwingend sei oder eine andere Würdigung ebenso nahe liege (BGH FGPrax 2000, 130).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der …

    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397;… Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05

    Ersetzung der für verschiedene Aufgabenkreise bestellten ehrenamtlichen und …

    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445).
  • OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).
  • OLG Rostock, 07.09.2009 - 3 W 145/08

    Ordnungsgeld: Ausbleiben der Partei trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Nach ganz überwiegender Ansicht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der sich der Senat anschließt, kann ein etwaiges anwaltliches Verschulden dem Säumigen nicht gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet werden, weil das Ordnungsgeld gemäß § 141 Abs. 3 S.1 ZPO der Sache nach Strafcharakter hat und es deshalb auf das eigene Verschulden des Säumigen ankommt (vgl. u.a. OLG Schleswig, Beschl. v. 15.10.2002, 16 W 126/02, OLGR 2002, 259; LG Flensburg, Beschl. v. 18.11.2003, 7 T 103/03;… Zöller/Greger, Komm. zur ZPO, 27. Aufl., § 141 Rn.13; a.A. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.02.2007, 1 Ta 202/06).
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   OLG Nürnberg, 25.01.2002 - 10 WF 4230/01   

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https://dejure.org/2002,5757
OLG Nürnberg, 25.01.2002 - 10 WF 4230/01 (https://dejure.org/2002,5757)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.01.2002 - 10 WF 4230/01 (https://dejure.org/2002,5757)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 10 WF 4230/01 (https://dejure.org/2002,5757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 93, 114
    Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Titulierung auch des freiwillig bezahlten Unterhalts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt; Aufforderung zur Titulierung des Unterhaltsbetrags; Veranlassung zur Klageerhebung; Prozeßkostenhilfe für Unterhaltsklage; Mutwilligkeit bei Prozeßkostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 886
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97

    Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage; Berücksichtigung vorprozessual …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2002 - 10 WF 4230/01
    Dies lässt das Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin an voller Titulierung des Unterhalts, einschließlich regelmäßig und freiwillig gezahlter Beträge, nicht entfallen (BGH FamRZ 98, 1165).
  • OLG München, 09.09.1993 - 12 WF 924/93

    Unterhaltsberechtigter; Unterhaltsverpflichteter; Notarielle Urkunde; Errichtung; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2002 - 10 WF 4230/01
    Der Senat folgt daher der Rechtsauffassung der OLG Düsseldorf (FamRZ 94, 1484) und München (FamRZ 94, 313), die den Unterhaltsgläubiger verpflichtet halten, den Unterhalt nach Aufforderung auf eigene Kosten titulieren zu lassen.
  • OLG Hamm, 19.06.2007 - 3 WF 251/06

    Kostentragung für außergerichtliche Titulierung eines Unterhaltsanspruchs durch …

    Eine solche Verpflichtung sei überdies sachgerecht, weil der Unterhaltsgläubiger den Unterhalt zur Bestreitung seines Lebensbedarfs benötige, während der Unterhaltsschuldner in der Regel eher die Möglichkeit habe, die Notarkosten für eine außergerichtliche Titulierung aufzubringen und gegebenenfalls auf die Beantragung von Prozesskostenhilfe beim Notar gemäß § 17 Abs. 2 Bundesnotarordnung verwiesen werden könne (so OLG Nürnberg, MDR 2002, 886).
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