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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 09.07.2003

Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1347
BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03 (https://dejure.org/2003,1347)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2003 - IXa ZB 146/03 (https://dejure.org/2003,1347)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03 (https://dejure.org/2003,1347)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 788 Abs. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Zusammenfassung)

    Zwangsvollstreckung - Abrechnung der Vollstreckungsgebühr

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlungsaufforderung löst Vollstreckungsgebühr aus

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1581
  • MDR 2003, 1381
  • MDR 2006, 965
  • FamRZ 2003, 1742
  • WM 2004, 353
  • BB 2003, 2428 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 596
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 02.03.1989 - 11 W 3166/88

    Anwaltliche Zahlungsaufforderung; Erstattungsfähigkeit; …

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03
    Ob darüber hinaus auch die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung an den Schuldner erforderlich ist, ab der erst die Wartefrist zu laufen beginnt, ist umstritten (vgl. bejahend: OLG München MDR 1989, 652; OLG Bremen JurBüro 1984, 298; OLG Düsseldorf, JurBüro 1981, 1028; verneinend: OLG Frankfurt JurBüro 1988, 786; OLG Köln JurBüro 1986, 1582; KG JurBüro 1983, 242; OLG Saarbrücken JurBüro 1982, 242).
  • OLG Köln, 10.03.1986 - 17 W 619/85

    Zwangsvollstreckung; Androhung der Zwangsvollstreckung; Prozeßvergleich; Kosten …

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03
    Ob darüber hinaus auch die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung an den Schuldner erforderlich ist, ab der erst die Wartefrist zu laufen beginnt, ist umstritten (vgl. bejahend: OLG München MDR 1989, 652; OLG Bremen JurBüro 1984, 298; OLG Düsseldorf, JurBüro 1981, 1028; verneinend: OLG Frankfurt JurBüro 1988, 786; OLG Köln JurBüro 1986, 1582; KG JurBüro 1983, 242; OLG Saarbrücken JurBüro 1982, 242).
  • OLG Bremen, 30.11.1983 - 2 W 65/83
    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03
    Ob darüber hinaus auch die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung an den Schuldner erforderlich ist, ab der erst die Wartefrist zu laufen beginnt, ist umstritten (vgl. bejahend: OLG München MDR 1989, 652; OLG Bremen JurBüro 1984, 298; OLG Düsseldorf, JurBüro 1981, 1028; verneinend: OLG Frankfurt JurBüro 1988, 786; OLG Köln JurBüro 1986, 1582; KG JurBüro 1983, 242; OLG Saarbrücken JurBüro 1982, 242).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Bei den Tatbestandsmerkmalen des Anfalls, der Notwendigkeit (vgl. dazu z.B. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03 -, juris, Rn. 11;… Smid, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2016, § 788 Rn. 21;… Geimer, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 788 Rn. 9a m.w.N.) und der Höhe der Zwangsvollstreckungskosten (gem. § 788 Abs. 1 ZPO) handelt es sich um vom Gläubiger darzulegende und erforderlichenfalls zu beweisende anspruchsbegründende Tatsachen (vgl. OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 3 W 93/94 -, Rpfleger 1995, S. 172; LG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. September 1990 - 25 T 740/90 -, JurBüro 1991, S. 130), zu deren Beweis der Schuldner den Gläubiger im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage - sofern ein Rechtsschutzbedürfnis besteht - zwingen kann.
  • BGH, 04.10.2012 - VII ZB 11/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer zur …

    Vielmehr reicht es grundsätzlich aus, dass der Gläubiger im Zeitpunkt der kostenauslösenden Maßnahme im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels ist und der Schuldner in Kenntnis seiner unbedingten Zahlungsverpflichtung einen Zeitraum von 14 Tagen zur freiwilligen Erfüllung der titulierten Forderung hat verstreichen lassen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003, IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582).

    Rn. 11 aa) Kosten auslösende Maßnahmen des Gläubigers, die der Zwangsvollstreckung oder - wie hier - ihrer Vorbereitung dienen, sind im obigen Sinne notwendig, wenn der Gläubiger sie bei verständiger Würdigung der Sachlage im Zeitpunkt ihrer Vornahme zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 88/08, NJW 2010, 1007 Rn. 10; Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582).

    Hierzu muss er jedenfalls im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels über eine im maßgeblichen Zeitpunkt fällige Forderung sein (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582) und es muss dem Schuldner eine nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles angemessene Frist zur freiwilligen Leistung zur Verfügung gestanden haben (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582; BVerfGE 99, 338).

    In einem solchen Fall reicht es vielmehr grundsätzlich aus, dass der Gläubiger im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels ist und die schutzwürdigen Belange des Schuldners dadurch gewahrt sind, dass dieser in Kenntnis seiner unbedingten Zahlungsverpflichtung eine Frist von 14 Tagen zur freiwilligen Erfüllung der titulierten Forderung hat verstreichen lassen (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582).

    Gleichwohl wird in Ansehung der sich aus § 798 ZPO ergebenden gesetzlichen Wertung die Einhaltung einer Wartefrist von 14 Tagen in der Regel auch für die Vollstreckung aus Urteilen als ausreichend anzusehen sein (im Ergebnis ebenso: BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582), wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles es rechtfertigen, dem Gläubiger ausnahmsweise ein längeres Zuwarten zuzumuten.

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …

    Das gilt - da sich die Notwendigkeit nach dem Standpunkt des Gläubigers zum Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juli 2003, IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581) - auch im Fall der Antragsrücknahme durch den Gläubiger (…ebenso Stöber, ZVG, 18. Aufl., Einl. 39.4;… Mohrbutter/Drischler/Radtke/Tiedemann, Zwangsversteigerung- und Zwangsverwaltungspraxis, 7. Aufl., Muster 49 Anm. 5;… LG Oldenburg ZIP 1983, 224, 225 sowie allgemein Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 788 Rdn. 1 u. 22;… MünchKomm-ZPO/K. Schmidt, 2. Aufl., § 788 Rdn. 7;… Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 788 Rdn. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.07.2003 - 8 W 149/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18232
OLG Hamburg, 09.07.2003 - 8 W 149/03 (https://dejure.org/2003,18232)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.2003 - 8 W 149/03 (https://dejure.org/2003,18232)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 8 W 149/03 (https://dejure.org/2003,18232)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1381
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung …

    Rn. 7 a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523;… Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • LAG München, 15.07.2009 - 10 Ta 386/08

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung auch bei mehreren …

    Auch hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

    (1) Die Frage der notwendigen Kostenentstehung erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob eine Person mehrere Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend machen muss, sondern auch auf den Fall, ob von mehreren Personen gegen ein und dieselbe Person bzw. Personen zustehende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt werden müssen (vgl. OLG Hamburg MDR 2004, 778; dass. MDR 2003, 1381;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 18. Aufl. VV 3100 Rn. 188).

    Getrennte Verfahren verbieten sich danach dann, wenn die Klagen oder Anträge in engen zeitlichem Zusammenhang gestellt wurden, die Zielrichtung die gleiche ist, insbesondere der Sachvortrag weitgehend übereinstimmt, zu erwarten ist, dass sich der oder die Gegner in etwa in gleicher Weise verteidigen werden, so dass Unübersichtlichkeit nicht zu erwarten ist und ob Interessenkonflikte nicht zu erwarten sind (vgl. KG JurBüro 2002, 35; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG München AnwBl. 2002, 435;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe a.a.O.).

  • LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung

    Auch hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hat daher die Verfahrensgestaltung zu wählen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

    Beruhen jedoch wie hier die Klagen offensichtlich auf dem gleichen Lebenssachverhalt und bestehen die Abweichungen allein in den individuellen Berechnungen der Forderungen, ist der Anwalt gehalten, auch hier die Forderungen in einem einheitlichen Verfahren zu verfolgen (LAG Berlin NZA-RR 2006, 432; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG München AnwBl. 2002, 435; KG JurBüro 2002, 35).

  • SG Berlin, 27.01.2011 - S 127 SF 9411/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Gebühr bei …

    Erst im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren ist zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf …

    Auch hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • SG Berlin, 17.12.2013 - S 180 SF 7504/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vertretung in …

    Hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (BGH NJW 2013, 1369; BGH MDR 2007, 1160; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 68/11

    Kostenfestsetzung: Rechtsmissbrauch durch getrennte Geltendmachung von …

    Rn. 7 a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523;… Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 60/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung bei …

    Rn. 7 a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523;… Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • LAG Sachsen, 15.04.2010 - 4 Ta 55/10

    Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostensteigerung im Prozesskostenhilfeverfahren; …

    Auch hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160 ; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; KG JurBüro 2002, 35 ; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 69/11

    Berücksichtigung einer rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im …

    a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523;… Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 61/11

    Kostenfestsetzung bzgl. des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung …

  • KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Entscheidungsmöglichkeit des Rechtspflegers bei …

  • SG Berlin, 09.02.2011 - S 127 SF 4101/10

    Streit um Höhe der Kostenerstattung im Erinnerungsverfahren

  • OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei getrennt …

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 67/11

    Berücksichtigung des Einwands der rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im …

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 70/11

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Erwirken gleichlautender, auf …

  • OLG Köln, 02.01.2012 - 17 W 212/11

    Anwaltsgebühren bei Geltung von Unterlassungsansprüchen

  • OLG Dresden, 09.04.2025 - 12 W 109/25

    Mehrkosten, gerichtlicher Vergleich, Gesamtschuldner, Mahnverfahren, …

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