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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.12.2002 - 8 W 175/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15407
OLG Hamburg, 10.12.2002 - 8 W 175/02 (https://dejure.org/2002,15407)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2002 - 8 W 175/02 (https://dejure.org/2002,15407)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 8 W 175/02 (https://dejure.org/2002,15407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1
    Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr im Verfahren der eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 478
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 29.05.2001 - 8 W 131/01

    Entstehen der Beweisgebühr

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2002 - 8 W 175/02
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die Übergabe schriftlicher eidesstattlicher Versicherungen in diesen Verfahren dann als Beweisaufnahme zu werten ist, wenn sie erfolgt auf Grund einer ausdrücklichen oder auch stillschweigenden konkludenten Anordnung des Gerichts (vgl. HansOLG MDR 2001, 1135; MDR 1986, 330 ; JurBüro 1984, 399; MDR 1981, 1029).
  • KG, 29.02.1980 - 1 W 712/80
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2002 - 8 W 175/02
    Denn hierdurch wird deutlich, dass das Gericht die eidesstattliche Versicherung als Beweismittel im Rahmen eines Beweisaufnahmeverfahrens ansieht (vgl. ebenso OLG Düsseldorf JurBüro 1981, 224; OLG Frankfurt Rpfl. 1980, 243).
  • OLG Hamburg, 25.09.1985 - 8 W 250/85

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2002 - 8 W 175/02
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die Übergabe schriftlicher eidesstattlicher Versicherungen in diesen Verfahren dann als Beweisaufnahme zu werten ist, wenn sie erfolgt auf Grund einer ausdrücklichen oder auch stillschweigenden konkludenten Anordnung des Gerichts (vgl. HansOLG MDR 2001, 1135; MDR 1986, 330 ; JurBüro 1984, 399; MDR 1981, 1029).
  • OLG Hamburg, 26.06.1981 - 8 W 175/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2002 - 8 W 175/02
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die Übergabe schriftlicher eidesstattlicher Versicherungen in diesen Verfahren dann als Beweisaufnahme zu werten ist, wenn sie erfolgt auf Grund einer ausdrücklichen oder auch stillschweigenden konkludenten Anordnung des Gerichts (vgl. HansOLG MDR 2001, 1135; MDR 1986, 330 ; JurBüro 1984, 399; MDR 1981, 1029).
  • KG, 16.09.2004 - 1 W 153/03

    Verfahren der einstweiligen Verfügung: Entstehen der anwaltlichen Beweisgebühr

    Ob auch bei Einreichung einer schriftlichen eidesstattlichen Versicherung eine Beweisaufnahme angenommen werden kann, wenn dem eine Anordnung des Gerichts zugrunde liegt, die über die bloße Entgegennahme des Schriftstücks hinausgeht (so OLG Hamburg MDR 2003, 478; anderer Ansicht OLG Frankfurt Rpfleger 1985, 326 mit zustimmender Anmerkung Schmidt;… v. Eicken a.a.O. § 34 Rn. 9, 10), kann offenbleiben.
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