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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.06.2003

Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,415
BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03 (1) (https://dejure.org/2003,415)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2003 - XI ZR 21/03 (1) (https://dejure.org/2003,415)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2003 - XI ZR 21/03 (1) (https://dejure.org/2003,415)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    WpHG § 31

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    WpHG § 31

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Informationspflichten eines Discount-Brokers - Entbehrlichkeit einer individuellen Aufklärung - Zurverfügungstellung standardisierter Informationen über in Aussicht genommene Wertpapiergeschäfte - Warnung vor Wertpapierspekulationen auf Kredit - Ausreichende Befragung ...

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern durch Übermittlung standardisierter Informationen; Berücksichtigung des Maßes der Kreditinanspruchnahme bei der Ermittlung des Umfanges der Aufklärungspflichten; Ausführung objektiv unvernünftiger Aufträge eines ...

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpHG § 31
    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anlagerecht - Aufklärungspflichten eines Discount-Broker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 31
    Keine Pflicht der Bank zur Verhinderung objektiv unvernünftiger Wertpapiergeschäfte eines hinreichend aufgeklärten Kunden

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Anleger sollte wissen, was er tut

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Bank muss Anleger nicht vor sich selbst schützen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten von Discount-Brokern -

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wertpapierhandel: Aufklärungspflichten von Discount-Brokern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 484
  • ZIP 1999, 1915
  • ZIP 2004, 111
  • MDR 2004, 285
  • VersR 2004, 1271
  • WM 2004, 24
  • BB 2004, 177
  • DB 2004, 181
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03
    a) Discount-Broker können ihre Aufklärungspflichten grundsätzlich durch die Übermittlung standardisierter Informationen an den Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung erfüllen (Bestätigung von BGHZ 142, 345).

    Dabei kann offenbleiben, ob dem Berufungsgericht darin zu folgen ist, daß Verstöße gegen § 31 WpHG nicht nur unter den Gesichtspunkten des Verschuldens bei Vertragsschluß und der positiven Vertragsverletzung, sondern auch nach § 823 Abs. 2 BGB Schadensersatzpflichten begründen können (offengelassen bereits im Senatsurteil BGHZ 142, 345, 356).

    Da die Klägerin den Beklagten vor Beginn der Geschäftsbeziehungen deutlich darauf hingewiesen hatte, daß sie als Discount-Broker keine individuelle Beratung und Aufklärung erbringe, und der Beklagte sich als erfahren in Wertpapiergeschäften bezeichnet sowie bestätigt hatte, keine persönliche Beratung zu wünschen, gelten im Verhältnis der Parteien die Grundsätze des Senatsurteils vom 5. Oktober 1999 (BGHZ 142, 345, 353 ff.).

    § 31 Abs. 2 WpHG hat nicht den Sinn, den Anleger vor sich selbst zu schützen (Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 aaO S. 356).

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03
    Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf daher auch objektiv unvernünftige Aufträge hinreichend informierter Kunden ausführen (Senatsurteil BGHZ 147, 343, 349).

    Die Bonität ihrer Kunden ebenso wie die Werthaltigkeit von ihnen gestellter Sicherheiten (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 147, 343, 349 sowie vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, WM 1992, 977 und vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 25/97, WM 1997, 2301, 2302) hat eine Bank grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht dagegen im Kundeninteresse zu prüfen.

  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03
    Die Bonität ihrer Kunden ebenso wie die Werthaltigkeit von ihnen gestellter Sicherheiten (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 147, 343, 349 sowie vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, WM 1992, 977 und vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 25/97, WM 1997, 2301, 2302) hat eine Bank grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht dagegen im Kundeninteresse zu prüfen.
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 25/97

    Drittbezogenheit der Prüfungspflichten einer Bank im Hinblick auf die …

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03
    Die Bonität ihrer Kunden ebenso wie die Werthaltigkeit von ihnen gestellter Sicherheiten (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 147, 343, 349 sowie vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, WM 1992, 977 und vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 25/97, WM 1997, 2301, 2302) hat eine Bank grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht dagegen im Kundeninteresse zu prüfen.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    (c) Zutreffend hat das Berufungsgericht ferner angenommen, dass Kreditinstitute den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht dagegen im Kundeninteresse prüfen (BGHZ 147, 343, 349; BGH, Senatsurteile vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, WM 1992, 977, vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 25/97, WM 1997, 2301, 2302 und vom 11. November 2003 - XI ZR 21/03, WM 2004, 24, 27).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …

    aa) Ob und inwieweit den §§ 31, 32 WpHG Schutzgesetzcharakter im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB zukommt, hat der erkennende Senat bisher offen gelassen (Senatsurteile BGHZ 142, 345, 356; 147, 343, 353; 163, 311, 321; vom 24. Juli 2001 - XI ZR 329/00, WM 2001, 1718, 1719 und vom 11. November 2003 - XI ZR 21/03, WM 2004, 24, 26).
  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen …

    Der erkennende Senat hat diese Frage in ihrer Allgemeinheit bisher offen gelassen und sie lediglich hinsichtlich organisatorischer Pflichten verneint (Senatsurteile BGHZ 142, 345, 356; 147, 343, 353; 163, 311, 321; 170, 226, 232, Tz. 17; vom 24. Juli 2001 - XI ZR 329/00, WM 2001, 1718, 1719 und vom 11. November 2003 - XI ZR 21/03, WM 2004, 24, 26), aber zusammenfassend ausgeführt: Schutzgesetzcharakter i.S. des § 823 Abs. 2 BGB können die §§ 31 ff. WpHG nur haben, soweit sie nicht lediglich aufsichtsrechtlicher Natur sind, sondern ihnen auch anlegerschützende Funktion zukommt.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2003 - I ZR 206/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2372
BGH, 26.06.2003 - I ZR 206/00 (https://dejure.org/2003,2372)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2003 - I ZR 206/00 (https://dejure.org/2003,2372)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - I ZR 206/00 (https://dejure.org/2003,2372)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    CMR Art. 23 Abs. 4; CIM Art. 40 § 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    CMR Art. 23 Abs. 4; ; CIM Art. 40 § 3

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versendung von unversteuerten Zigaretten im Rahmen des Steueraussetzungsverfahrens; Abhandenkommen von Zigaretten während des Versands; Klage des Versicherers auf Ersatz der dadurch der Versenderin entstandenen Tabaksteuer durch die Empfängerin aus Art. 40 § 3 CIM; ...

  • tis-gdv.de
  • rabüro.de

    Zu den ersatzfähigen Aufwendungen im Rahmen eines Transportvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    CMR Art. 23 Abs. 4; CIM Art. 40 § 3
    Begriff der sonstigen aus Anlaß der Beförderung des verlorenen Gutes entstandenen Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Transportrecht - Beförderung des verlorenen Gutes: Sonstige Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 31
  • MDR 2004, 285
  • VersR 2004, 535
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78

    Anspruch des Spediteurs gegen den Frachtführer; Anspruch des Frachtführers auf …

    Auszug aus BGH, 26.06.2003 - I ZR 206/00
    c) Nach anderer (engerer) Auffassung sind nur solche Kosten gemäß Art. 23 Abs. 4 CMR zu erstatten, die bei vertragsgemäßer Beförderung gleichermaßen entstanden wären und zum Wert des Gutes am Bestimmungsort beigetragen hätten, die also nicht schadensbedingt entstanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 13.2.1980 - IV ZR 39/78, VersR 1980, 522, 523 = NJW 1980, 2021; OLG München TranspR 1991, 427, 428;… Koller aaO Art. 23 CMR Rdn. 10 m.w.N.;… Helm aaO Art. 23 Rdn. 18;… MünchKomm.HGB/Basedow, Art. 23 CMR Rdn. 38;… Herber/Piper aaO Art. 23 Rdn. 26;… Piper, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Speditions- und Frachtrecht, 7. Aufl., Rdn. 425).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 154/07

    Darlegungslast und Beweislast der Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung …

    Zu den "sonstigen aus Anlass der Beförderung des verlorenen Gutes" entstandenen Kosten zählen nur solche, die bei vertragsgemäßer Beförderung gleichermaßen entstanden wären und zum Wert des Gutes am Bestimmungsort beigetragen hätten, die also nicht schadensbedingt entstanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 26.6. 2003 - I ZR 206/00, TranspR 2003, 453, 454 = VersR 2004, 535 m. w. N.).

    Legt der Warenversender auf die Haftung des Beförderers für nicht von Art. 23 CMR erfasste Sachfolgeschäden Wert, so hat er die Möglichkeit, gemäß Art. 26 CMR ein besonderes Lieferinteresse zu deklarieren (BGH TranspR 2003, 453, 454 f.).

    Es handelt sich mithin um durch den Diebstahl selbst verursachte Aufwendungen, die nicht nach Art. 23 Abs. 4 CMR erstattungsfähig sind (vgl. BGH TranspR 2003, 453, 454).

  • BGH, 02.07.2026 - I ZR 134/25

    Wahlrecht eines Ersatzberechtigten im Fall eines qualifizierten Verschuldens …

    Rn. 58 (1) Zu den sonstigen aus Anlass der Beförderung des Guts entstandenen Kosten im Sinne des § 432 Satz 1 HGB zählen nur solche Aufwendungen, die bei vertragsgemäßer Beförderung gleichermaßen entstanden wären und zum Wert des Guts am Bestimmungsort beigetragen hätten, die also nicht schadensbedingt entstanden sind (…vgl. BeckOK.HGB/G. Kirchhof aaO § 432 Rn. 4;… Koller aaO § 432 HGB Rn. 7;… Andresen in Andresen/Valder, Speditions-, Fracht- und Lagerrecht, Stand 1. Ergänzungslieferung November 2024, § 432 HGB Rn. 8;… ähnlich MünchKomm.HGB/Herber/Harm aaO § 432 Rn. 4; zu Art. 40 § 3 CIM und Art. 23 Abs. 4 CMR vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - I ZR 206/00, TranspR 2003, 453 [Leitsatz und juris Rn. 16 und 19 f.]; zu Art. 23 Nr. 4 CMR vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 18 U 188/05, juris Rn. 35).

    Rn. 66 Diese enge Auslegung von § 432 Satz 2, § 434 Abs. 1 HGB mag zwar zu Lücken bei der Ersatzleistung führen, sie entspricht aber sowohl dem Wortlaut als auch dem dargestellten Zweck dieser Vorschriften (zu Art. 23 Abs. 4 CMR vgl. BGH, TranspR 2003, 453 [juris Rn. 22]).

  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 18 U 188/05

    Umfang der Ersatzpflicht wegen Beschädigung von Frachtgut

    Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Ansichten zur Auslegung des Art. 23 Abs. 4 CMR auseinandergesetzt und sich der Auffassung angeschlossen, dass zu den sonstigen aus Anlass der Beförderung des Gutes entstandenen Kosten nur solche Aufwendungen zählen, die bei vertragsgemäßer Beförderung gleichermaßen entstanden wären und zum Wert des Gutes am Bestimmungsort beigetragen hätten, also nicht schadensbedingt entstanden sind (BGH, TranspR 2003, 453 = NJW-RR 2004, 31).
  • BGH, 24.11.2005 - I ZR 103/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Berücksichtigung von zulässigerweise …

    Zur Unbegründetheit des Schadensersatzanspruches hinsichtlich der Steuerbanderolen vgl. BGH, Urt. v. 26.6.2003 - I ZR 206/00 (TranspR 2003, 453).
  • OLG München, 15.12.2011 - 23 U 3178/11

    Internationaler Straßengüterverkehr: Ersatzfähigkeit der Kosten eines …

    Ersatzlos bleiben daher vor allem Folgekosten, zu denen sämtliche schadensbedingten Aufwendungen gehören (BGH NJW-RR 2004, S. 31, 32;… BGH NJW 2010, S. 1816, 1817;… Koller, Transportrecht, 7. Auflage, 2010, Art. 23 CMR Rz. 10).
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