Rechtsprechung
| LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erforderliche Kosten, Kosten eiiner Zeitungsanzeige, eines Zeitungsinserates zur Auffindung von Zeugen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 91
Erforderliche Kosten, Kosten eiiner Zeitungsanzeige, eines Zeitungsinserates zur Auffindung von Zeugen - IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Prozesskosten - Kosten der Zeugenermittlung sind notwendige Kosten der Prozessvorbereitung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zeugen für Unfall gesucht - wer zahlt die Kosten?
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 12 (Kurzinformation)
Zeitungsanzeige zum Auffinden von Unfallzeugen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Per Zeitungsannonce Unfallzeugen gesucht - Prozessgegner muss die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Schaltung einer Zeitungsanzeige zum Auffinden von Unfallzeugen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Prozesskosten - Kosten der Zeugenermittlung sind notwendige Kosten der Prozessvorbereitung
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 14.03.2003 - 20 C 218/02
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 05.09.2003 - 20 C 218/02
- LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 432
- MDR 2004, 298
- NZV 2004, 206
- Rpfleger 2004, 185
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98
Einschaltung eines Detektivs zur Ermittlung der Anschrift eines …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03
In einer neueren Entscheidung hat das OLG Koblenz (NJW-RR 1999, Seite 1158) Kosten in Höhe von 1.000,00 DM als erstattungsfähig angesehen, die durch die Einschaltung eines Detektives zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen angefallen waren, nachdem der Zeuge trotz eingeholter Auskünfte bei zwei Melde- und einem Gewerberegister unauffindbar war. - KG, 09.02.1978 - 12 U 2472/77
Ersatzfähige Aufwendungen bei der Kfz-Schadensabrechnung auf Reparaturkostenbasis
Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03
In Konkretisierung dieser Grundsätze hat das Kammergericht (MDR 1978, Seite 762) entschieden, dass die Kosten, die ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall aufwendet, um den flüchtigen Schädiger zu ermitteln, ersatzfähig sind. - OLG Koblenz, 12.09.1974 - 6a W 446/74
Erstattungsfähige Kosten einer ausgesetzten Belohnung; Benennung eines …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03
Das OLG Koblenz (MDR 1975, Seite 152) hatte zuvor bereits beschlossen, dass die Kosten einer während des Prozesses ausgesetzten Belohnung für die Benennung eines Unfallzeugens ebenfalls erstattungsfähig sind. - OLG Hamm, 02.08.1990 - 23 W 364/90
Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03
Zutreffend hat das OLG Hamm (Beschluss vom 2. August 1990, Aktenzeichen: 23 W 364/90, zitiert nach Juris: Nr.: KORE 412029100) für den Anfall von Detektivkosten geurteilt, dass diese auch dann erstattungsfähig sind, wenn ihre Aufwendung der Partei zum Zeitpunkt der Beauftragung des Detektives bei vernünftiger Beurteilung der Situation als prozessnotwendig erscheinen müsste, gleichviel, ob sich die Einschaltung des Detektivs im Nachhinein als prozessfördernd erwiesen hat oder nicht.
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Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 12.11.2003 - 2 Ta 19/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2004, 298
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