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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8505
OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02 (https://dejure.org/2004,8505)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.06.2004 - 1 U 168/02 (https://dejure.org/2004,8505)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Juni 2004 - 1 U 168/02 (https://dejure.org/2004,8505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; StVZO § 32 Abs. 1; ; StrWG M-V § 10 Abs. 1; ; StrWG M-V § 11 Abs. 1; ; StrWG M-V § 12 Abs. 1 b)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrauen des Verkehrs auf Luftraumfreiheit bis zur höchstzulässigen Fahrzeughöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frage nach der Pflicht eines Landkreises zur Freihaltung von Fahrbahnen im Luftraum; Vertrauen auf die Freihaltung von Fahrbahnen auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung; Abhängigkeit einer Entscheidung über die Sicherheitserwartungen im Straßenverkehr von dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 31
  • NVwZ-RR 2005, 289
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 01.08.1991 - 7 U 53/91

    Haftungsrecht Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
    Über die Sicherheitserwartungen entscheidet nicht ein zeitweise erhöhtes Verkehrsaufkommen, sondern die Frage, ob die Straße ihrem ganzen äußeren Zuschnitt nach auf ein größeres Verkehrsaufkommen eingerichtet ist (vgl. OLG Köln, VersR 1991, 1265).

    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).

    Über die Sicherheitserwartungen des Verkehrs entscheidet nicht ein vorübergehend erhöhtes Verkehrsaufkommen, sondern die Frage, ob die Straße ihrem ganzen äußeren Zuschnitt nach auf ein größeres Verkehrsaufkommen eingerichtet ist (OLG Köln, VersR 1991, 1265).

    Ein Warnschild mit dem allgemeinen Hinweis auf die "Einengung des Straßenprofils durch überhängende Bäume" ist bei erkennbar engem Lichtraumprofil nicht erforderlich und im übrigen auch kein geeigneter Hinweis auf die Gefahr vereinzelter Hindernisse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Köln, VersR 1991, 1265).

  • BGH, 09.11.1967 - III ZR 98/67

    Rechtsgrundlage für Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für …

    Auszug aus OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).

    Ein Warnschild mit dem allgemeinen Hinweis auf die "Einengung des Straßenprofils durch überhängende Bäume" ist bei erkennbar engem Lichtraumprofil nicht erforderlich und im übrigen auch kein geeigneter Hinweis auf die Gefahr vereinzelter Hindernisse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Köln, VersR 1991, 1265).

  • OLG Brandenburg, 16.05.1995 - 2 U 114/94

    Verkehrssicherungspflicht; Ast; Fahrbahn; Straße; Geschwindigkeit; Amtspflicht; …

    Auszug aus OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).

    Hier ist ihnen zumutbar, entsprechend langsam zu fahren, erforderlichenfalls zur Mitte oder auf die Gegenfahrbahn auszuweichen oder - wenn dies nicht möglich ist - das Fahrzeug anzuhalten (OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051).

  • OLG Dresden, 02.10.1996 - 6 U 321/96

    Haftungsverteilung bei Schäden durch herabhängende Äste

    Auszug aus OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).
  • OLG Schleswig, 07.04.1993 - 9 U 35/92

    Straßenbaulast; Träger; Verkehrsbedeutung; Straßenraum; Höhe von 4 m; Baumäste; …

    Auszug aus OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).
  • OLG Hamm, 17.05.1994 - 9 U 30/94

    Grenzen der Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils über Straßen

    Auszug aus OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2024 - 1 U 20/23

    Allgemeine Anfoderungen an die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf das …

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. OLG Rostock, MDR 2005, 31;… OLG Schleswig, B. v. 22.10.2020 - 7 U 200/20, juris Rdn. 19; OLG Celle, VersR 2005, 1702; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051 f.), der sich auch der Senat anschließt.
  • VG Augsburg, 21.11.2012 - Au 6 K 12.1168

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Überhang; Widmungsfiktion; Bestimmtheit der …

    Das gilt insbesondere bei Straßen von geringer Verkehrsbedeutung (OLG Rostock v. 10.6.2004 Az. 1 U 168/02 RdNr. 5).
  • OLG Schleswig, 22.10.2020 - 7 U 100/20

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde im Hinblick auf den Luftraum …

    Bei Straßen von minderer Verkehrsbedeutung, bei geringer Verkehrsdichte und Schnelligkeit des Verkehrs kann von Fahrzeugführern besonders hoher Fahrzeuge erwartet werden, dass sie neben dem eigentlichen Verkehrsgeschehen auch den Luftraum oberhalb der Straße beobachten (OLG Rostock vom 10.06.2004, 1 U 168/02, MDR 2005, 31 - 32; OLG Schleswig, Beschluss vom 09.10.2017, 7 U 108/16).
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