Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 13.11.2006 - 20 WF 141/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ehescheidungsverbundverfahren: Streitwerterhöhung für die Ehesache bei Anwendung ausländischen Rechts; Zeitpunkt der Streitwertfestsetzung für die Folgesache Versorgungsausgleich
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 48; GKG § 49; RVG § 32
Streitwert der Ehesache und der Folgesache Versorgungsausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften --> Scheidung, Trennung; Anerkennung und Vollstreckung --> Anwalts- und Kostenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers; Erhöhung des Streitwertes wegen der Anwendung ausländischen Rechts ; Rechtmäßige Festsetzung des Verfahrensstreitwerts
Verfahrensgang
- AG Baden-Baden, 21.09.2006 - 2 F 437/05
- OLG Karlsruhe, 13.11.2006 - 20 WF 141/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 620
- FamRZ 2007, 751
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.09.1992 - XII ZB 100/89
Beurteilungsgrundlagen für unzulässige Rechtsausübung bei Versorgungsausgleich - …
- OLG Stuttgart, 20.05.1998 - 17 WF 173/98
Anforderungen an die Streitwertfestsetzung des Gerichts; Umfang der Ermittlung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2006 - 20 WF 141/06
In diesem Zusammenhang kommt eine Erhöhung des Streitwertes wegen der Anwendung ausländischen Rechts in Betracht, allerdings nur, wenn dies einen besonderen Aufwand erforderte (ebenso OLG Stuttgart FamRZ 1999, 604;… Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 48 GKG Rdnr. 36). - OLG Karlsruhe, 06.12.1991 - 16 WF 179/91
Versorgungsausgleich; Gericht; Urteil
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2006 - 20 WF 141/06
Es ist zwar richtig, dass es insoweit nicht darauf ankommt, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde; ein Streitwert ist schon dann festzusetzen, wenn bezüglich der Folgesache ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde (OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 458).
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Rechtsprechung
| OLG München, 05.12.2006 - 32 Wx 158/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 13a Abs. 3; ; RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 3500; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 568
- Deutsches Notarinstitut
FGG § 13a Abs. 3; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1, § 568; RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 3500
Rechtsanwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren bei Erbscheinserteilung oder Entlas-sung eines Testamentsvollstreckers - rechtsportal.de
Einzelrichterentscheidung über Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuständigkeit des originären Einzelrichters zur Entscheidung über die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Gebührenregelung für einen Rechtsanwalt im Erbscheinerteilungsverfahren oder ...
Verfahrensgang
- AG Bamberg, 27.09.2005 - VI 1272/00
- LG Bamberg, 19.09.2006 - 3 T 172/05
- LG Bamberg, 19.09.2006 - 3 T 52/05
- OLG München, 05.12.2006 - 32 Wx 158/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 620
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06
Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde betreffend eine …
Auszug aus OLG München, 05.12.2006 - 32 Wx 158/06
Der Senat hält daran fest, dass im Erbscheinerteilungsverfahren oder vergleichbaren Verfahren der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Rechtsmittelverfahren vertritt, nur eine 0, 5 Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3500 zu § 2 Abs. 2 RVG erhält (im Anschluss an die Senatsentscheidung vom 7. März 2006 - 32 Wx 23/06 und 32 Wx 26/06 Rpfleger 2006, 441).Wenngleich die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde im Hinblick auf die auch dem Landgericht bekannte Senatsentscheidung vom 7.3.2006 (Rpfleger 2006, 441) zu Unrecht erfolgt ist, ist der Senat an die Zulassung gebunden.
Auf den Senatsbeschluss vom 7.3.2006 (aaO) wird Bezug genommen.
- BGH, 28.09.2006 - V ZB 105/06
Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in …
Auszug aus OLG München, 05.12.2006 - 32 Wx 158/06
Über das Rechtsmittel hat das Oberlandesgericht und nicht der Bundesgerichtshof zu befinden (BGH, Beschluss vom 28.9.2006 - V ZB 105/06).
- LG Stuttgart, 17.08.2007 - 10 T 202/07
Kostenfestsetzung: Höhe der Verfahrens- und Terminsgebühr in einem …
Der abweichenden Auffassung des Oberlandesgerichts München (MDR 2007, 620) vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.Da das Erbscheinerteilungsverfahren darin gerade nicht genannt ist, gelten hier für das Rechtsmittelverfahren die Auffangtatbestände in Teil 3 Abschnitt 5 zu Anlage 1 RVG, für die Verfahrensgebühr also VV Nr. 3500 und für die Terminsgebühr VV Nr. 3513 (OLG München NJW-RR 2006, 1727; MDR 2007, 620; OLG Schleswig ZEV 2006, 366).
- LG München I, 05.02.2009 - 16 T 22419/08
Vertretung mehrerer Miterben im Erbscheinsbeschwerdeverfahren: Anfall der …
Gemäß § 568 ZPO analog erging Entscheidung durch den Einzelrichter (OLG München ZEV 2007, 99, Ls. 1). - OLG Celle, 19.12.2011 - 2 W 256/11
Bemessung der Anwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde nach § 27 FGG …
Rn. 3 Da in Ermangelung einer Regelungslücke eine analoge Anwendung nicht in Betracht kommt, erhält im Erbscheinerteilungsverfahren der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Verfahren der weiteren Beschwerde vertritt, nach allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung und dem überwiegenden Schrifttum, der sich der Senat anschließt, nur eine 0, 5 Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3500 zu § 2 Abs. 2 RVG (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 1727; OLG München Beschluss vom 5. Dezember 2006, 32 Wx 158/06; vgl. auch die Nachweise bei Meyer, JurBüro 2011, 74). - LG Konstanz, 29.01.2008 - 62 T 13/08
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Damit ist zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Kostenfestsetzung nach § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter zuständig (OLG München, Beschluss vom 05.12.2006 - 32 Wx 158/06; aA in einem obiter dictum OLG Celle, Beschluss vom 13.11.2007 - 2 W 117/07). - LG Konstanz, 22.08.2007 - 62 T 121/07
Zinsen im Kostenfestsetzungsverfahren
Damit ist zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Kostenfestsetzung nach § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter zuständig (OLG München, Beschluss vom 05.12.2006 - 32 Wx 158/06).
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