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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.05.2008 - 101 W 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8271
OLG Stuttgart, 20.05.2008 - 101 W 3/08 (https://dejure.org/2008,8271)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.05.2008 - 101 W 3/08 (https://dejure.org/2008,8271)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 101 W 3/08 (https://dejure.org/2008,8271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarung des Vorbehalts der Kostenregelung der Schlussentscheidung in einem Teil-Vergleich; Möglichkeit des Abweichens von der Kostenregelung in § 98 Zivilprozessordnung (ZPO) durch eine Vereinbarung in einem Teil-Vergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1246
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2008 - 101 W 3/08
    Entgegen den Sachverhalten, bei denen der Bundesgerichtshof eine Anwendung des § 91 a ZPO in Abweichung von § 98 ZPO bejaht hat (BGH NJW 2007, 835; NJW 1965, 103, 104), wurde im Vergleich nicht vereinbart, dass sich die Schlussentscheidung des Gerichts hinsichtlich der Kosten der Klage nach § 91a ZPO zu bestimmen habe.
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 209/05

    Kostenentscheidung nach teilweiser außergerichtlicher Einigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2008 - 101 W 3/08
    Eine Entscheidung nach § 91 a ZPO ist auf keinen Fall veranlasst, wenn die Parteivereinbarung zur Kostentragung nichts aussagt, denn dies ist der typische Anwendungsbereich des § 98 ZPO (BGH NJW-RR 2006, 1000, Juris RN 3 f).
  • BGH, 06.10.1964 - Ia ZR 74/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2008 - 101 W 3/08
    Entgegen den Sachverhalten, bei denen der Bundesgerichtshof eine Anwendung des § 91 a ZPO in Abweichung von § 98 ZPO bejaht hat (BGH NJW 2007, 835; NJW 1965, 103, 104), wurde im Vergleich nicht vereinbart, dass sich die Schlussentscheidung des Gerichts hinsichtlich der Kosten der Klage nach § 91a ZPO zu bestimmen habe.
  • OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 9 WF 9/09

    Kostenentscheidung: Vereinbarung in einem Prozessvergleich, das Gericht möge über …

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Parteien die Kostentragung ausdrücklich einer Entscheidung des Gerichts unterstellen, da sie damit zu erkennen geben, dass sie gerade nicht die gesetzliche Folge des § 98 vermeiden wollen (BGH, NJW 2007, 835, 836;… OLG Brandenburg, a. a.O.; OLG Stuttgart, MDR 2008, 1246).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2010 - 4 W 84/09

    Kostenentscheidung nach Abschluss eines Prozessvergleichs ohne Kostenregelung

    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur für die Auslegung entsprechender Prozessvergleiche weitgehend anerkannt (vgl. - für einen gleichartigen Fall - OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1573, 1574; ebenso BGH, NJW-RR 2006, 1000, 1001; OLG Zweibrücken, OLGR 1983, 80; OLG Naumburg, NJW-RR 1996, 1216; OLG Frankfurt, OLGR 2007, 962; OLG Brandenburg, OLGR 2008, 487; OLG Stuttgart, OLGR 2009, 75, 76;… Zöller/Herget, ZPO , 28. Auflage 2010, § 98 ZPO , Rdnr. 3;… Giebel in Münchener Kommentar, ZPO , 3. Auflage 2008, § 98 ZPO , Rdnr. 7;… nicht ganz klar - möglicherweise anders - OLG Bremen, NJW 1968, 1238 und Baumbach/Hartmann, ZPO , 67. Auflage 2009, § 98 ZPO , Rdnr. 26).
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