Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 03.09.2007 - 1 W 37/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 269 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269 Abs. 3
Kostenentscheidung nach Teilklagerücknahme - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Teilweise Klagerücknahme: Kosten nach der Mehrkostenmethode
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenberechnung im Wege der Mehrkostenmethode bei einer Klagerücknahme; Quotelung der Kosten bei teilweiser Klagerücknahme
Verfahrensgang
- LG Kiel - 18 O 156/07
- OLG Schleswig, 03.09.2007 - 1 W 37/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 353
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Frankfurt, 28.09.2016 - 18 U 5/14
Jörg Kachelmann wurde vorsätzlich wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigt
Danach waren dem obsiegenden Kläger nach teilweiser Klagerücknahme unter Anwendung der sog. Mehrkostenmethode (vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 3.9.2007 - 1 W 37/07, MDR 2008, 353) die Kosten des zurückgenommenen Teils im Rahmen der einheitlichen Kostenentscheidung aufzuerlegen. - OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11
Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche
Zum selben Ergebnis gelangt man, wenn man bei einer Teilklagerücknahme die Kostenquote dadurch ermittelt, dass die Mehrkosten, die auf den zurückgenommenen Teil entfallen, errechnet und diese in das Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten gesetzt werden (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 03.09.2007 - 1 W 37/07, OLGR 2008, 89). - OLG München, 03.03.2023 - 6 W 1491/22
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In einem solchen Fall, der hier vorliegt, ist es vorzugswürdig, zunächst zu errechnen, welche Kosten - fiktiv - entstanden wären, wenn der Kläger von vornherein nur einen beschränkten Antrag gestellt hätte, und den sich so ergebenden Betrag mit den tatsächlich entstandenen Kosten zu vergleichen (sogenannte Mehrkostenmethode, vgl. OLG Hamm, NJOZ 2014, 1076; OLG Schleswig BeckRS 2008, 02363; Jaspersen, in: BeckOK ZPO, 46.
- OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12
Ansprüche des Teilnehmers einer Lehranalyse im Rahmen einer psychotherapeutischen …
Insoweit ergibt sich die Kostenquote aus dem Verhältnis der Mehrkosten, die auf den zurück genommenen Betrag entfallen, zu den tatsächlich entstandenen Kosten (ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 3. September 2007 - 1 W 37/07, zitiert nach juris m.w.N.). - OLG Schleswig, 04.04.2022 - 7 W 10/22
Quotenberechnung nach teilweiser Klagerücknahme und Teilunterliegen
Die Kostenquote ist vielmehr dadurch zu ermitteln, dass die Mehrkosten, die auf den zurückgenommenen Teil entfallen, errechnet und diese in das Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten gesetzt werden (sog. Mehrkostenmethode, vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 03.09.2007, 1 W 37/07, MDR 2008, 353). - LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
Alleinhaftung des Vordermanns bei starkem Abbremsen
Bei teilweiser Klagrücknahme wird die Kostenquote nach der sog. Mehrkostenmethode ermittelt (vgl. OLG Schleswig, MDR 2008, 353). - OLG Naumburg, 26.06.2014 - 1 U 110/13
Gehörsrüge im Zivilprozess: Fehlendes rechtliches Gehör vor der …
Der Senat folgt im Grundsatz der sogenannten Mehrkostenmethode (dazu OLG Schleswig Beschluss vom 3.9.2007 - 1 W 37/07 - [OLGR 2008, 89]; hier: zitiert nach juris - allerdings für eine teilweise Klagerücknahme in erster Instanz), wonach die Mehrkosten betragsmäßig zu ermitteln sind und in das Verhältnis zu den tatsächlich angefallenen Kosten gesetzt werden (…vgl. dazu das Rechenbeispiel bei Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 10. Aufl., S. 94). - LG Ravensburg, 07.08.2023 - 5 T 22/23
Statthaftes Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung in einem Ergänzungsurteil …
Zu § 269 Abs. 3 ZPO: AG Düsseldorf, Urteil vom 4. Mai 2023 - 37 C 209/22 -, Rn. 7, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. September 2007 - 1 W 37/07 -, Rn. 6, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 10 WF 125/08 -, Rn. 14, juris ; AG Köln, Urteil vom 25. August 2022 - 120 C 30/22 -, Rn. 11, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. April 2022 - 7 W 10/22 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Urteil vom 10. März 2020 - I-4 U 219/19 -, Rn. 167, juris. - VG München, 17.02.2015 - M 24 K 14.2259
Asylfolgeantrag, zielstaatsbezogene Gründe, Aufenthaltserlaubnis, syrischer …
Zwar kann dies nicht sachgerecht sein, wenn sich eine anwaltlich Terminsgebühr aus einem anderen Streitwert berechnet als die anwaltliche Verfahrensgebühr und die Gerichtskosten (vgl. OLG Schleswig B. v. 3.9.2007 - 1 W 37/07, juris m. w. N.). - AG Königs Wusterhausen, 13.04.2023 - 4 C 4468/22
Kostenverteilung bei Rücknahme einer Nebenforderung
Dabei verkennt das Gericht nicht, dass Teile der Instanzrechtsprechung und Literatur abweichend von der Auffassung des BGH im Fall der Rücknahme eines Teils der Klage die Kosten nicht nach dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens, sondern nach dem Verhältnis der angefallenen Kosten zu den hypothetischen Kosten, die ohne den zurückgenommenen Klageteil angefallen wären, verteilen (…sog. Mehrkostenmethode, vgl. z.B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.07.2008 - 10 WF 125/08 - Juris, Rn. 14 ff.; OLG Schleswig, Beschl. v. 03.09.2007 - 1 W 37/07 - Juris, Rn. 4 ff.;… Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 15. Aufl. 2022, Teil A Rn. 198). - LG Schweinfurt, 15.01.2024 - 22 O 114/23
Zedent, Abtretungsvereinbarung, Abtretungsvertrag, Elektronisches Dokument, …
- VG München, 09.12.2013 - M 24 K 13.1725
Androhung der Rückführung heraus aus der Europäischen Union (nach Nigeria), nicht …
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 30.03.2010 - 4 Ca 4165/09
- VG Magdeburg, 13.11.2020 - 8 A 299/19
Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen der Landesbeamten; …
- LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2022 - 4 O 2171/18
Einheitliches Kostenschluss-Urteil nach Teil-Anerkenntnisurteil und späterer …
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 8 WF 107/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite zur Erledigung der Verfahren in einer Unterhaltssache
- Judicialis
ZPO § 91; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO §§ 620a ff; ; ZPO § 644; ; RVG § 18 Nr. 1 f; ; RVG-VV Nr. 3104
- rechtsportal.de
Terminsgebühr bei außergerichtlichen Verhandlungen nach unterhaltsrechtlicher Klage in der Hauptsache mit gleichzeitig eingereichtem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
Nr. 3104 VV RVG
Terminsgebühr, Hauptsache und einstweilige Anordnung: - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entstehen einer Terminsgebühr bei Durchführung von außergerichtlichen Verhandlungen zur Erledigung der Verfahrens durch die Parteivertreter; Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr im einstweiligen Anordnungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 11.05.2007 - 2 F 798/06
- OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 8 WF 107/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 353
- FamRZ 2008, 912
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06
Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 8 WF 107/07
Im übrigen lässt der BGH nunmehr für den - vorliegend nicht gegebenen - Fall der Beweisbedürftigkeit in dem Beschluss vom 4. April 2007, Az. III ZB 79/06, veröffentlicht in AGS 2007, 322, für das Kostenfestsetzungsverfahren die Glaubhaftmachung gem. § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausreichen. - OLG Nürnberg, 06.07.2001 - 10 WF 1964/01
Kostenerstattung für einstweilige Anordnung über Kostenvorschuss - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 8 WF 107/07
Er hat weiterhin in § 18 Nr. 1f) RVG festgelegt, dass es sich bei diesem Verfahren um eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit handelt, in der alle Gebühren nach dem RVG verdient werden können (…Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, § 18 Rdnr. 1; OLG Nürnberg AGS 2002, 42 zur BRAGO).
- FG Baden-Württemberg, 13.10.2009 - 14 KO 1/07
Voraussetzungen für den Anfall einer außergerichtlichen Terminsgebühr
Nicht ausreichend ist, dass eine positive Bescheidung des Erlassantrags zu einer (automatischen) Erledigung der Anfechtungsklage geführt hätte (Abgrenzung zu OLG Stuttgart vom 09.08.2007, AGS 2007, 564 = RVG-Report 2007, 387 = MDR 2008, 353).Selbst wenn der Ef daher die Möglichkeit eines Steuererlasses mit dem Vorsteher oder dem zuständigen Leiter der Rechtsbehelfsstelle des FA erörtert hätte, wäre der von ihm eingeführte Beschluss des OLG Stuttgart vom 09.08.2007 8 WF 107/07, a.a.O., nicht einschlägig.
- SG Duisburg, 02.01.2023 - S 10 SF 271/21 Werden Vermeidungs- bzw. Erledigungsgespräche über Ansprüche geführt, die sowohl in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch in einem Hauptsacheverfahren anhängig sind, fällt die Terminsgebühr in jedem dieser Verfahren gesondert an (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 09.08.2007 - 8 WF 107/07;… Gerold-Schmidt Kommentar zum RVG 25. Auflage 2021 Vorbemerkung 3 VV RVG Rn 251).
Etwas anderes kann nur dann in Betracht kommen, wenn ausdrücklich erklärt wird, dass nur Bereitschaft besteht, zur Hauptsache und nicht zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu verhandeln (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 09.08.2007 - 8 WF 107/07).
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