Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08, 13 WF 92/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Terminsgebühr bei nicht beantragtem Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren bzw. einer Geschäftsgebühr bei unbedingtem Klageauftrag
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nr. 2300 VV RVG; Nr. 3105 VV RVG; § 139 ZPO; § 331 Abs. 3 ZPO
Nichtentstehung einer Terminsgebühr bei vorliegendem Verfahrensfehler eines schriftlichen Vorverfahrens durch eines ohne Antrag erlassenen Versäumnisurteils; Frage der Kürzung einer Verfahrensgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren mangels Entstehung einer Geschäftsgebühr ... - Judicialis
VV RVG Nr. 3105; ; VV RVG Nr. 2300; ; ZPO § 331 Abs. 3
- Anwaltsblatt
RVG VV Nr. 3105, Nr. 2300, Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4
Keine Kürzung der Verfahrensgebühr bei Klageauftrag - anwaltsblatt-datenbank.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
RVG VV Nr. 3105, Nr. 2300, Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4
Keine Kürzung der Verfahrensgebühr bei Klageauftrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichtentstehung einer Terminsgebühr bei vorliegendem Verfahrensfehler eines schriftlichen Vorverfahrens durch eines ohne Antrag erlassenen Versäumnisurteils; Frage der Kürzung einer Verfahrensgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren mangels Entstehung einer Geschäftsgebühr ...
Verfahrensgang
- AG Bad Iburg, 28.01.2008 - 5 F 527/07
- AG Bad Iburg, 31.01.2008 - 5 F 527/07
- OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08, 13 WF 92/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1670
- MDR 2008, 887
- FamRZ 2008, 2144
- AnwBl 2008, 638
- AnwBl Online 2008, 124
- Rpfleger 2008, 538
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 29.05.1984 - 10 W 99/84
Versäumnisurteil; Antrag; Schriftliches Verfahren; Verhandlungsgebühren
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08
Nach anderer Auffassung ist der Antrag Voraussetzung für die Entstehung der Gebühr (OLG Düsseldorf, MDR 1984, 950 zu § 35 BRAGO. - OLG Jena, 25.01.2006 - 9 W 692/05
Zum Anfall einer Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren nach § 331 Abs. 3 …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08
Überdies müsse der Kläger gemäß § 139 ZPO auf das Fehlen des Antrags hingewiesen werden und der Beklagte werde durch die Festsetzung der Gebühr nicht beschwert (Thüringer OLG, MDR 2006, 1196. - OLG München, 27.11.2006 - 11 W 2770/06
Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08
OLG München, JurBüro 2007, 589).
- LG Berlin, 14.07.2015 - 14 O 505/14
Forderungen der Berliner Stadtreinigung: Eintritt des Verzugs ohne Mahnung; …
Die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes dient dann nämlich lediglich der Vorbereitung der gerichtlichen Rechtsverfolgung (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.05.2008 - 13 WF 91/08, 13 WF 92/08;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 2300 VV RVG Rz. 3). - BGH, 24.01.2017 - VI ZB 21/16
Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Erlass eines …
Rn. 8 aa) Von einem Teil der Rechtsprechung (OLG Oldenburg, NJW-RR 2008, 1670, 1671; OLG Düsseldorf, MDR 1984, 950 [noch zu § 35 BRAGO aF]) und Literatur (Hartmann;… Kostengesetze, 47. Aufl., VV 3105 Rn. 7;… unklar Winkler in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2017, Nr. 3105 VV RVG Rn. 23) wird vertreten, die Gebühr nach Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV RVG falle nur dann an, wenn der Kläger den Erlass des ergangenen Versäumnisurteils, wie von § 331 Abs. 3 Satz 1 ZPO verlangt, beantragt habe. - VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 41/14
Verkennt ein Beschwerdeführer den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung, …
Ihre Auffassung, das Gesetz biete keine Stütze für die Ansicht des Amtsgerichts, die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit falle nicht an, wenn von Anfang an ein Auftrag für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung erteilt worden wäre, übersieht § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 RVG, wonach das vorgerichtliche Tätigwerden durchaus Teil eines zur Prozessführung erteilten Auftrags und damit nicht gesondert nach Nr. 2300 VV abrechenbar sein kann (vgl. dazu BGH NJW 2011, 1603, 1604; OLG Oldenburg MDR 2008, 887;… Ebert, in: Mayer/Kroiss, RVG-Kommentar, 6. Aufl. 2013, § 19 Rn. 24, 27;… Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, VV 2300 Rn. 3). - VG München, 12.12.2011 - M 12 M 11.5124
Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzungsbeschluss
Eine Geschäftsgebühr entsteht im Übrigen nicht, wenn von vornherein ein unbedingter Klageauftrag erteilt wurde (OLG Oldenburg vom 20.5.2008 - 13 WF 91/08, 13 WF 92/08 ). - AG Dortmund, 18.11.2009 - 420 C 7961/09 Ist jedoch ein unbedingter Klageauftrag erteilt worden, dient die außergerichtliche Tätigkeit der Vorbereitung des Rechtsstreits und ist durch die im gerichtlichen Verfahren entstehenden Gebühren abgegolten (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2008, 1670).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Isoliertes Gewaltschutzverfahren: Geschäftswert der einstweiligen Anordnung über die Benutzung der gemeinsamen Wohnung
- Judicialis
GewSchG § 2; ; FGG § 64 b Abs. 3; ; RVG § 24 S. 2; ; RVG § 24 S. 3; ; GKG § 53 Abs. 2 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschäftswert eines Anordnungsverfahrens bei Gewaltschutzsachen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Berechnung des Geschäftswertes für ein einstweiliges Anordnungsverfahren in Gewaltschutzsachen betreffend die Benutzung der Wohnung; Möglichkeit der Erhöhung des Geschäftswertes im Hinblick auf eine zusätzlich angeordnete ...
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 13.02.2008 - 108 F 498/08
- OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08
Papierfundstellen
- MDR 2008, 887
- NZM 2009, 255
- FamRZ 2008, 1972
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Nürnberg, 22.01.2008 - 10 WF 7/08
Streitwertbemessung: Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08
Der Geschäftswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, das die Benutzung der Wohnung betrifft (§ 64 b Abs. 3 FGG, § 2 GewSchG), beträgt 2.000,- EUR (…analog § 24 S. 3, S. 2 RVG, § 53 Abs. 2 S. 2 GKG; a. M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.1.2008, Az. 10 WF 7/08).In der genannten Bestimmung des Gerichtskostengesetz ist für das einstweilige Anordnungsverfahren hinsichtlich der Regelung der Benutzung der Wohnung ein fester Wert in Höhe von 2.000 Euro genannt, sodass auch für die einstweilige Wohnungszuweisung im isolierten Gewaltschutzverfahren von einem Geschäftswert in dieser Höhe auszugehen ist (ebenso OLG Dresden FamRZ 2006, 803; OLG Koblenz FamRZ 2005, 1849;… Riedel/Sußbauer-Keller, RVG, 9. Aufl., § 25 Rn 9; a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. 10 WF 7/08).
- OLG Koblenz, 23.05.2005 - 7 WF 123/05
Geschäftswert für ein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08
In der genannten Bestimmung des Gerichtskostengesetz ist für das einstweilige Anordnungsverfahren hinsichtlich der Regelung der Benutzung der Wohnung ein fester Wert in Höhe von 2.000 Euro genannt, sodass auch für die einstweilige Wohnungszuweisung im isolierten Gewaltschutzverfahren von einem Geschäftswert in dieser Höhe auszugehen ist (ebenso OLG Dresden FamRZ 2006, 803; OLG Koblenz FamRZ 2005, 1849;… Riedel/Sußbauer-Keller, RVG, 9. Aufl., § 25 Rn 9; a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. 10 WF 7/08). - OLG Dresden, 21.10.2005 - 23 WF 775/05
Streitwertbestimmung bei Beantragung mehrerer unterschiedlicher Schutzmaßnahmen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08
In der genannten Bestimmung des Gerichtskostengesetz ist für das einstweilige Anordnungsverfahren hinsichtlich der Regelung der Benutzung der Wohnung ein fester Wert in Höhe von 2.000 Euro genannt, sodass auch für die einstweilige Wohnungszuweisung im isolierten Gewaltschutzverfahren von einem Geschäftswert in dieser Höhe auszugehen ist (ebenso OLG Dresden FamRZ 2006, 803; OLG Koblenz FamRZ 2005, 1849;… Riedel/Sußbauer-Keller, RVG, 9. Aufl., § 25 Rn 9; a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. 10 WF 7/08).
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