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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 04.07.2011 - 7 UF 346/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18241
OLG Nürnberg, 04.07.2011 - 7 UF 346/11 (https://dejure.org/2011,18241)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.07.2011 - 7 UF 346/11 (https://dejure.org/2011,18241)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - 7 UF 346/11 (https://dejure.org/2011,18241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 1671 BGB
    Zur Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter

  • openjur.de

    Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter bei Abschiebung des Kindesvaters in sein Heimatland nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alleiniges Sorgerecht? Kindeswohl entscheidend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1237
  • FamRZ 2011, 1741
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.2011 - 7 UF 346/11
    Rn. 82 Es besteht keine Vermutung, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl im Zweifel förderlicher ist als die Alleinsorge und auch kein Regel-/Ausnahmeverhältnis zu Gunsten des Fortbestands der gemeinsamen elterlichen Sorge (BGH FamRZ 2008, 592, BVerfG FamRZ 2004, 354).

    Die gemeinsame elterliche Sorge setzt insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern und ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge voraus (vgl. BGH FamRZ 2008, 592, 593 und BVerfG FamRZ 2004, 354, 355, und 1015, 1016).

    Denn, wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 12.12.2007 (FamRZ 2008, 592, 593) zutreffend ausgeführt hat, nicht schon das Bestehen einer solchen Pflicht allein ist dem Kindeswohl dienlich, sondern erst die tatsächliche Pflichterfüllung, die sich in der Realität nicht verordnen lässt.

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.2011 - 7 UF 346/11
    Rn. 82 Es besteht keine Vermutung, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl im Zweifel förderlicher ist als die Alleinsorge und auch kein Regel-/Ausnahmeverhältnis zu Gunsten des Fortbestands der gemeinsamen elterlichen Sorge (BGH FamRZ 2008, 592, BVerfG FamRZ 2004, 354).

    Die gemeinsame elterliche Sorge setzt insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern und ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge voraus (vgl. BGH FamRZ 2008, 592, 593 und BVerfG FamRZ 2004, 354, 355, und 1015, 1016).

  • OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 8 UF 61/18

    Unverhältnismäßigkeit der Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Demgegenüber gehen OLG Düsseldorf FamRZ 2018, 693; OLG Nürnberg MDR 2011, 1237; AG Bonn, Beschluss vom 11. September 2009 - 408 F 145/09 -, juris, davon aus, dass die Erteilung einer Sorgevollmacht von einem Elternteil an den anderen nicht das Bedürfnis für eine Sorgerechtsübertragung nach § 1671 Abs. 1 BGB entfallen lässt.
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2015 - 18 UF 181/14

    Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei vorliegender …

    Rn. 35 aa) Die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht durch einen Elternteil rechtfertigt allein grundsätzlich nicht die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge (OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.07.2011 - 7 UF 346/11, MDR 2011, 1237, juris Rn. 95 ff.; AG Bremen…, Beschluss vom 01.02.2005 - 61 F 702/04, juris Rn. 11; AG Bonn…, Beschluss vom 11.09.2009 - 408 F 145/09, juris Rn. 11; a.A. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 03.01.2012 - 10 WF 263/11, FamRZ 2012, 1066, juris Rn. 8).

    Andernfalls würde trotz des Fehlens einer tragfähigen sozialen Beziehung zwischen den Eltern die gemeinsame elterliche Sorge nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht aufrecht erhalten und die gemeinsame Sorge, wie sie das Gesetz vorsieht, nicht gelebt, sondern - bei faktischer Alleinsorge eines Elternteils - als leere "Hülse" bestehen bleiben (so OLG Nürnberg MDR 2011, 1237, juris Rn. 98;… ähnlich MünchKomm/Hennemann, BGB, 6. Auflage 2012, § 1671 Rn. 82 zum Thema Gleichgültigkeit).

    Es besteht dann die - auch im vorliegenden Fall nicht auszuschließende - Gefahr, dass der Vater die Vollmacht widerruft, etwa um eigene Interessen durchzusetzen, oder den möglichen Widerruf als Druckmittel gegenüber der Mutter einsetzt (ähnlich OLG Nürnberg MDR 2011, 1237 juris Rn. 97).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2018 - 6 UF 82/18

    Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil auf einen dahingehenden …

    Rn. 26 Nach vom Senat geteilter Auffassung kann ein Elternteil allein durch die Erteilung einer solchen Sorgeermächtigung - bzw. deren Angebot - einen auf § 1671 Abs. 1 BGB gegründeten Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils nicht zu Fall bringen (OLG Düsseldorf FamRZ 2018, 693; OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 2178; OLG Nürnberg MDR 2011, 1237; AG Bonn, Beschluss vom 11. September 2009 - 408 F 145/09 -, juris; AG Bremen Streit 2005, 75;… Palandt/Götz, BGB, 77. Aufl., § 1671, Rz. 12 a.E.;… Völker/Clausius, FamRMandat- Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl., § 1, Rz. 23;… wohl auch PK-Kindschaftsrecht/Keuter, § 1671 BGB, Rz. 21; a.A. OLG Schleswig FamRZ 2012, 1066; AG Schwäbisch-Hall, Beschluss vom 16. September 2013 - 2 F 286/13 -, juris; wohl auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 15 UF 285/13 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 4 UF 168/09 -, juris; offenlassend OLG Frankfurt NZF am 2018, 526).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2018 - 6 UF 213/17

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil

    Zudem ist die formale Beibehaltung des elterlichen Sorgerechts, wenn ein Elternteil faktisch die alleinige Entscheidungsbefugnis besitzt, nicht sinnvoll (OLG Nürnberg, Beschluss vom 4.07.2011, 7 UF 346/11, FamRZ 2011, 1741, juris Rn. 95 f).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2013 - 6 UF 8/13

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des …

    Erhielte man trotz des - hier gegebenen - Fehlens einer solchen Beziehung oder einer Verständigungsmöglichkeit zwischen den Eltern in Angelegenheiten der Kinder die gemeinsame Sorge aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Ermächtigung aufrecht, so würde eine gemeinsame Sorge, wie sie das Gesetz vorsieht, nicht gelebt werden, sondern - bei "faktischer Alleinsorge" des betreuenden Elternteils- nur noch als "leere Hülse" bestehen bleiben (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2011, 1237 ).Auch stellensich erhebliche Folgeprobleme, wie etwa die Frage des dann gegebenen Fortbestehens der Verpflichtung, trotz fehlender Kooperationsfähigkeit Einvernehmen mit dem anderen Elternteil zu suchen (§§ 1687 Abs. 1 S. 1, 1626 Abs. 2 S. 2 BGB ).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 8 UF 61/18A
    c) Demgegenüber gehen OLG Düsseldorf FamRZ 2018, 693; OLG Nürnberg MDR 2011, 1237; AG Bonn, Beschluss vom 11. September 2009 - 408 F 145/09 -, juris, davon aus, dass die Erteilung einer Sorgevollmacht von einem Elternteil an den anderen nicht das Bedürfnis für eine Sorgerechtsübertragung nach § 1671 Abs. 1 BGB entfallen lässt.
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