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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.04.2012

Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19523
BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12 (https://dejure.org/2012,19523)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2012 - VI ZB 7/12 (https://dejure.org/2012,19523)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12 (https://dejure.org/2012,19523)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    ZPO § 91; RVG § 19; RVG VV Nr. 3403

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit einer Einzeltätigkeit eines beim Bundesgerichtshof nicht zugelassenen Rechtsanwalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 ZPO, § 19 RVG, Nr 3403 RVG-VV
    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit einer Einzeltätigkeit eines beim Bundesgerichtshof nicht zugelassenen Rechtsanwalts

  • verkehrslexikon.de

    Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist die Einzeltätigkeit eines beim Bundesgerichtshof nicht zugelassenen Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, wenn auch ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Verfahrensbevollmächtigter bestellt wird

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Einzeltätigkeit eines beim Bundesgerichtshof nicht zugelassenen Rechtsanwalts im Falle der Bestellung auch eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Verfahrensbevollmächtigten

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO, § 19 RVG
    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Ein BGH-Anwalt reicht

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Kostenerstattung für nicht beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 91 ZPO, § 19 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG Nr. 3403
    Erstattungsfähigkeit der Einzeltätigkeit eines beim Bundesgerichtshof nicht zugelassenen Rechtsanwalts im Falle der Bestellung auch eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Verfahrensbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kosten von nicht zugelassenem Anwalt nicht erstattungsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht beim BGH zugelassene Rechtsanwalt bei der Nichtszulassungsbeschwerde

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 91 ZPO, § 19 RVG
    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Ein BGH-Anwalt reicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einzeltätigkeit eines beim BGH nicht zugelassenen Rechtsanwalts sind nicht erstattungsfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2734
  • MDR 2012, 1003
  • VersR 2013, 331
  • AnwBl 2013, 73
  • AnwBl Online 2013, 27
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
    Jede Prozesspartei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 12;… Zöller/Herget, aaO).

    Diese Verpflichtung folgt aus dem Prozessrechtsverhältnis (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, VersR 2004, 1019, 1020; vgl. auch BVerfG, NJW 1990, 3072, 3073) und beherrscht als Ausdruck von Treu und Glauben das gesamte Kostenrecht (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06 NJW 2007, 2257 Rn. 13;… BAG, NJW 2008, 1340 Rn. 11;… MünchKommZPO/Giebel, 3. Aufl., § 91 Rn. 38).

  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
    Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2006 - VI ZB 66/04, VersR 2006, 1089 Rn. 6 …und vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, VersR 2010, 1470 Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117 Rn. 20; vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900 …und vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05, NJW 2006, 446 Rn. 12).

    Das Kostenrecht gebietet - soweit eine Erstattung verlangt wird - eine sparsame Prozessführung (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117 aaO, Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 91 Rn. 8).

  • BGH, 01.02.2007 - V ZB 110/06

    Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr im Verfahren über die …

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
    Da die erst- und zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht als Verfahrensbevollmächtigte beauftragt worden sind, können sie, sofern ihnen ein Auftrag für eine Einzeltätigkeit in diesem Verfahren erteilt worden ist, gegebenenfalls eine Vergütung gemäß RVG-VV Nr. 3403 beanspruchen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - III ZB 120/05, NJW 2006, 2266 Rn. 6 f. und vom 1. Februar 2007 - V ZB 110/06, NJW 2007, 1461 Rn. 16).

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn er den Auftrag erhält, "alles zu tun, um die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde sofort zu erreichen" (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Mai 2006 - III ZB 120/05, aaO Rn. 6), oder wenn er seinen Mandanten darüber berät, ob dieser sich der von Seiten des Rechtsbeschwerdegegners erklärten Erledigung der Hauptsache anschließen solle (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - V ZB 110/06, aaO Rn. 5).

  • BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05

    Anwaltsgebühren bei Einlegung und Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
    Da die erst- und zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht als Verfahrensbevollmächtigte beauftragt worden sind, können sie, sofern ihnen ein Auftrag für eine Einzeltätigkeit in diesem Verfahren erteilt worden ist, gegebenenfalls eine Vergütung gemäß RVG-VV Nr. 3403 beanspruchen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - III ZB 120/05, NJW 2006, 2266 Rn. 6 f. …und vom 1. Februar 2007 - V ZB 110/06, NJW 2007, 1461 Rn. 16).

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn er den Auftrag erhält, "alles zu tun, um die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde sofort zu erreichen" (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2006 - III ZB 120/05, aaO Rn. 6), oder wenn er seinen Mandanten darüber berät, ob dieser sich der von Seiten des Rechtsbeschwerdegegners erklärten Erledigung der Hauptsache anschließen solle (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. Februar 2007 - V ZB 110/06, aaO Rn. 5).

  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90

    Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß …

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
    Anerkannt ist, dass auch die Besprechung des Urteils mit dem Auftraggeber und die Belehrung über das zulässige Rechtsmittel noch dem abgeschlossenen Rechtszug zuzuordnen sind (BGH, Urteil vom 21. März 1991 - IX ZR 186/90, NJW 1991, 2084 mwN).

    Rn. 6 c) Zweifelhaft kann sein, unter welchen Voraussetzungen der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte eine Vergütung erhält, wenn er seinem Mandanten - etwa in Form eines zusammenfassenden Prozessberichts oder auch in einer Besprechung - seine Ansicht über die Richtigkeit der ergangenen Entscheidung und über die Aussichten eines Rechtsmittels mitteilt (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1991 - IX ZR 186/90, aaO mwN; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756, 757;… Müller-Rabe, aaO, § 19 RVG Rn. 89).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
    Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2006 - VI ZB 66/04, VersR 2006, 1089 Rn. 6 …und vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, VersR 2010, 1470 Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117 Rn. 20; vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900 …und vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05, NJW 2006, 446 Rn. 12).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
    Rn. 6 c) Zweifelhaft kann sein, unter welchen Voraussetzungen der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte eine Vergütung erhält, wenn er seinem Mandanten - etwa in Form eines zusammenfassenden Prozessberichts oder auch in einer Besprechung - seine Ansicht über die Richtigkeit der ergangenen Entscheidung und über die Aussichten eines Rechtsmittels mitteilt (vgl. BGH…, Urteil vom 21. März 1991 - IX ZR 186/90, aaO mwN; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756, 757;… Müller-Rabe, aaO, § 19 RVG Rn. 89).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZB 53/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
    Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2006 - VI ZB 66/04, VersR 2006, 1089 Rn. 6 …und vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, VersR 2010, 1470 Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117 Rn. 20; vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900 und vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05, NJW 2006, 446 Rn. 12).
  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
    Diese Verpflichtung folgt aus dem Prozessrechtsverhältnis (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, VersR 2004, 1019, 1020; vgl. auch BVerfG, NJW 1990, 3072, 3073) und beherrscht als Ausdruck von Treu und Glauben das gesamte Kostenrecht (BGH…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06 NJW 2007, 2257 Rn. 13;… BAG, NJW 2008, 1340 Rn. 11;… MünchKommZPO/Giebel, 3. Aufl., § 91 Rn. 38).
  • BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden …

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
    Diese Verpflichtung folgt aus dem Prozessrechtsverhältnis (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, VersR 2004, 1019, 1020; vgl. auch BVerfG, NJW 1990, 3072, 3073) und beherrscht als Ausdruck von Treu und Glauben das gesamte Kostenrecht (BGH…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06 NJW 2007, 2257 Rn. 13; BAG, NJW 2008, 1340 Rn. 11;… MünchKommZPO/Giebel, 3. Aufl., § 91 Rn. 38).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZB 66/04

    Erstattungspflicht der Kosten eines von einem Haftpflichtversicherer am …

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZB 61/09

    Berufungsverwerfung nach Berufungsbegründung: Erstattungsfähige …

  • BVerfG, 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89

    Zivilprozeß - Kosten für Dolmetscher - Erstattungsfähigkeit - Verhältnismäßigkeit

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06

    Anwaltsgebühr: Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Berufung der Gegenseite; mit den …

  • OLG Köln, 20.08.2010 - 17 W 131/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten im …

  • OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Verfahrensgebühr für die Prüfung einer …

  • OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Sachverständigengutachten; Zugewinnausgleich; Kosten, …

  • BGH, 25.02.2016 - III ZB 66/15

    Kostenfestsetzung: Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder …

    Das ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen, wobei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme der kostenverursachenden Handlung abzustellen ist (…Senatsbeschluss vom 26. Januar 2006 aaO;… s. auch BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, NJW 2012, 1370 Rn. 12; vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 9 …und vom 23. Oktober 2013 - V ZB 143/12, NJW-RR 2014, 185 Rn. 10; jew. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2017 - 2 W 30/16
    Eine Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3403 VV-RVG kann der Auftraggeber schulden, wenn er dem Rechtsanwalt, der nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt ist, einen Auftrag für sonstige Einzeltätigkeiten erteilt (BGH, NJW 2012, 2734, 2735).

    Da die zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Streithelferin zu 1. im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht als Verfahrensbevollmächtigte beauftragt worden sind, können sie, sofern ihnen ein Auftrag für eine Einzeltätigkeit in diesem Verfahren erteilt worden ist, ggf. eine Vergütung gemäß Nr. 3403 VV-RVG beanspruchen (vgl. BGH, NJW 2006, 2266 f.; NJW 2007, 1461, 1463; NJW 2012, 2734, 2735).

    Diese Vergütungsvorschrift erfasst jede Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren, es sei denn, es greifen andere Bestimmungen des Vergütungsverzeichnisses ein; es handelt sich um eine Auffangregelung für Einzeltätigkeiten (BGH, NJW 2012, 2734, 2735 m. w. Nachw.; OLG Saarbrücken, AGS 2014, 324).

    Rn. 20 Nach Nr. 3403 VV-RVG können insbesondere die Anfertigung, die Einreichung und die Unterzeichnung von Schriftsätzen sowie die Wahrnehmung von Terminen zu vergüten sein (BGH, NJW 2012, 2734, 2735).

    Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn er den Auftrag erhält, "alles zu tun, um die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde sofort zu erreichen" (vgl. BGH, NJW 2006, 2266, 2267; NJW 2012, 2734, 2735), oder wenn er seinen Mandanten darüber berät, ob dieser sich der von Seiten des Rechtsbeschwerdegegners erklärten Erledigung der Hauptsache anschließen solle (vgl. BGH, NJW 2007, 1461, 1462; NJW 2012, 2734, 2735).

    Für die bloße Entgegennahme der Nichtzulassungsbeschwerde und ihre Mitteilung an den Auftraggeber, die Übermittlung der Bitte, mit der Bestellung eines drittinstanzlichen Prozessbevollmächtigten noch zu warten, die Prüfung des fristgerechten Eingangs eines gegnerischen Rechtsmittels, die Besprechung des Berufungsurteils mit dem Auftraggeber und die Belehrung über das zulässige Rechtsmittel erhält der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte dagegen keine Vergütung nach Nr. 3403 VV-RVG (BGH, NJW 2012, 2734, 2734; NJW 2014, 557, 558; OLG Saarbrücken, AGS 2014, 324; OLG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2015 - 8 W 52/16, juris).

    Sie sind sämtlich von eher geringem Umfang und werden von den Beteiligten als Annex zur Tätigkeit in der bisherigen Instanz verstanden, nicht als eine (vergütungspflichtige) Tätigkeit für die nächste Instanz (BGH, NJW 2012, 2734, 2734; NJW 2014, 557, 558; OLG Saarbrücken, AGS 2014, 324).

    Für die Gebührenfrage ist insoweit entscheidend, ob es um Tätigkeiten von eher geringem Umfang geht, die in der Regel sowohl vom Anwalt als auch vom Auftraggeber als eine Art Annex der Tätigkeit in der bisherigen Instanz zugeordnet werden (BGH, NJW 2012, 2734, 2734).

    Rn. 22 Zweifelhaft kann sein, unter welchen Voraussetzungen der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte eine Vergütung erhält, wenn er seinem Mandanten - etwa in Form eines zusammenfassenden Prozessberichts oder auch in einer Besprechung - seine Ansicht über die Richtigkeit der ergangenen Entscheidung und über die Aussichten eines Rechtsmittels mitteilt (vgl. BGH, NJW 2012, 2734, 2735 m. w. Nachw.).

    Eine gesonderte Beratungsgebühr kann hier jedenfalls dann anfallen, wenn der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte auf ausdrücklichen Auftrag des Mandanten die Erfolgsaussichten der gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde prüft und sich sachlich damit auseinandersetzt (BGH, NJW 2012, 2734, 2735 m. w. Nachw.; KG MDR 2014, 309).

    Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (vgl. BGH, NJW 2012, 2734 m. w. Nachw.).

    Rn. 32 Bei der Frage der Erstattungsfähigkeit einer Vergütung gemäß Nr. 3403 VV-RVG ist danach zu differenzieren, ob der auf Grund eines Einzelauftrags tätige Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten oder an seiner Stelle tätig geworden ist (BGH, NJW 2012, 2734).

    Rn. 33 Sofern der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10.07.2012 (NJW 2012, 2734) ausgeführt hat, dass die Vergütung stets erstattungsfähig sei, sofern die gleiche Tätigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten nach § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO erstattungsfähig gewesen wäre, und er in diesem Zusammenhang angeführt hat, dass dies im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren etwa dann gelte, wenn der Berufungsanwalt gegenüber dem Bundesgerichtshof zur Frage der Zulassung der Revision Stellung nehme, kann hieraus entgegen der Auffassung der Rechtspflegerin und der Klägerin nicht gefolgert werden, dass die Erstattungsfähigkeit der Vergütung nach Nr. 3403 VV-RVG voraussetzt, dass der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte gegenüber dem Bundesgerichtshof aufgetreten ist.

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2017 - 2 W 22/16
    Eine Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3403 VV-RVG kann der Auftraggeber schulden, wenn er dem Rechtsanwalt, der nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt ist, einen Auftrag für sonstige Einzeltätigkeiten erteilt (BGH, NJW 2012, 2734, 2735).

    Da die zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Streithelferin zu 3. im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht als Verfahrensbevollmächtigte beauftragt worden sind, können sie, sofern ihnen ein Auftrag für eine Einzeltätigkeit in diesem Verfahren erteilt worden ist, ggf. eine Vergütung gemäß Nr. 3403 VV-RVG beanspruchen (vgl. BGH, NJW 2006, 2266 f.; NJW 2007, 1461, 1463; NJW 2012, 2734, 2735).

    Diese Vergütungsvorschrift erfasst jede Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren, es sei denn, es greifen andere Bestimmungen des Vergütungsverzeichnisses ein; es handelt sich um eine Auffangregelung für Einzeltätigkeiten (BGH, NJW 2012, 2734, 2735 m. w. Nachw.; OLG Saarbrücken, AGS 2014, 324).

    Rn. 20 Nach Nr. 3403 VV-RVG können insbesondere die Anfertigung, die Einreichung und die Unterzeichnung von Schriftsätzen sowie die Wahrnehmung von Terminen zu vergüten sein (BGH, NJW 2012, 2734, 2735).

    Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn er den Auftrag erhält, "alles zu tun, um die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde sofort zu erreichen" (vgl. BGH, NJW 2006, 2266, 2267; NJW 2012, 2734, 2735), oder wenn er seinen Mandanten darüber berät, ob dieser sich der von Seiten des Rechtsbeschwerdegegners erklärten Erledigung der Hauptsache anschließen solle (vgl. BGH, NJW 2007, 1461, 1462; NJW 2012, 2734, 2735).

    Für die bloße Entgegennahme der Nichtzulassungsbeschwerde und ihre Mitteilung an den Auftraggeber, die Übermittlung der Bitte, mit der Bestellung eines drittinstanzlichen Prozessbevollmächtigten noch zu warten, die Prüfung des fristgerechten Eingangs eines gegnerischen Rechtsmittels, die Besprechung des Berufungsurteils mit dem Auftraggeber und die Belehrung über das zulässige Rechtsmittel erhält der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte dagegen keine Vergütung nach Nr. 3403 VV-RVG (BGH, NJW 2012, 2734, 2734; NJW 2014, 557, 558; OLG Saarbrücken, AGS 2014, 324; OLG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2015 - 8 W 52/16, juris).

    Sie sind sämtlich von eher geringem Umfang und werden in der Regel von den Beteiligten als Annex zur Tätigkeit in der bisherigen Instanz verstanden, nicht als eine (vergütungspflichtige) Tätigkeit für die nächste Instanz (BGH, NJW 2012, 2734, 2734; NJW 2014, 557, 558; OLG Saarbrücken, AGS 2014, 324).

    Für die Gebührenfrage ist insoweit entscheidend, ob es um Tätigkeiten von eher geringem Umfang geht, die in der Regel sowohl vom Anwalt als auch vom Auftraggeber als eine Art Annex der Tätigkeit in der bisherigen Instanz zugeordnet werden (BGH, NJW 2012, 2734, 2734).

    Rn. 22 Zweifelhaft kann sein, unter welchen Voraussetzungen der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte eine Vergütung erhält, wenn er seinem Mandanten - etwa in Form eines zusammenfassenden Prozessberichts oder auch in einer Besprechung - seine Ansicht über die Richtigkeit der ergangenen Entscheidung und über die Aussichten eines Rechtsmittels mitteilt (vgl. BGH, NJW 2012, 2734, 2735 m. w. Nachw.).

    Eine gesonderte Beratungsgebühr kann hier jedenfalls dann anfallen, wenn der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte auf ausdrücklichen Auftrag des Mandanten die Erfolgsaussichten der gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde prüft und sich sachlich damit auseinandersetzt (BGH, NJW 2012, 2734, 2735 m. w. Nachw.; KG MDR 2014, 309).

    Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (vgl. BGH, NJW 2012, 2734 m. w. Nachw.).

    Rn. 30 Bei der Frage der Erstattungsfähigkeit einer Vergütung gemäß Nr. 3403 VV-RVG ist danach zu differenzieren, ob der auf Grund eines Einzelauftrags tätige Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten oder an seiner Stelle tätig geworden ist (BGH, NJW 2012, 2734).

    Rn. 31 Sofern der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10.07.2012 (NJW 2012, 2734) ausgeführt hat, dass die Vergütung stets erstattungsfähig sei, sofern die gleiche Tätigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten nach § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO erstattungsfähig gewesen wäre, und er in diesem Zusammenhang angeführt hat, dass dies im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren etwa dann gelte, wenn der Berufungsanwalt gegenüber dem Bundesgerichtshof zur Frage der Zulassung der Revision Stellung nehme, kann hieraus entgegen der Auffassung der Rechtspflegerin und der Klägerin nicht gefolgert werden, dass die Erstattungsfähigkeit der Vergütung nach Nr. 3403 VV-RVG voraussetzt, dass der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte gegenüber dem Bundesgerichtshof aufgetreten ist.

  • BGH, 15.10.2013 - XI ZB 2/13

    Rechtsanwaltskosten: Verstoß gegen Kostenschonungsgebot bei Beauftragung des …

    Sie sind sämtlich von eher geringem Umfang und werden in der Regel sowohl vom Rechtsanwalt als auch von seinem Auftraggeber als Annex der Tätigkeit in der bisherigen Instanz verstanden, nicht als eine (vergütungspflichtige) Tätigkeit für die nächste Instanz (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 5).

    Rn. 10 b) Dagegen gehört die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr zum Berufungsrechtszug (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 6).

    Denn die Erstattung der durch das Tätigwerden ihres Rechtsanwalts verursachten Kosten kann eine Partei nur insoweit erwarten, als der aus dem Prozessrechtsverhältnis nach Treu und Glauben erwachsenden Obliegenheit genügt ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 12 f.;… Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 3/09, WM 2010, 1323 Rn. 13; Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 10 mwN).

    Somit greift der Einwand nicht, die gleiche Tätigkeit eines postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten wäre nach § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO erstattungsfähig gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 11).

  • BGH, 29.04.2019 - X ZB 4/17

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Nebenintervenient in einem …

    Während die bloße Entgegennahme der Nichtzulassungsbeschwerde und ihre Mitteilung an den Auftraggeber, die Übermittlung der Bitte, mit der Bestellung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Prozessbevollmächtigten noch zu warten, die Prüfung des fristgerechten Eingangs eines gegnerischen Rechtsmittels, die Besprechung des Berufungsurteils mit dem Auftraggeber und die Belehrung über das zulässige Rechtsmittel noch dem Berufungsverfahren zuzuordnen und daher von der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG mitumfasst sind (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 5;… Beschluss vom 15. Oktober 2013 - XI ZB 2/13, NJW 2014, 557 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 8. März 2017 - X ZB 11/16, NJW-RR 2017, 640 Rn. 4 f.), kann eine eine Gebühr nach Nr. 3403 VV-RVG auslösende sonstige Einzeltätigkeit vorliegen, wenn ein beim Bundesgerichtshof nicht zugelassener Rechtsanwalt den Auftrag erhält, die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde herbeizuführen (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Mai 2006 - III ZB 120/05, NJW 2006, 2266 Rn. 6), oder seinen Mandanten bei der Entscheidung berät, ob dieser sich der von Seiten des Rechtsbeschwerdegegners erklärten Erledigung der Hauptsache anschließen soll (…vgl. BGH, NJW 2007, 1461 Rn. 5).

    Eine Gebühr nach Nr. 3403 VV-RVG fällt auch an, wenn ein beim Bundesgerichtshof nicht zugelassener Rechtsanwalt, wie insbesondere der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte, im Auftrag des Rechtsbeschwerdegegners die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde prüft und sich sachlich damit auseinandersetzt (BGH, NJW 2012, 2734 Rn. 6;… NJW 2014, 557 Rn. 10 und 12;… NJW-RR 2017, 640 Rn. 4; OLG Köln, JurBüro 2010, 654; OLG Naumburg, NJOZ 2013, 1768; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 10 W 398/17, juris Rn. 2).

    Notwendig sind dann alle Kosten, die durch die zweckentsprechenden Maßnahmen entstanden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 9).

    Erstattungsfähig ist danach auch eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV-RVG, die wie im vorliegenden Fall dadurch entstanden ist, dass ein beim Bundesgerichtshof nicht zugelassener Rechtsanwalt im Auftrag eines Streithelfers des Beschwerdegegners die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung inhaltlich geprüft, mit seinem Mandanten erörtert und sich mit den anwaltlichen Vertretern des Beschwerdegegners hinsichtlich von diesem im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren einzureichender Schriftsätze abgestimmt hat und sich - im Hinblick auf den Grundsatz der sparsamen Prozessführung - kein beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt für den Streithelfer bestellt hat (vgl. zur letztgenannten Voraussetzung: BGH, NJW 2012, 2734 Rn. 10 ff.).

  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

    Das vorprozessualen Schreiben des Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 20.02.2023 diente nämlich noch nicht der Vorbereitung der (Drittwider-)Klage vom 24.07.2023 und gehörte deshalb gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 RVG auch noch nicht zu diesem Rechtszug (BGH, Beschluss vom 10.07.2012, Az.: VI ZB 7/12; BGH, NJW 2006, Seiten 1523 ff. = Rpfleger 2006, Seiten 436 f. = DAR 2006, Seiten 418 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011, Az.: 12 U 156/10; OLG Hamm, NJW-RR 2006, Seiten 242 f.; LG Potsdam, Urteil vom 04.06.2007, Az.: 7 S 174/06; LG Berlin, Urteil vom 08.03.2007, Az.: 21 O 332/06, u.a. in: "juris"; LG Dortmund, JurBüro 2012, Seiten 151 f.; AG Brandenburg an der Havel, NJOZ 2010, Seiten 2023f.; AG Brandenburg an der Havel, NJOZ 2006, Seiten 3254 ff.;… Gerold/Schmidt/v. Eicken, RVG, § 19 RVG Rn. 10;… Gerold/Schmidt/Madert, RVG VV 2400-2403 Rn. 19-22;… Bischoff/Jungbauer/Podlech-Trappmann, § 19 RVG Rn. 17;… Mayer/Kroiß, § 19 RVG Rn. 7;… Hartmann, KostG, RVG VV 3100 Rn. 32).
  • BGH, 29.04.2019 - X ZB 5/17

    Rechtsanwalts- und Patentanwaltsgebühren im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: …

    Während die bloße Entgegennahme der Nichtzulassungsbeschwerde und ihre Mitteilung an den Auftraggeber, die Übermittlung der Bitte, mit der Bestellung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Prozessbevollmächtigten noch zu warten, die Prüfung des fristgerechten Eingangs eines gegnerischen Rechtsmittels, die Besprechung des Berufungsurteils mit dem Auftraggeber und die Belehrung über das zulässige Rechtsmittel noch dem Berufungsverfahren zuzuordnen und daher von der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG mitumfasst sind (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 5;… Beschluss vom 15. Oktober 2013 - XI ZB 2/13, NJW 2014, 557 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 8. März 2017 - X ZB 11/16, NJW-RR 2017, 640 Rn. 4 f.), kann eine eine Gebühr nach Nr. 3403 VV-RVG auslösende sonstige Einzeltätigkeit vorliegen, wenn ein beim Bundesgerichtshof nicht zugelassener Rechtsanwalt den Auftrag erhält, die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde herbeizuführen (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Mai 2006 - III ZB 120/05, NJW 2006, 2266 Rn. 6), oder seinen Mandanten bei der Entscheidung berät, ob dieser sich der von Seiten des Rechtsbeschwerdegegners erklärten Erledigung der Hauptsache anschließen soll (…vgl. BGH, NJW 2007, 1461 Rn. 5).

    Eine Gebühr nach Nr. 3403 VV-RVG fällt auch an, wenn ein beim Bundesgerichtshof nicht zugelassener Rechtsanwalt, wie insbesondere der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte, im Auftrag des Rechtsbeschwerdegegners die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde prüft und sich sachlich damit auseinandersetzt (BGH, NJW 2012, 2734 Rn. 6;… NJW 2014, 557 Rn. 10 und 12;… NJW-RR 2017, 640 Rn. 4; OLG Köln, JurBüro 2010, 654; OLG Naumburg, NJOZ 2013, 1768; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 10 W 398/17, juris Rn. 2).

    Notwendig sind dann alle Kosten, durch die zweckentsprechende Maßnahmen entstanden sind (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 9).

    Erstattungsfähig ist danach auch eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV-RVG, die wie im vorliegenden Fall dadurch entstanden ist, dass ein beim Bundesgerichtshof nicht zugelassener Rechtsanwalt im Auftrag eines Streithelfers des Beschwerdegegners die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung inhaltlich geprüft, mit seinem Mandanten erörtert und sich mit den anwaltlichen Vertretern des Beschwerdegegners hinsichtlich von diesem im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren einzureichender Schriftsätze abgestimmt hat und sich - im Hinblick auf den Grundsatz der sparsamen Prozessführung - kein beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt für den Streithelfer bestellt hat (vgl. zur letztgenannten Voraussetzung: BGH, NJW 2012, 2734 Rn. 10 ff.).

  • BGH, 26.04.2017 - I ZB 41/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der durch die …

    Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05, NJW 2006, 446 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 9, jeweils mwN).
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    Die vorprozessualen Schreiben des Prozessbevollmächtigten der Klägerseite vom 01.02.2018 und vom 18.04.2018 dienten nämlich noch nicht der Vorbereitung der Klage vom 15.10.2018 und gehörten deshalb gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 RVG auch noch nicht zu diesem Rechtszug (BGH, Beschluss vom 10.07.2012, Az.: VI ZB 7/12; BGH, NJW 2006, Seiten 1523 ff. = Rpfleger 2006, Seiten 436 f. = DAR 2006, Seiten 418 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011, Az.: 12 U 156/10; OLG Hamm, NJW-RR 2006, Seiten 242 f.; LG Potsdam, Urteil vom 04.06.2007, Az.: 7 S 174/06; LG Berlin, Urteil vom 08.03.2007, Az.: 21 O 332/06, u.a. in: "juris"; LG Dortmund, JurBüro 2012, Seiten 151 f.; AG Brandenburg an der Havel, NJOZ 2010, Seiten 2023f.; AG Brandenburg an der Havel, NJOZ 2006, Seiten 3254 ff.;… Gerold/Schmidt/v. Eicken, RVG, § 19 RVG Rn. 10;… Gerold/Schmidt/Madert, RVG VV 2400-2403 Rn. 19-22;… Bischoff/Jungbauer/Podlech-Trappmann, § 19 RVG Rn. 17;… Mayer/Kroiß, § 19 RVG Rn. 7;… Hartmann, KostG, RVG VV 3100, Rn. 32).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19

    Aufwendung; Bahnfahrkarte; Behördenvertreter; Deutsche Bahn; Einsparmöglichkeit; …

    Ihn trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12 - NJW 2012, 2734 Rn. 9).
  • BGH, 22.10.2013 - II ZB 4/13

    Zugelassene Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2021 - 26 Ta 6166/21

    Keine Erstattung einer Gebühr nach Nr. 3201 VV RVG ungeachtet einer …

  • OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Spruchverfahren

  • OLG Frankfurt, 15.04.2024 - 18 W 18/24

    Erstattung von RA-Kosten aus Nichtzulassungsbeschwerde

  • OLG Brandenburg, 27.03.2024 - 6 W 59/23

    Anfechtung der Kostenfestsetzung; Anfall der Verfahrensgebühr

  • OLG Brandenburg, 30.03.2026 - 6 W 23/26

    Erstattung von Anwaltskosten für eine sonstige Einzeltätigkeit in einem …

  • OLG Bremen, 11.01.2024 - 1 W 30/23

    Festsetzung einer Gebühr für Einzeltätigkeiten eines nicht beim BGH zugelassenen …

  • OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

  • OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten …

  • OLG Köln, 30.12.2013 - 17 W 179/13

    Vergütung eines nicht am BGH (BGH) zugelassenen Rechtsanwalts für eine sinnvolle …

  • OLG München, 14.10.2024 - 11 W 1554/24

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, Verfahrensgebühr, Erstattungsfähigkeit, …

  • OLG Bamberg, 02.04.2024 - 1 W 12/24

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Digitalisierung der Gerichtsakte …

  • OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähige Kosten eines …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2014 - 17 Ta 6006/14

    Entstehen der zweitinstanzliche Verfahrensgebühr

  • OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters …

  • OLG Brandenburg, 15.09.2025 - 6 W 11/25

    Papierakte eingescannt: Keine Kostenerstattung!

  • KG, 17.09.2025 - 20 U 78/25

    Berufung wider (Mandanten-)Willen: Anwalt trägt Verfahrenskosten!

  • OLG Köln, 22.09.2016 - 17 W 234/16

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten …

  • OLG Hamburg, 19.05.2016 - 8 W 52/16

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungspflichtige Tätigkeiten des zweitinstanzlichen …

  • BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12

    Notwendigkeit von Doppelvertretungskosten und Kosten von Privatgutachten i.R.e. …

  • OLG Düsseldorf, 24.07.2025 - 6 W 3/24

    Kostenfestsetzungsverfahren über die Berücksichtigung von Kosten für ökonomische …

  • OLG München, 27.01.2025 - 11 W 1371/24

    Prozessbegleitendes Privatgutachten, Vorlage eines Privatgutachtens, …

  • BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren VIII - Patentnichtigkeitsklageverfahren …

  • OLG Brandenburg, 05.01.2026 - 6 W 43/25

    Kostenerstattung bei Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder …

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2020 - 2 W 12/20
  • OLG Zweibrücken, 16.11.2018 - 2 U 76/17
  • VG München, 18.04.2018 - M 8 M 18.1091

    Keine Erstattung von außerprozessualen Beratungskosten eines Rechtsanwaltes …

  • OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 6 W 117/23

    Notwendigkeit der wegen einer anwaltlichen Vertretung angefallenen …

  • BPatG, 23.11.2015 - 1 Ni 36/12

    Erstattung von Kosten eines Rechtsanwalts in Patentnichtigkeitsverfahren; …

  • BPatG, 07.04.2026 - 4 Ni 2/18
  • OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20

    Erstattungsfähigkeit von vorprozessual entstandenen Privatgutachterkosten

  • VG München, 18.04.2018 - M 8 M 18.1090

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • VG München, 18.04.2018 - M 8 M 18.1089

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • VG Augsburg, 27.07.2023 - Au 2 M 23.1119

    Recht der Bundesbeamten, Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung …

  • BPatG, 27.04.2023 - 5 Ni 44/16
  • OLG München, 18.01.2022 - 11 W 1492/21

    Kosten eines Privatgutachtens, Erstattungsfähigkeit, Kostenfestsetzungsbeschluß, …

  • VG München, 30.08.2019 - M 6 M 19.2197

    Kostenerinnerung in Streitigkeiten wegen Befreiung von Rundfunkgebühren

  • OLG München, 28.09.2022 - 11 W 640/22

    Kosten eines österreichischen Verkehrsanwalts

  • OLG Brandenburg, 17.07.2025 - 6 W 33/25
  • BPatG, 29.06.2016 - 5 ZA (pat) 14/16

    Erstattungsfähigkeit von verauslagten Gerichtskosten i.R.d. Erhebung der weiteren …

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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11975
BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11 (https://dejure.org/2012,11975)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2012 - IX ZB 176/11 (https://dejure.org/2012,11975)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2012 - IX ZB 176/11 (https://dejure.org/2012,11975)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Vergütungszuschlag für Prüfung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 InsVV, § 313 Abs 2 InsO
    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Vergütungszuschlag für Prüfung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuschlagsvergütung für einen Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren nach Prüfung von Anfechtungsansprüchen im Auftrag der Gläubigerversammlung

  • zvi-online.de

    InsVV § 13; InsO § 313 Abs. 2
    Zuschlag auf Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren, wenn Prüfung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen erheblichen Arbeitsaufwand erzeugt

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de

    InsVV § 13; InsO § 313 Abs. 2
    Zuschlagsvergütung für einen Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren nach Prüfung von Anfechtungsansprüchen im Auftrag der Gläubigerversammlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtungsansprüche und die Treuhändervergütung

  • beck.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren bei erheblichem Arbeitsaufwand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1003
  • WM 2012, 1135
  • Rpfleger 2012, 571
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10

    Regelvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren: Prüfung eines …

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11
    Zu- und Abschläge sind jedoch in besonders gelagerten Ausnahmefällen möglich (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, ZInsO 2005, 760, 761; vom 22. September 2011 - IX ZB 193/10, ZIP 2011, 2158 Rn. 15).

    Zu- und Abschläge können demnach, vom Regelfall des § 13 Abs. 1 Satz 2 InsVV abgesehen, dann in Betracht kommen, wenn erhebliche Abweichungen von dem Tätigkeitsbild vorliegen, wie es typischerweise beim Treuhänder gegeben ist und dem Verordnungsgeber vorschwebte (BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, aaO;… vom 21. Februar 2008 - IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307 Rn. 23; vom 22. September 2011, aaO Rn. 16).

    Rn. 11 c) Der Verordnungsgeber ging davon aus, dass der Treuhänder gegenüber dem Insolvenzverwalter nur einen deutlich reduzierten Aufgabenkreis wahrzunehmen hat (BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 193/10, aaO Rn. 9, 17).

  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 62/05

    Überleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Nachlassinsolvenzverfahren …

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11
    Zu- und Abschläge können demnach, vom Regelfall des § 13 Abs. 1 Satz 2 InsVV abgesehen, dann in Betracht kommen, wenn erhebliche Abweichungen von dem Tätigkeitsbild vorliegen, wie es typischerweise beim Treuhänder gegeben ist und dem Verordnungsgeber vorschwebte (BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, aaO; vom 21. Februar 2008 - IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307 Rn. 23;… vom 22. September 2011, aaO Rn. 16).

    Eine wesentliche Beschneidung seiner Amtsbefugnisse im Verhältnis zum Insolvenzverwalter besteht gerade darin, dass der Treuhänder zur Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen kraft Gesetzes nicht berechtigt ist, § 313 Abs. 2 Satz 1 InsO (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 aaO Rn. 15).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des …

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11
    Zu- und Abschläge sind jedoch in besonders gelagerten Ausnahmefällen möglich (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, ZInsO 2005, 760, 761;… vom 22. September 2011 - IX ZB 193/10, ZIP 2011, 2158 Rn. 15).

    Zu- und Abschläge können demnach, vom Regelfall des § 13 Abs. 1 Satz 2 InsVV abgesehen, dann in Betracht kommen, wenn erhebliche Abweichungen von dem Tätigkeitsbild vorliegen, wie es typischerweise beim Treuhänder gegeben ist und dem Verordnungsgeber vorschwebte (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, aaO;… vom 21. Februar 2008 - IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307 Rn. 23;… vom 22. September 2011, aaO Rn. 16).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und …

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11
    Im Verfahren der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbeschwerde gilt zwar das Verschlechterungsverbot (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 124 ff) mit der Folge, dass die Position des (alleinigen) Rechtsmittelführers nicht zu seinem Nachteil verändert werden darf.
  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 154/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer …

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11
    Es wird aber durch das Verschlechterungsverbot nicht gehindert, bei Feststellung der angemessenen Vergütung Faktoren anders zu bemessen als bisher, soweit es den Vergütungsbetrag insgesamt nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers ändert (BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, ZIP 2010, 2056 Rn. 5;… vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 10;… vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, ZInsO 2011, 839 Rn. 14).
  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 115/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag bei Betriebsfortführung und langer …

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11
    Es wird aber durch das Verschlechterungsverbot nicht gehindert, bei Feststellung der angemessenen Vergütung Faktoren anders zu bemessen als bisher, soweit es den Vergütungsbetrag insgesamt nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers ändert (BGH…, Beschluss vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, ZIP 2010, 2056 Rn. 5; vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 10;… vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, ZInsO 2011, 839 Rn. 14).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 145/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung bei Verfahrensaufhebung nach Bestätigung …

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11
    Es wird aber durch das Verschlechterungsverbot nicht gehindert, bei Feststellung der angemessenen Vergütung Faktoren anders zu bemessen als bisher, soweit es den Vergütungsbetrag insgesamt nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers ändert (BGH…, Beschluss vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, ZIP 2010, 2056 Rn. 5;… vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 10; vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, ZInsO 2011, 839 Rn. 14).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 279/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Bestellung zum vorläufigen …

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11
    Der Treuhänder kann jedoch nur für eine Tätigkeit vergütet werden, die er in berechtigter Weise ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - IX ZB 279/05, Rn. 9 mwN).
  • BGH, 14.11.2013 - IX ZB 161/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Zuschlag für die …

    Grund hierfür ist, dass der Aufgabenkreis des anstelle des Insolvenzverwalters im vereinfachten Insolvenzverfahren tätigen Treuhänders erheblich reduziert ist und deshalb regelmäßig eine auf 15 v.H. des Wertes der Insolvenzmasse geminderte Vergütung gerechtfertigt ist (…vgl. Amtliche Begründung zu § 13 InsVV, abgedruckt z.B. bei Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl., S. 42 ff, S. 63; BGH…, Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 193/10, ZIP 2011, 2158 Rn. 9; vom 26. April 2012 - IX ZB 176/11, ZInsO 2012, 1138 Rn. 11).

    Zudem ist der Treuhänder gemäß § 313 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht zur Anfechtung berechtigt, weshalb ihm im Falle eines entsprechenden Auftrags der Gläubigerversammlung nach § 313 Abs. 2 Satz 3, 4 InsO ein Zuschlag zustehen kann (BGH, Beschluss vom 26. April 2012, aaO).

  • BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung nach vorzeitiger Entlassung aus dem Amt; …

    Liegen erhebliche Abweichungen vom typischen Tätigkeitsumfang des Treuhänders vor, sind wie beim Insolvenzverwalter Zu- und Abschläge von der Regelvergütung vorzunehmen; die Regelung in § 13 Abs. 2 InsVV aF steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - IX ZB 176/11, WM 2012, 1135 Rn. 10 mwN).

    Es gehörte deshalb nicht zu den Aufgaben des Beteiligten zu 1, Anfechtungsansprüche gegen die Ehefrau des Schuldners zu verfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - IX ZB 176/11, WM 2012, 1135 Rn. 11 f).

  • BGH, 14.11.2012 - IX ZB 95/10

    Vergütungsfestsetzung für Insolvenzverwalter: Kürzung der Vergütung um nicht …

    Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat, sind im Verhältnis zur Größe des Verfahrens wenige, relativ einfach zu beurteilende Anfechtungsfälle bei außergerichtlicher Erledigung mit der Regelvergütung abgegolten (BGH…, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682 Rn. 11; anders beim Treuhänder: BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - IX ZB 176/11, ZInsO 2012, 1138 Rn. 11 f).
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