Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2012 - X ZR 137/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Sachverständigenablehnung VI
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Sachverständigenablehnung VI
- bundesgerichtshof.de
Sachverständigenablehnung VI
- rechtsinformationen.bund.de
Wirtschaftliche Verbindung des Sachverständigen zu einer Partei - Sachverständigenablehnung VI
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 ZPO, § 406 Abs 1 ZPO
Wirtschaftliche Verbindung des Sachverständigen zu einer Partei - Sachverständigenablehnung VI - IWW
- Wolters Kluwer
Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem Sachverständigen bei vorheriger Erledigung eines Auftrags für eine Prozesspartei
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42; ZPO § 406 Abs. 1
Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem Sachverständigen bei vorheriger Erledigung eines Auftrags für eine Prozesspartei - datenbank.nwb.de
Wirtschaftliche Verbindung des Sachverständigen zu einer Partei - Sachverständigenablehnung VI
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Befangen wegen wirtschaftlicher Verbindung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sachverständigenablehnung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nur im Ausnahmefall Befangenheit eines Sachverständigen bei Beratungsleistung für einen Dritten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständigenablehnung: Nähe zu einer Partei ist nicht per se Ablehnungsgrund (IBR 2014, 1164)
Verfahrensgang
- BPatG, 21.10.2009 - 5 Ni 72/09
- BGH, 28.09.2010 - X ZR 137/09
- BGH, 23.10.2012 - X ZR 137/09
- BGH, 28.05.2013 - X ZR 137/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1463
- MDR 2012, 1487
- GRUR 2013, 100
- BauR 2013, 137
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.07.2007 - X ZR 1/06
Begründetheit der Ablehnung eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren …
Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 137/09
Zwar kann der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit begründet sein, wenn der Sachverständige in einer wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZR 1/06 Rn. 1; Beschluss vom 11. Juli 1995 - X ZR 99/93). - BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/93
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 137/09
Zwar kann der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit begründet sein, wenn der Sachverständige in einer wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht (BGH…, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZR 1/06 Rn. 1; Beschluss vom 11. Juli 1995 - X ZR 99/93).
- OLG Düsseldorf, 23.09.2024 - 6 U 1/21
Schienenkartell - Erfolglose Sachverständigenablehnung
Rn. 16 Allerdings kann bei einem eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesse am Ausgang des Rechtsstreits Anlass zu der Befürchtung bestehen, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (BGH, Beschluss vom 23.10.2012, X ZR 137/09 (BPatentG), NJW-RR 2012, 1463, Rn. 6 m.w.N.). - BGH, 09.07.2024 - XI ZB 25/23
Beweiserhebung über den Referenzzinssatz für die variable Verzinsung der …
So kann der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit begründet sein, wenn der Sachverständige in einer wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - X ZR 137/09, MDR 2012, 1487 Rn. 6). - OLG Brandenburg, 08.12.2025 - 10 W 22/25
Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlichen Sachverständigen im Zivilverfahren …
So kann der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit begründet sein, wenn der Sachverständige in einer wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2024 - XI ZB 25/23 -, Rn. 14, juris; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - X ZR 137/09, MDR 2012, 1487 Rn. 6). - BGH, 19.02.2013 - X ZR 106/10
Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Zwar kann der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit begründet sein, wenn der Sachverständige in einer wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZR 1/06; Beschluss vom 23. Oktober 2012 - X ZR 137/09, GRUR 213, 100 - Sachverständigenablehnung VI). - BGH, 19.02.2013 - X ZR 61/10
Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlichen Sachverständigen aufgrund des …
Zwar kann der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit begründet sein, wenn der Sachverständige in einer wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZR 1/06; Beschluss vom 23. Oktober 2012 - X ZR 137/09, GRUR 213, 100 - Sachverständigenablehnung VI).
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Rechtsprechung
| BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Entscheidungszeitpunkt für einen Verfahrenskostenhilfeantrag des in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Rechtsmittelgegners
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 114 S 1 ZPO, § 76 Abs 1 FamFG
Rechtsbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Entscheidungszeitpunkt für einen Verfahrenskostenhilfeantrag des in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Rechtsmittelgegners - IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung von Allgemeiner Verfahrenskostenhilfe bei einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenem Rechtsmittelgegner
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 114 S. 1
Voraussetzungen für die Gewährung von Allgemeiner Verfahrenskostenhilfe bei einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenem Rechtsmittelgegner - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Voraussetzungen der Kostenhilfe für Rechtsbeschwerden
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
PKH-Gewährung in der Berufungsinstanz
Verfahrensgang
- AG Herford, 06.01.2011 - 14 F 209/10
- OLG Hamm, 28.07.2011 - 1 UF 38/11
- BGH, 14.03.2012 - XII ZB 460/11
- BGH, 25.04.2012 - XII ZB 460/11
- BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11
Papierfundstellen
- MDR 2012, 1487
- FamRZ 2013, 122
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02
Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11
Rn. 4 1. Soweit sich die Antragstellerin für ihr Begehren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Kostenfestsetzung beruft, ist diese nicht in gleicher Weise auf die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu übertragen (vgl. schon BGH Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - FamRZ 2003, 522, 523). - BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der …
Auszug aus BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11
Rn. 6 Der Senat hält deswegen an der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach einem Rechtsmittelgegner, jedenfalls dann, wenn er - wie hier - in der Vorinstanz anwaltlich vertreten war, im Allgemeinen Verfahrenskostenhilfe erst gewährt werden kann, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - FamRZ 2010, 1147 Rn. 7 mwN und vom 7. Februar 2001 - XII ZR 26/99 - NJW-RR 2001, 1009). - BGH, 07.02.2001 - XII ZR 26/99
Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen eine Revision des Gegners
Auszug aus BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11
Rn. 6 Der Senat hält deswegen an der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach einem Rechtsmittelgegner, jedenfalls dann, wenn er - wie hier - in der Vorinstanz anwaltlich vertreten war, im Allgemeinen Verfahrenskostenhilfe erst gewährt werden kann, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - FamRZ 2010, 1147 Rn. 7 mwN und vom 7. Februar 2001 - XII ZR 26/99 - NJW-RR 2001, 1009). - BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der …
Auszug aus BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11
Sie besteht demgegenüber nicht dafür, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Verfahrenskostenhilfe bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2010 - XII ZB 80/08 - FamRZ 2010, 1423 Rn. 13 mwN).
- BAG, 23.04.2018 - 9 AZB 5/18
Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners vor …
Rn. 3 1. Einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Rechtsmittelgegner kann im Allgemeinen Prozesskostenhilfe erst gewährt werden, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 5 AZN 781/04 (A) - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 313; BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - Rn. 6;… 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - Rn. 7 mwN).Sie besteht demgegenüber nicht dafür, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelgegner Prozesskostenhilfe bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in dem dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - Rn. 5;… 30. Juni 2010 - XII ZB 80/08 - Rn. 13 mwN).
Diese Grundsätze lassen sich nicht auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe übertragen (vgl. BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - Rn. 4).
- OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 13 WF 194/18
Verfahrenskostenhilfe für Beschwerdeverfahren; regelmäßige Mutwilligkeit des …
Sie besteht nicht dafür, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Verfahrenskostenhilfe bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 122 m.w.N.).Sie besteht nicht dafür, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Verfahrenskostenhilfe bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 122 m.w.N.).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2017 - 2 Sa 136/16
Keine Prozesskostenhilfe für den Berufungsgegner, solange die Berufung noch nicht …
Das Gericht konnte sich insoweit auf ältere Entscheidungen stützen, in denen ebenfalls dieser Standpunkt eingenommen wurde (vgl. nur BGH 10. Februar 1988 - IVb ZR 67/87 - FamRZ 1988, 942; BGH 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446 sowie aus jüngerer Zeit BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - MDR 2012, 1487).
- OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 9 UF 198/21
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen fehlender Beschwerdeberechtigung; …
Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe war zurückzuweisen, weil die Antragsteller noch keine Begründung ihrer Beschwerde abgegeben haben (vgl. dazu BGH FamRZ 2013, 122) und der Senat bereits die Hinweise zu der Unzulässigkeit und Unbegründetheit der Beschwerde der Antragsteller veranlasst hatte (vgl. dazu Senat FamRZ 2015, 1743 m.w.N.). - LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17
Berufungsbegründung - Prozesskostenhilfebewilligung
Dem ist aber entgegen zu halten, dass sich die Rechtsprechung zur Kostenfestsetzung nicht in gleicher Weise auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe übertragen lässt (BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - MDR 2012, 1487; 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - FamRZ 2003, 522). - OLG Brandenburg, 26.01.2017 - 10 UF 56/16
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für eine nicht begründete Beschwerde in …
Sie gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelgegner VKH bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in dem dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - XII ZB 460/11, BeckRS 2012, 23443, Rn. 5). - LAG Nürnberg, 14.06.2017 - 2 Sa 176/17
Prozesskostenhilfe - Rechtsmittelgegner
Der Antrag war aber auch deshalb zurückzuweisen, weil einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Rechtsmittelgegner im allgemeinen Prozesskostenhilfe erst dann gewährt werden kann, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung nicht vorliegen (BGH vom 24.10.2012 - XII ZB 460/11; BAG vom 15.2.2005 - 5 AZN 781/04 A).
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