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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 1159/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3026
OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 1159/11 (https://dejure.org/2012,3026)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.02.2012 - 5 U 1159/11 (https://dejure.org/2012,3026)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 5 U 1159/11 (https://dejure.org/2012,3026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    Begründung eines neuen Mietvertrags durch Nutzungsfortsetzung nach fristloser Vertragskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung eines neuen Mietvertrags durch Nutzungsfortsetzung nach fristloser Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsfortsetzung nach fristloser Kündigung: Neuer Mietvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Fortsetzung des Mietgebrauchs nach Vertragsbeendigung begründet kein neues Mietverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung eines neuen Mietvertrags durch Nutzungsfortsetzung nach fristloser Kündigung

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Fortsetzung des Mietgebrauchs nach Vertragsbeendigung begründet kein neues Mietverhältnis

  • haus-und-grund-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mietvertragskündigung: Ist eine Kündigungsrücknahme einseitig möglich?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlos gekündigt, ist gekündigt! Ein bloßer Widerruf begründet keinen neuen Mietvertrag! (IMR 2012, 155)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1228
  • MDR 2012, 394
  • NZM 2012, 865
  • ZMR 2012, 349
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 1159/11
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in einem derartigen Fall ein neues Mietverhältnis zustande kommt, wenn der Vermieter erklärt, er setze die fristlose Kündigung bis auf Weiteres aus (Abgrenzung zu BGHZ 139, 123 ).

    Die Rechtsfolgen dieser Kündigung konnten nach deren Zugang nicht einseitig widerrufen oder zurückgenommen werden (BGHZ 139, 123).

  • KG, 31.10.2019 - 8 U 93/19

    Schriftformerfordernis bei neu begründeten Mietverhältnis nach vorheriger …

    Kommt eine Einigung der Parteien über die Aufhebung der Wirkungen der Kündigung bzw. über eine "Rücknahme" der Kündigungswirkungen erst nach Zugang der fristlosen Kündigung zustande, dann scheidet eine Fortsetzung des früheren Vertragsverhältnisses aus, da ein solches nicht mehr besteht (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juni 1998 - XII ZR 195/96, a.a.O., Tz. 21; BGH Report 2001, 539; OLG Koblenz MDR 2012, 394).
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