Rechtsprechung
| OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Klagerücknahme: Verfahrensweise bei geltend gemachten Kostenerstattungsansprüchen nach vermeintlichem Anspruchsverzicht als Motiv für die Rücknahmeerklärung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Fortsetzung des Rechtsstreits durch mündliche Verhandlung bei Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269; ZPO § 303
Wirksamkeit der Klagerücknahme unter dem Vorbehalt des Verzichts der beklagten Partei auf Kostenerstattungsansprüche - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortsetzung des Rechtsstreits durch mündliche Verhandlung bei Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wirksamkeit der Klagerücknahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie ist der Streit über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme zu entscheiden? (IBR 2011, 1412)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 06.10.2011 - 2 O 62/10
- OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
Papierfundstellen
- MDR 2012, 669
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich und infolgedessen unzulässig (vgl. BGH, XII ZB 80/07, Beschluss vom 26. September 2007). - OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02
Wirkung der Klagerücknahme gegenüber Nebenintervenient
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
Rn. 5 a) Besteht Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit, ist der Rechtsstreit durch mündliche Verhandlung fortzusetzen und über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden (…Stein/Jonas - Roth, ZPO, Band 4, 22. Aufl., § 269 Rdnr. 33;… Zöller - Greger, ZPO, 28. Aufl., § 269 Rdnr 19 b;… Zöller - Vollkommer, ebenda, § 303 Rdnr. 6; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47; Hessisches LAG, 9 Ta 25/06, Beschluss vom 14. August 2006, zit. nach juris; BGH, NJW 1995, 2229, zu § 515 ZPO a. F. ist nicht einschlägig, weil es hier nicht um die Zurücknahme der Berufung geht), wohingegen die Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO voraussetzt, dass über die Klagrücknahme kein Streit besteht. - BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77
Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
Voraussetzung soll sein, dass der Widerspruch der Rücknahmeerklärung zu dem wirklichen Willen, auf dem die Erklärung beruhte, für den Gegner und das Gericht ganz offensichtlich waren (BGH, II ZB 5/77, Beschluss vom 21. März 1977, VersR 1977, 574). - LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06
Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
Rn. 5 a) Besteht Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit, ist der Rechtsstreit durch mündliche Verhandlung fortzusetzen und über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden (…Stein/Jonas - Roth, ZPO, Band 4, 22. Aufl., § 269 Rdnr. 33;… Zöller - Greger, ZPO, 28. Aufl., § 269 Rdnr 19 b;… Zöller - Vollkommer, ebenda, § 303 Rdnr. 6; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47; Hessisches LAG, 9 Ta 25/06, Beschluss vom 14. August 2006, zit. nach juris; BGH, NJW 1995, 2229, zu § 515 ZPO a. F. ist nicht einschlägig, weil es hier nicht um die Zurücknahme der Berufung geht), wohingegen die Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO voraussetzt, dass über die Klagrücknahme kein Streit besteht. - BGH, 11.05.1995 - V ZB 8/95
Unanfechtbarkeit eines Kosten- und Verlustigkeitsbeschlusses
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
Rn. 5 a) Besteht Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit, ist der Rechtsstreit durch mündliche Verhandlung fortzusetzen und über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden (…Stein/Jonas - Roth, ZPO, Band 4, 22. Aufl., § 269 Rdnr. 33;… Zöller - Greger, ZPO, 28. Aufl., § 269 Rdnr 19 b;… Zöller - Vollkommer, ebenda, § 303 Rdnr. 6; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47; Hessisches LAG, 9 Ta 25/06, Beschluss vom 14. August 2006, zit. nach juris; BGH, NJW 1995, 2229, zu § 515 ZPO a. F. ist nicht einschlägig, weil es hier nicht um die Zurücknahme der Berufung geht), wohingegen die Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO voraussetzt, dass über die Klagrücknahme kein Streit besteht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 20 A 1412/16
Beschlussverfahren; Antragsrücknahme; Einstellung; Beschwerde
Rn. 8 Vgl. OLG Celle, Beschluss vom 9. November 2011- 8 W 58/11 -, juris, Rn 5; Hess. LAG, Beschluss vom 14. August 2006 - 9 Ta 25/06 -, juris, Rn. 10, jeweils mit weiteren Nachweisen.
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Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 17 GVG, § 17a GVG, § 48 ArbGG
Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ottweiler - 16 C 250/10
- LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11
Papierfundstellen
- MDR 2012, 669
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (26)
- BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 3/01
Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung
Auszug aus LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11
Denn bei der Aufrechnung handelt es sich nicht um einen "rechtlichen Gesichtspunkt" des Rechtsstreits im Sinne dieser Regelung, sondern um ein selbstständiges Gegenrecht, das dem durch die Klage bestimmten Streitgegenstand einen weiteren Gegenstand hinzufügt (vgl. BAG, Beschluss vom 23.08.2001 - 5 AZB 3/01, AP Nr. 2 zu § 17 GVG und Beschluss vom 28.11.2007 - 5 AZB 44/07, AP Nr. 11 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BFHE 198, 55;… MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 3. Aufl., § 17 GVG Rn. 15;… Prütting/Gehrlein/Bitz aaO § 17 GVG Rn. 15;… Prütting/Gehrlein/Dörr, aaO § 145 Rn. 20;… Zöller/Lückemann aaO § 17 GVG Rn. 10; ebenso wohl Hanseatisches OLG, OLG-Report 2003, 493; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 07.10.1998 - 3 B 68/97, NJW 1999, 160 mit Anmerkung Hufen, JuS 1999, 830).Durch § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG soll eine einheitliche Sachentscheidung durch ein Gericht ermöglicht werden, wenn derselbe prozessuale Anspruch auf mehreren, eigentlich verschiedenen Rechtswegen zugeordneten Anspruchsgrundlagen beruht (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.1991 - III ZR 53/90, NJW 1991, 1686; BAG, Beschluss vom 23.08.2001 - 5 AZB 3/01, AP Nr. 2 zu § 17 GVG;… Prütting/Gehrlein/Dörr aaO;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl., § 145 Rn. 24;… Thomas/Putzo/Hüßtege, aaO § 17 GVG Rn. 9); hieran fehlt es indes bei der Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung.
Rn. 13 Gegen eine erweiternde Auslegung der Regelung spricht zudem, dass die Problematik der Aufrechnung mit rechtswegfremden Gegenforderungen bei der Änderung der §§ 17 ff GVG durch das 4. VwGOÄndG seit langem bekannt war, aber die Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 11/7030 S. 37 ff.) allein die Fälle alternativer und kumulativer Klagebegründungen durch verschiedene Anspruchsgrundlagen behandeln (vgl. BAG, Beschluss vom 23.08.2001 aaO).
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 23.08.2001 aaO …und Beschluss vom 28.11.2007 aaO) geht die Kammer davon aus, dass eine Sonderbehandlung arbeitsrechtlicher Forderungen nach der Novellierung nicht mehr zulässig ist.
Darüber hinaus bestünde die Gefahr, dass die Entscheidung über eine Forderung dem gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsweg allein durch Parteihandeln entzogen werden könnte (…vgl. Zöller/Greger aaO Rn. 19 a; ders., EWiR 2002, 19, 20;… Rosenberg/Schwab/Gottwald aaO Rn. 29); der Rechtswegmanipulation soll aber durch § 17 Abs. 2 GVG kein Vorschub geleistet werden (vgl. BGH…, Urteil vom 28.02.1991 aaO).
- BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91
Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung
Auszug aus LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11
Nach der Neuregelung der §§ 17 ff GVG und des § 48 ArbGG handelt es sich bei der Arbeitsgerichtsbarkeit jetzt auch im Verhältnis zur ordentlichen Gerichtsbarkeit um einen eigenständigen Rechtsweg (vgl. BGHZ 183, 49, 55; BAG, Urteil vom 26.03.1992 - 2 AZR 443/91, AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG 1979;… Stein/Jonas/Leipold aaO Rn. 36;… Erfurter Kommentar/Koch, 11. Aufl., § 48 ArbGG Rn. 1, jew. m.w.N.).Das Verhältnis zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit folgt damit denselben rechtlichen Rechtswegbestimmungen wie die Beziehungen zwischen allen anderen Gerichtsbarkeiten zueinander (…eingehend Lüke aaO S. 713 f.; vgl. auch BAG, Urteil vom 26.03.1992 aaO).
- BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90
Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter …
Auszug aus LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11
Durch § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG soll eine einheitliche Sachentscheidung durch ein Gericht ermöglicht werden, wenn derselbe prozessuale Anspruch auf mehreren, eigentlich verschiedenen Rechtswegen zugeordneten Anspruchsgrundlagen beruht (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.1991 - III ZR 53/90, NJW 1991, 1686; BAG, Beschluss vom 23.08.2001 - 5 AZB 3/01, AP Nr. 2 zu § 17 GVG;… Prütting/Gehrlein/Dörr aaO;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl., § 145 Rn. 24;… Thomas/Putzo/Hüßtege, aaO § 17 GVG Rn. 9); hieran fehlt es indes bei der Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung.Darüber hinaus bestünde die Gefahr, dass die Entscheidung über eine Forderung dem gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsweg allein durch Parteihandeln entzogen werden könnte (…vgl. Zöller/Greger aaO Rn. 19 a; ders., EWiR 2002, 19, 20;… Rosenberg/Schwab/Gottwald aaO Rn. 29); der Rechtswegmanipulation soll aber durch § 17 Abs. 2 GVG kein Vorschub geleistet werden (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.1991 aaO).
- BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53
Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung
Auszug aus LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11
Rn. 11 a) Bereits vor der Neufassung der §§ 17 ff GVG und des § 48 ArbGG durch das Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - 4. VwGOÄndG) vom 17.12.1990, in Kraft getreten am 01.01.1991 (BGBl. I, S. 2809), entsprach es allgemeiner Auffassung, dass eine Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen nur dann berücksichtigt werden kann, wenn die Forderungen - woran es im Streitfall fehlt - rechtskräftig oder bestandskräftig festgestellt oder unbestritten sind (vgl. BGHZ 16, 124, 129; BVerwGE 77, 19, BSGE 19, 207, 209 f., BFHE 152, 317, jeweils m.w.N.).Die Kammer kann dem Beklagten im weiteren Verlauf des Rechtsstreits auch ohne vorherige Rechtswegverweisung die Geltendmachung des erhobenen Aufrechnungseinwands durch Erlass eines entsprechenden Vorbehaltsurteils gemäß § 302 ZPO sichern, nachdem der Rechtsstreit über die Hauptforderung entscheidungsreif ist (vgl. BGHZ 16, 124, 141;… Saarländisches Oberlandesgericht aaO m.w.N.).
- BFH, 09.04.2002 - VII B 73/01
Keine Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG (Entscheidung unter allen in Betracht …
Auszug aus LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11
Denn bei der Aufrechnung handelt es sich nicht um einen "rechtlichen Gesichtspunkt" des Rechtsstreits im Sinne dieser Regelung, sondern um ein selbstständiges Gegenrecht, das dem durch die Klage bestimmten Streitgegenstand einen weiteren Gegenstand hinzufügt (vgl. BAG, Beschluss vom 23.08.2001 - 5 AZB 3/01, AP Nr. 2 zu § 17 GVG und Beschluss vom 28.11.2007 - 5 AZB 44/07, AP Nr. 11 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BFHE 198, 55;… MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 3. Aufl., § 17 GVG Rn. 15;… Prütting/Gehrlein/Bitz aaO § 17 GVG Rn. 15;… Prütting/Gehrlein/Dörr, aaO § 145 Rn. 20;… Zöller/Lückemann aaO § 17 GVG Rn. 10; ebenso wohl Hanseatisches OLG, OLG-Report 2003, 493; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 07.10.1998 - 3 B 68/97, NJW 1999, 160 mit Anmerkung Hufen, JuS 1999, 830).Im Übrigen dient die Rechtswegaufteilung dem Zweck, bei der Rechtsfindung die größere Sachnähe und Fachkompetenz der mit den einschlägigen Verfahrensordnungen vertrauten Fachgerichtsbarkeit zu nutzen (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.10.2010 - 4 U 433/08, juris; vgl. auch BFHE 198, 55).
- BAG, 28.11.2007 - 5 AZB 44/07
Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung
Auszug aus LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11
Denn bei der Aufrechnung handelt es sich nicht um einen "rechtlichen Gesichtspunkt" des Rechtsstreits im Sinne dieser Regelung, sondern um ein selbstständiges Gegenrecht, das dem durch die Klage bestimmten Streitgegenstand einen weiteren Gegenstand hinzufügt (vgl. BAG, Beschluss vom 23.08.2001 - 5 AZB 3/01, AP Nr. 2 zu § 17 GVG und Beschluss vom 28.11.2007 - 5 AZB 44/07, AP Nr. 11 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BFHE 198, 55;… MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 3. Aufl., § 17 GVG Rn. 15;… Prütting/Gehrlein/Bitz aaO § 17 GVG Rn. 15;… Prütting/Gehrlein/Dörr, aaO § 145 Rn. 20;… Zöller/Lückemann aaO § 17 GVG Rn. 10; ebenso wohl Hanseatisches OLG, OLG-Report 2003, 493; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 07.10.1998 - 3 B 68/97, NJW 1999, 160 mit Anmerkung Hufen, JuS 1999, 830).In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG…, Beschluss vom 23.08.2001 aaO und Beschluss vom 28.11.2007 aaO) geht die Kammer davon aus, dass eine Sonderbehandlung arbeitsrechtlicher Forderungen nach der Novellierung nicht mehr zulässig ist.
- BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08
Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der …
Auszug aus LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11
Nach der Neuregelung der §§ 17 ff GVG und des § 48 ArbGG handelt es sich bei der Arbeitsgerichtsbarkeit jetzt auch im Verhältnis zur ordentlichen Gerichtsbarkeit um einen eigenständigen Rechtsweg (vgl. BGHZ 183, 49, 55; BAG, Urteil vom 26.03.1992 - 2 AZR 443/91, AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG 1979;… Stein/Jonas/Leipold aaO Rn. 36;… Erfurter Kommentar/Koch, 11. Aufl., § 48 ArbGG Rn. 1, jew. m.w.N.). - BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08
Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines …
Auszug aus LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11
Denn die Zulassung der Rechtsbeschwerde kann trotz des entgegenstehenden Wortlauts des § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG auch durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht erfolgen (vgl. BGHZ 155, 365, 366 ff; BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - IX 182/08, NJW 2009, 1968, jeweils m.w.N.). - BGH, 10.07.2003 - III ZB 91/02
Rechtsweg für Ansprüche aus einem nebenamtlichen Lehrauftrag an einer …
Auszug aus LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11
Denn die Zulassung der Rechtsbeschwerde kann trotz des entgegenstehenden Wortlauts des § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG auch durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht erfolgen (vgl. BGHZ 155, 365, 366 ff; BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - IX 182/08, NJW 2009, 1968, jeweils m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 26.10.2010 - 4 U 433/08
Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Steuerforderung; Verbindlichkeit des …
Auszug aus LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11
Im Übrigen dient die Rechtswegaufteilung dem Zweck, bei der Rechtsfindung die größere Sachnähe und Fachkompetenz der mit den einschlägigen Verfahrensordnungen vertrauten Fachgerichtsbarkeit zu nutzen (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.10.2010 - 4 U 433/08, juris; vgl. auch BFHE 198, 55). - BGH, 26.07.2007 - VII ZR 262/05
Zurückweisung eines durch einen gerichtlichen Hinweis veranlassten neuen …
- BGH, 18.09.2008 - V ZB 40/08
Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung über die Zulässigkeit des …
- BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86
Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg - …
- BGH, 02.06.2005 - IX ZB 235/04
Rechtsweg für Streitigkeit über Insolvenzanfechtung
- BVerwG, 07.10.1998 - 3 B 68.97
Bewilligung einer Zuwendung unter auflösender Bedingung; Rückforderung ohne …
- BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
Betriebsbedingte Kündigung
- OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
Verpflichtung zur künftigen Übertragung von Sondereigentum
- BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
Aufrechnung mit Arbeitnehmerforderung
- BFH, 23.02.1988 - VII R 52/85
Notwendigkeit der Fristsetzung für Klageerhebung auf zuständigem Rechtsweg bei …
- BAG, 21.04.1966 - 5 AZR 536/65
Forderung aus Arbeitsverhältnis - Aufrechnungsweise Geltendmachung - Negative …
- LAG München, 10.09.1997 - 9 Sa 103/97
Arbeitsentgelt: Aufrechnung des Arbeitgebers mit rechtswegfremden Forderungen - …
- BSG, 26.06.1963 - 1 RA 21/60
Zur Aufrechnung einer Ersatzforderung gegen einen Witwenrentenanspruch - Keine …
- LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97
Rechtsweg: Aufrechnung des Arbeitgebers gegen Lohansprüche mit Mietzinsforderung …
- BGH, 03.05.1957 - V BLw 46/56
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
- OLG Hamburg, 28.04.2003 - 1 W 24/03
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über rechtswegfremde, zur …
- BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 473/71
Aufrechnung mit Gegenansprüchen - Gerichte für Patentstreitsachen - Zuständigkeit …
- OLG Nürnberg, 15.07.2015 - 12 W 1374/15
Sofortige Beschwerde gegen eine Rechtswegentscheidung
Denn bei der Aufrechnung handelt es sich nicht um einen "rechtlichen Gesichtspunkt" des Rechtsstreits im Sinne dieser Regelung, sondern um ein selbstständiges Gegenrecht, das dem durch die Klage bestimmten Streitgegenstand einen weiteren Gegenstand hinzufügt (vgl. BAG, Beschluss vom 23.08.2001 - 5 AZB 3/01, BAGE 98, 384; Beschluss vom 28.11.2007 - 5 AZB 44/07, BAGE 125, 66; BFHE 198, 55; LG Saarbrücken MDR 2012, 669;… MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 3. Aufl. § 17 GVG Rn. 15;… Prütting/Gehrlein/Bitz, ZPO 7. Aufl. § 17 GVG Rn. 15;… Prütting/Gehrlein/Dörr, a.a.O. § 145 Rn. 20;… Zöller/Lückemann, ZPO 30. Aufl. § 17 GVG Rn. 10). - LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15
Annahmeverzug - Beendigungszeitpunkt - Aufrechnung
Die Zulässigkeit des Rechtswegs für die zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen ist von keiner Partei gerügt worden, so dass eine Vorabentscheidung des Arbeitsgerichts nach § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht geboten war (zur Verfahrensweise bei einer entsprechenden Rüge hinsichtlich einer zur Aufrechnung gestellten Forderung vgl. LG Saarbrücken 28. Oktober 2011 - 13 S 85/11 - MDR 2012, 669; vgl. auch BAG 28. November 2007 - 5 AZB 44/07 - NZA 2008, 843). - OLG Köln, 23.11.2015 - 19 U 89/15
Zurückweisung von neuem Vorbringen in der Berufungsinstanz
Soweit teilweise in der Literatur dennoch eine Entscheidungskompetenz des Zivilgerichts für zur Aufrechnung gestellte streitige arbeitsrechtliche Forderungen gesehen wird (vergleiche zum Meinungsstand: LG Saarbrücken, Urteil vom 28.10.2011, 13 S 85/11, zitiert nach juris), ist diese Frage vom Bundesgerichtshof bisher noch nicht entschieden worden (offengelassen zur Abgrenzung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten gemäß § 51 SGG: BGH, Beschluss vom 02.06.2005, IX ZB 235/04, zitiert nach juris), von dem Bundesarbeitsgericht hingegen umgekehrt bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 ArbGG als Ausnahmeregelung grundsätzlich verneint worden (vergleiche BAG, Beschluss vom 23.08.2001, 5 AZB 3/01; Beschluss vom 28.11.2007, 5 AZB 44/07; jeweils zitiert nach juris). - AG Offenbach, 12.11.2014 - 310 C 164/13
Zur Fortsetzung einer Eigentümerversammlung und zur ordnungsgemäßen …
Schließlich seien in unzulässiger Weise Anwalts und Gerichtskosten aus den Verfahren LG Frankfurt 2-13 S 85/11 und AG Offenbach 320 C 181/09 auch auf die erfolgreichen Kläger umgelegt worden.
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