Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 16.03.2012 - 6 WF 13/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 200 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 41 FamGKG, § 48 Abs 2 FamGKG
Antrag auf einstweilige Anordnung in einer Haushaltssache: Bemessung des Verfahrenswerts bei endgültiger Haushaltsaufteilung im Vergleich - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 200 Abs. 2 Nr. 1; FamGKG § 41; FamGKG § 48
Höhe des Gegenstandswerts im Verfahren über die Aufteilung des Hausrats - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Gegenstandswerts im Verfahren über die Aufteilung des Hausrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Homburg, 03.01.2012 - 9 F 465/11
- OLG Saarbrücken, 16.03.2012 - 6 WF 13/12
Papierfundstellen
- MDR 2012, 919
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 3 WF 15/10
Gegenstandswert einer einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2012 - 6 WF 13/12
Rn. 6 Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer ergibt sich auch nichts anderes aus der von ihnen zitierten Entscheidung das OLG Düsseldorf vom 23. Februar 2010 - II-3 WF 15/10 - NJW 2010, 1385.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.03.2012 - 4 WF 10/12 |
Verfahrensgang
- AG Brühl, 13.01.2012 - 33 F 297/11
- OLG Köln, 22.03.2012 - 4 WF 10/12
- OLG Köln, 23.03.2012 - 4 WF 10/12
Papierfundstellen
- MDR 2012, 919
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 11.01.2016 - 5 WF 7/16
Wertfestsetzung für Leistungsantrag aus Stufenklage bei Erledigung oder Rücknahme
Kommt es in einem Stufenverfahren wegen Erledigung oder Rücknahme des Antrages zu keiner Bezifferung des Leistungsantrages mehr, kann nach heute h. M. entgegen einer in der Rspr. und Lit. vertretenen Auffassung (OLG Köln MDR 2012, 919; OLG Frankfurt a. M. FamRZ 1987, 1293; OLG Stuttgart AGS 2008, 378; OLG Schleswig FamRZ 1997, 40; OLG Bamberg FamRZ 1986, 372; Kroiß NJW 2013, 658, 660) nicht der Wert des Auskunftsantrages ( = Bruchteil der erwarteten Leistung) für die Wertfestsetzung maßgebend sein, weil nach § 34 FamGKG bereits mit Erhebung des Stufenantrages ein Wert für den rechtshängigen unbezifferten Leistungsantrag entsteht.
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