Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1963 - AnwZ (B) 13/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,494
BGH, 21.10.1963 - AnwZ (B) 13/63 (https://dejure.org/1963,494)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1963 - AnwZ (B) 13/63 (https://dejure.org/1963,494)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1963 - AnwZ (B) 13/63 (https://dejure.org/1963,494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 194
  • NJW 1964, 251 (Ls.)
  • MDR 1964, 144
  • VersR 1964, 97
  • DB 1963, 1764
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 3/60

    Syndikusanwalt (Versicherungsdirektor)

    Auszug aus BGH, 21.10.1963 - AnwZ (B) 13/63
    Allerdings unterscheidet sich der vorliegende Fall nicht unwesentlich von den vom Senat früher erörterten Fällen, in denen ausgesprochen worden ist, daß ein Schadensregulierer nicht zur Anwaltschaft zugelassen werden kann (vgl. BGHZ 33, 272, 275; 34, 342 sowie den Beschluß des Senats vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 37/61).
  • BGH, 06.03.1961 - AnwZ (B) 11/60

    Zulassung zur Rechtsanvaltschaft (Schadensregulierer)

    Auszug aus BGH, 21.10.1963 - AnwZ (B) 13/63
    Allerdings unterscheidet sich der vorliegende Fall nicht unwesentlich von den vom Senat früher erörterten Fällen, in denen ausgesprochen worden ist, daß ein Schadensregulierer nicht zur Anwaltschaft zugelassen werden kann (vgl. BGHZ 33, 272, 275; 34, 342 sowie den Beschluß des Senats vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 37/61).
  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 12/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Bankangestellter)

    Auszug aus BGH, 21.10.1963 - AnwZ (B) 13/63
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung BGHZ 35, 205, 208 f ausgesprochen, daß die Tätigkeit eines Syndikus mit derjenigen eines Rechtsanwalts deswegen vereinbar ist, weil der Syndikus nicht unmittelbar nach außen erwerbswirtschaftlich in Erscheinung tritt, sondern innerhalb des Unternehmens rechtsberatend und rechtsgestaltend wirkt, das er aber nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden kann, wenn er in seinem Anstellungsverhältnis einen unverkennbar erwerbswirtschaftlichen Aufgabenkreis ausfüllt, sei es auch unter Zuhilfenahme seines juristischen Fachwissens.
  • BGH, 22.01.1962 - AnwZ (B) 37/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1963 - AnwZ (B) 13/63
    Allerdings unterscheidet sich der vorliegende Fall nicht unwesentlich von den vom Senat früher erörterten Fällen, in denen ausgesprochen worden ist, daß ein Schadensregulierer nicht zur Anwaltschaft zugelassen werden kann (vgl. BGHZ 33, 272, 275; 34, 342 sowie den Beschluß des Senats vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 37/61).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Rechtsanwaltsberuf

    Es gelte, "daß kommerzielles Denken schlechthin vom Anwaltsberuf ferngehalten werden soll" (BGHZ 40, 194 [196];… Pfeiffer, Festschrift für Walter Oppenhoff, S.249 [266]).

    Wenn der Bundesgerichtshof jedoch daraus den Grundsatz ableitet, "daß kommerzielles Denken schlechthin vom Anwaltsberuf ferngehalten werden soll" (BGHZ 40, 194 [196] und Beschluß vom 25. März 1991 des Bundesgerichtshofs im Ausgangsverfahren 1 BvR 772/91 [S. 9 des Umdrucks]), und wenn er mit dieser Begründung jedes Organ einer erwerbswirtschaftlich tätigen Kapitalgesellschaft ohne Ansehen der Aufgabenstellung und der Arbeitsbedingungen von der Rechtsanwaltschaft ausschließt, so verletzt das den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 12/75
    Die Ausübung des Berufs eines Maklers ist mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vereinbar (im Anschluß an BGHZ 35, 205; 40, 194; EGE XI 56).*).

    Im Anschluß hieran hat der Senat in der Entscheidung BGHZ 40, 194 ausgeführt, daß Entsprechendes auch für den Leiter der Unterabteilung einer Versicherungsgesellschaft gelte, obwohl dessen "Tätigkeit ... keinen so ausgeprägt werbenden Charakter" hatte wie die des Bewerbers in der Sache BGHZ 35, 205, obwohl insbesondere der Antragsteller "mit der ersten Anbahnung der Versicherungsverträge unmittelbar nichts zu tun" hatte.

    Danach ist (im Anschluß an die oben genannten Entscheidungen BGHZ 35, 205; 40, 194; EGE XI 56) die hier maßgebende Rechtsfrage dahin zu entscheiden, daß die Ausübung des Berufs eines Maklers mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vereinbar ist (ebenso EGH Hamm in EGE IX 139).

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 18/78

    Geschäftsführer einer GmbH als Rechtsanwalt

    Der Senat hat deshalb etwa die Tätigkeit eines Schadensregulierers (BGHZ 33, 272, 275; 34, 342; 35, 287, 289; 40, 194, 196; BGH Beschlüsse vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 37/61 = EGE VII 36; vom 19. November 1962 - AnwZ (B) 18/62 = EGE VII 107, 108; vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 15/70 - vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 8/74 = EGE XIII 27), eines Versicherungsangestellten, der beim Abschluß von Versicherungsverträgen mitwirkt (BGHZ 40, 194), eines Bankkaufmanns im Außendienst (BGHZ 35, 205; 35, 287, 289; BGH Beschluß vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 16/74 -), eines Maklers (Beschluß vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 12/75 = EGE XIII 67) und eines kaufmännischen Direktors bei Stadtwerken (Beschluß vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 30/77 -) als mit dem Anwaltsberuf unvereinbar bezeichnet.
  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 2/86

    Begriff der Arbeitnehmer-Tätigkeit

    Es stützt sich auf einen Gesichtspunkt, dem im Zusammenhang mit einer Arbeitnehmertätigkeit kein Gewicht zukommt, sondern allein für die Frage, ob sich der Steuerberater gewerblich betätigt hat (vgl. u.a. BGHZ 40, 194; 68, 397, 399; BGH NJW 1971, 2074, EGE XIV, 78).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 44/90

    Person des Zustellungsadressaten im anwaltlichen Zulassungsverfahren nach der …

    Die Rechtsprechung des Senats beruht auf der Erwägung, daß kommerzielles Denken schlechthin vom Anwaltsberuf ferngehalten werden soll (BGHZ 40, 194, 196).
  • OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 12 U 170/89

    Hausverwaltung durch Rechtsanwalt; Vergabe von Renovierungsarbeiten; Vereinbarung …

    Es widerspricht dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft und ihrer einzelnen Mitglieder, wenn sich diese erwerbswirtschaftlich mit Tätigkeiten außerhalb der für einen Rechtsanwalt typischen Geschäfte befassen (vgl. BGHZ 35, 205; 40, 194 = MDR 64, 144; BGHZ 68, 397 = NJW 77, 1541 = MDR 77, 1015; BGHZ 72, 282 = NJW 79, 430), wie sie von den in der BRAGO als gebührenpflichtig beschriebenen Tatbeständen erfaßt werden.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 2/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Die Rechtsprechung des Senats beruht auf der Erwägung, daß kommerzielles Denken schlechthin vom Anwaltsberuf ferngehalten werden soll (BGHZ 40, 194, 196).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 4/75

    Zulassung als Rechtsanwalt - Tätigkeit als Prokurist in leitender Stellung in der …

    Nicht ersichtlich ist ferner, inwiefern der Antragsteller, nur weil er Gesamtprokura hat, eine kaufmännische, also erwerbswirtschaftliche Tätigkeit entfalten würde, die mit dem Anwaltsberuf unvereinbar wäre (vgl. dazu BGHZ 33, 272, 275/276; 34, 342; 35, 205; 40, 194, 196; BGH Beschlüsse vom 3. März 1969 - AnwZ (B) 9/68 = EGE X, 74; vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 2/71 = EGE XI, 56).
  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 2/71

    Vereinbarkeit einer kaufmännischen Tätigkeit als persönlich haftender …

    Unvereinbar mit dem Anwaltsberuf ist zwar nicht jede, aber doch eine solche kaufmännische Tätigkeit, durch welche der Betreffende erwerbswirtschaftlich mit dem Streben nach Gewinnerzielung nach außen in Erscheinung tritt; eine solche Tätigkeit ist mit dem überkommenen Berufsbild des Rechtsanwalts unvereinbar, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BGHZ 33, 272; 34, 342 [BGH 27.02.1961 - III ZR 16/60]; 35, 205 [BGH 05.06.1961 - AnwZ B 13/61]; 40, 194 [BGH 21.10.1963 - AnwZ B 11/63]; Beschlüsse des Senats vom 11. November 1963 - AnwZ (B) 15/63 und 3. März 1969 - AnwZ (B) 9/68 = EGE X, 74).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 83/90

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung einer nach außen in …

    Die Rechtsprechung des Senats beruht auf der Erwägung, daß kommerzielles Denken schlechthin vom Anwaltsberuf ferngehalten werden soll (BGHZ 40, 194, 196).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 16/74

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 34/80

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 30/77

    Zulassung als Rechtsanwalt - Standesrechtliche Vorbehalte bei Rechtsanwälten - …

  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 15/70

    Ausübung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Tätigkeit als Handlungsbeauftragter …

  • BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 15/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 18/80

    Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung eines mit der …

  • BGH, 03.03.1969 - AnwZ (B) 9/68

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht