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| BGH, 09.09.1969 - 1 StR 311/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen schweren Diebstahls im Rückfall - Beanstandung der Vernehmung einer Kriminalbeamtin - Nachschieben einer Verfahrensrüge nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67
Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD
Auszug aus BGH, 09.09.1969 - 1 StR 311/69
Diese Verfahrenshandhabung erscheint angesichts des § 52 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StPO und des Grundsatzes der fairness (BVerfG JZ 1969, 510) allerdings bedenklich. - BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60
Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und …
Auszug aus BGH, 09.09.1969 - 1 StR 311/69
Mit Rücksicht auf die erwähnte Einstellung in den Betrugsfällen entfielen die Gesamtstrafe und infolgedessen auch die Maßregeln bezüglich der Fahrerlaubnis und des Führerscheins (vgl. hierzu BGHSt 14, 381-383).
- BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
Begründetheit einer Revision - Anrechnung der Freiheitsentziehung …
Die Neufassung hat bewußt auch der früheren Praxis der Rechtsprechung den Boden entzogen, bei Verwerfung einer unbegründeten Revision die weitere Untersuchungshaft nur insoweit anzurechnen, als sie die durchschnittliche Dauer des Revisionsverfahrens (in der Regel drei Monate) übersteigt (BGH bei Dallinger MDR 1970, 12 f; BGH LM § 60 StGB 1969 Nr. 4). - LG Wiesbaden, 01.03.1973 - 8 Ks 1/70
Massen- und Einzelerschiessungen von Juden aus Lublin und Zamosc sowie …
Nach der Neufassung des § 60 StGB durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25.6.1969 (Bundesgesetzblatt I Seite 645) wird in Rechtsprechung (BGH 1 StR 311/69 vom 9.9.1969 und 2 StR 417/69 vom 15.10.1969, beide Entscheidungen bei Dallinger, MDR 70, 12; BGH in NJW 70, 715; 71, 290; 72, 730; ferner OLG Stuttgart MDR 70, 190; OLG Frankfurt in NJW 70, 1140 und 71, 949; OLG München in NJW 70, 1141 und 71, 2275 und Schrifttum (Lackner-Maassen, StGB, 5.Aufl., Anm.2 d zu § 60; Schönke-Schröder, StGB, 15.Aufl., § 60 Randziffer 16; Horstkotte NJW 69, 601, 605 und JZ 70, 128; Baumgärtner MDR 70, 190; anders Dreher MDR 70, 965) die Ansicht vertreten, die Anrechnung von Untersuchungshaft oder anderer Freiheitsentziehung gemäss § 60 Abs. 1 StGB trete kraft Gesetzes "automatisch" ein, eines Ausspruchs im Urteilstenor bedürfe es hierfür nicht. - BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96 Diese Formvorschrift darf nicht dadurch umgangen werden, daß in einer Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdebegründung auf eigene schriftliche Ausführungen das Angeklagten/Betroffenen Bezug genommen bzw. die Begründungsschrift zum Inhalt der Niederschrift des Rechtspflegers erklärt wird (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1970, 12, 15; bei Holtz MDR 1988, 452, 456; BayObLG bei Bär DAR 1987, 301, 316; OLG Düsseldorf VRS 1967, 53;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 345 Rn. 21).
- BGH, 08.02.1972 - 1 StR 437/71
Geltung der Anrechnung einer so genannten "Revisionshaft" im Revisionsverfahren …
Die Aufnahme eines Ausspruches hierüber in den Urteilssatz erübrigt sich daher (BGH bei Dallinger MDR 1970, 12, 13 ).
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