Rechtsprechung
| BVerwG, 01.06.1976 - III C 52.72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Jahresfrist - Erledigung der Instanz - Erledigung des Rechtsstreits
Verfahrensgang
- VG Hannover, 24.08.1971 - III A 208/70
- BVerwG, 10.05.1972 - III B 142.71
- BVerwG, 26.11.1974 - III C 52.72
- BVerwG, 01.06.1976 - III C 52.72
Papierfundstellen
- MDR 1976, 867
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.10.1996 - BLw 39/94
Statthaftigkeit des Antrags auf Abänderung des Geschäftswerts für das …
Es spricht manches dafür, den Senatsbeschluß als maßgebliche rechtskräftige Entscheidung der Hauptsache anzusehen, weil es sich bei dem Auskunftsanspruch um einen vom Zahlungsantrag verschiedenen prozessualen Anspruch handelt (vgl. BGHZ 76, 9, 12) und die Entscheidung über die prozessual selbständige erste Stufe nicht mit den Fällen verglichen werden kann, in denen es im Rahmen eines prozessualen Anspruchs lediglich um verschiedene Stadien der Entscheidung geht (vgl. z.B. für das Grund- und Betragsverfahren BGHZ 70, 365, 367 ff), oder in denen aufgrund einer Zurückverweisung lediglich die Instanz, nicht aber der Rechtsstreit insgesamt, erledigt ist (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 14. Juli 1961, V ZR 29/58 und 76/60, NJW 1961, 1819; BVerwG MDR 1976, 867, 868) [BVerwG 01.06.1976 - III C 52/72]. - BVerwG, 25.10.1984 - 3 C 10.83
Abänderung eines Beschlusses - Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Streitwert mit der Hälfte des Betrages anzusetzen, der sich für den begehrten Schadensbetrag bei Anwendung des § 246 Abs. 2 LAG als Grundbetrag der Hauptentschädigung ergibt (vgl. u.a. Beschluß vom 1. Juni 1976 - BVerwG 3 C 52.72 - [Buchholz 310 § 189 Nr. 10 = MDR 76, 867]). - BGH, 29.09.1978 - I ZR 110/73
Frist zur Änderung des Streitwertes - Änderung des Streitwertes bei einer Sache, …
Der Antragsteller beruft sich zur Begründung der von ihm vertretenen abweichenden Auffassung auf den Beschluß des BVerwG vom 1. Juni 1976 (MDR 1976, 867, 868). - BVerwG, 25.06.1985 - 3 C 47.83
Bestimmung des Streitwertes im lastenausgleichsrechtlichen Verfahren - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Streitwert in lastenausgleichsrechtlichen Verfahren, deren Gegenstand ein Schadenfeststellungsbegehren zum Inhalt hat, mit der Hälfte des Betrages anzusetzen, der sich für den begehrten Schadensbetrag bei Anwendung des § 246 Abs. 2 LAG als Grundbetrag der Hauptentschädigung ergibt (vgl. u.a. Beschluß vom 1. Juni 1976 - BVerwG 3 C 52.72 - [Buchholz 310 § 189 Nr. 10 = MDR 76, 867]; Beschluß vom 25. Oktober 1984 - BVerwG 3 C 10.83 - [Buchholz 360 § 13 Nr. 7 = JurBüro 85, 737]).
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