Rechtsprechung
| LG Kassel, 22.10.1979 - 6 T 288/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1980, 237
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 17.03.2009 - 9 W 20/09 Deshalb gilt nach wie vor (so schon BayObLG MDR 1980, 237 m. zustimmenden Nachw.), dass über die Ablehnung des Vorsitzenden die Kammer für Handelssachen als Spruchkörper, also unter Mitwirkung der Handelsrichter, zu befinden hat.
- OLG Bamberg, 03.05.2010 - 1 AR 5/10
Verfahrensrecht - Richter ist Beklagtenvertreter: Befangenheit der ganzen Kammer
Bei einem Verfahren vor der Kammer für Handelssachen bedeutet dies, dass die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegenüber dem Vorsitzenden Richter der Kammer für Handelssachen unter Mitwirkung des nach der Geschäftsverteilung zuständigen Vertreters des abgelehnten Vorsitzenden Richters und der jeweils nach der Geschäftsverteilung zuständigen Handelsrichter zu ergehen hat (OLG Celle, Beschluss vom 17.03.2009, 9 W 20/09, OLGR Celle 2009, 392; BayObLG MDR 80, 237; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2003, 16 W 126/08, OLGR 2004, 42).
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